Diskussion:Felsgravuren von La Fajana

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Koppchen in Abschnitt Bien de interés cultural

Bien de interés cultural

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Nach Artikel 40 Absatz 2 des Gesetzes über das Historische Erbe Spaniens (Patrimonio Histórico Español / BOE A 1985-12534) sind Höhlen, geschützte Stellen und Orte, die Äußerungen von Felsenkunst enthalten, als Bienes de Interés Cultural geschützt. Das gilt ohne eine ausdrückliche Erklärung.--Christian Köppchen (Diskussion) 21:54, 11. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Das hat den Nachteil, dass diese „Bienes“ nicht in den Liste einzeln aufgezählt werden.

z.B. [1] oder [2] Wenn dort „Grabados Rupestres“ auftauchen geschieht das, weil man einen großen Bereich des Umfeldes als „Zona Arqueológica“ unter Schutz gestellt hat.--Christian Köppchen (Diskussion) 22:06, 11. Aug. 2018 (CEST)Beantworten