Diskussion:Fernakademie für Erwachsenenbildung
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Quotengrote in Abschnitt Nachweise
Viel zu viele horizontalen Linien Wikipedia animiert möglichst sparsam damit um zu gehen.... das ist hier nicht der Fall. -- 20.07.09 (nicht signierter Beitrag von 93.222.89.231 (Diskussion | Beiträge) 01:13, 20. Jul 2009 (CEST))
Nachweise
BearbeitenWenn ich das richtig sehe hat der Artkikel keine Nachweise und klingt doch sehr nach dem Werbeprospekt was vor mir liegt. --Quotengrote (Diskussion) 15:07, 1. Aug. 2013 (CEST)
- ich weiß nicht ob es nicht besser drinbleibt, aber diese 4 Wochen Probe("es existiert ein vierwöchiges Probestudium an.") werden von allen Ferninstituten angeboten, imho gesetztlich dazu verpflichtet. Liest sich auf jedenfall schon besser. --Quotengrote (Diskussion) 17:05, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Wenn's eine gesetzliche Regelung dafür gibt, dann könnte man sie angeben. Klingt natürlich etwas werblich, aber auch wenn es entsprechende Vorgaben gibt so existiert diese Regelung ja nun tatsächlich. Würd ich sagen... --Grindinger (Diskussion) 17:19, 1. Aug. 2013 (CEST)
- ich guck mal ob ich dazu ein Gesetz/VMBL finde, vllt noch als nachweis oder Fußnote. --Quotengrote (Diskussion) 18:03, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Also bei der ZFU steht überall nur etwas von 14 Tagen und nicht 4 Wochen, im BBG aber das Hier vllt Kann mn das einbauen. --Quotengrote (Diskussion) 19:02, 1. Aug. 2013 (CEST)
- ich guck mal ob ich dazu ein Gesetz/VMBL finde, vllt noch als nachweis oder Fußnote. --Quotengrote (Diskussion) 18:03, 1. Aug. 2013 (CEST)
- Wenn's eine gesetzliche Regelung dafür gibt, dann könnte man sie angeben. Klingt natürlich etwas werblich, aber auch wenn es entsprechende Vorgaben gibt so existiert diese Regelung ja nun tatsächlich. Würd ich sagen... --Grindinger (Diskussion) 17:19, 1. Aug. 2013 (CEST)