Diskussion:Fernbusverkehr in Deutschland
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BearbeitenMoin! In obiger Diskussion Löschung/Auslagerung des Abschnitts "Aktuelle Liste innerdeutscher Fernbuslinien" wurde bereits auf eine gewisse Problematik hingewiesen, leider jedoch bislang nicht gelöst. Nun wurde auch noch ein Abschnitt Fernbusunternehmen in den Artikel eingefügt und geflissentlich gesichtet,[1] der nichts anderes als eine Liste von Fernbusunternehmen darstellt. In der aktuellen Form ist dies schlicht unenzyklopädisch (Rohdatensammlung) und gehört entfernt. Für den Fall, dass sie in dieser oder überarbeiteter Form (das Anfügen der Anzahl der Linien reicht mir nicht) beibehalten bzw. ausgegliedert werden soll, habe ich sie zunächst nur auskommentiert. Dieser Artikel sollte für mein Dafürhalten sowohl von der Liste der Fernbusunternehmen als auch den diversen Listen der Verbindungen „befreit“ werden – sei es durch deren Ausgliederung oder Streichung. Ob und wie das konkret erfolgen sollte, erhoffe ich mir als Ergebnis dieser Diskussion (Gemeinschaftslösung). Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 16:59, 5. Apr. 2013 (CEST) Anm.: [1] (den guten Willen stelle ich ausdrückl. nicht in Abrede)
- Hab ich schon zweimal versucht zu löschen, speichert aber nix. Die Liste ist teilweise falsch. Euroline, Ecolines und BLB sind Verbünde, keine Busanbieter. Das erschlägt zudem den Artikel und ist kaum pflegbaer - zumal die Linienzahl jetzt schon teilweise inkorrekt war (zumal, wie zählt man die Gesamtverkehrtsübersichten im BLB-Fahrplan - als Linie? Das sind bis zu drei verschiedene Linien, die da halt eine Teilstrecke gemeinsam haben).--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 17:11, 5. Apr. 2013 (CEST)
- Das Problem der Linienliste ist wohl lösbar. Möglich wäre ja eine Orientierung an bedienten Städte nach Größe. Linien von/nach Berlin, Hamburg usw. ist sicherlich einfacher zu pflegen als die momentane Variante. Kollidieren tun dann nur eine Handvoll Linien (Hamburg-Berlin, Hamburg-Köln, Berlin-FFM & Berlin-München - das wars auch so ziemlich). Das wäre wohl noch lösbar (z.B. eingetragen wird bei der Stadt mit den meisten Einwohnern), Doppelungen wären auf jeden Fall rasch erkannt und die Liste wäre dafür auch weit weniger anfällig. Würde es auch einfacher machen, als die Orientierung nach Bundesländern - zumal die Angeben von Start/Ziel teils auch auf den Internetseiten der Anbieter/Verbünde widersprüchlich sind.
- Einen Link zu einen dieser Übersichtsportale halt ich dagegen für durchaus sinnvoll - das dient sicher der weitergehenden Information. Bin da allerdings eher leidenschaftslos.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 17:11, 5. Apr. 2013 (CEST)
Ausnahmeregelung
BearbeitenWo steht eigentlich geschrieben, daß der Berlin-Verkehr eine Ausnahmeregelung bestand. Ich halte das für Unsinn, der irgendwer mal in den Raum geworfen hat und seitdem jeder nachplappert. Es gab ja durchaus die Möglichkeit ganz regulär Linien zu genehmigen - der Verkehr nach Westberlin erfüllte problemlos die Voraussetzungen, zumal die Bundesbahn nichts gegen haben konnte, da sie gar nicht fuhr und die Reichsbahn nicht gefragt wurde und auch gar zum Ziel fuhr.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 22:27, 21. Jan. 2014 (CET)
- +1. Im Gesetz gab es eine solche Ausnahme nicht. Die "Ausnahme" waren Strecken, die noch von niemand anderem (=Bahn) bedient wurden. Vielleicht gab es aber Verwaltungsvorschriften o.Ä. Der Konkurrenzschutz, der die Regelung faktisch war (und damit Schutz des einzigen etablierten Marktteilnehmers, der Deutschen Bahn), wurde ja schon vor ein paar Jahren durch ein Urteil gelockert. Auch in dem ging es eigentlich nur um die Regelungen des PersBefG, andere Vorschriften, die eine Ausnahme für Berlin beinhalten könnten, spielen da mE keine Rolle. Daher ist diese "Ausnahme" für Berlin wahrscheinlich wirklich eine Geschichte, die sich mit der Zeit festgesetzt hat, weil die Verbindungen nach Berlin durch ihre besonderen Umstände die Regelungen des Gesetzes "umgingen". Und als die Linien einmal da waren, wurden sie wie die Bahn durch den Konkurrenzschutz des PersBefG geschützt. Nur: Wie geht man damit im Artikel um, wenn die meisten Quellen (insbes. Presse) diese Geschichte einfach nacherzählt haben? --Don-kun • Diskussion 22:57, 21. Jan. 2014 (CET)
Voraussetzung für Fernbus
BearbeitenWas ist genau die Voraussetzung für die Einstufung als Fernbuslinie? Mindestens 50 km Strecke ODER 1 Stunde Fahrzeit, oder mindestens 50 km Strecke UND 1 Stunde Fahrzeit? Was ist z.B. wenn die Entfernung 49 km beträgt und die Fahrzeit 65 Minuten, oder 51 km Entfernung und 55 Minuten Fahrzeit? --Röhrender Elch (Diskussion) 22:56, 24. Jan. 2014 (CET)
- Ich glaube, dass ist jetzt unter Definition beantwortet und ich hoffe, es wird auch klar, denn die rechtliche Lage ist leider eher unübersichtlich. Auf die Reisezeit des Busses kommt es aber wohl nicht an, sondern auf die des möglicherweise konkurrierenden Schienenpersonennahverkehrs.
- Zur Frage: unter 50 km geht wohl nichts. Bei 51 km besteht nur dann ein Beförderungsverbot, wenn ein Nahverkehrszug die Verbindung in einer Stunde schafft. Wenn der Fernbus dem Nahverkehrszug nicht merklich Passagiere abspenstig macht, dann geht es wohl doch. Beispiel Köln-Deutz nach Essen: Mehr als 50 km, der Postbus schafft es in weniger als einer Stunde, der RE 1 knapp auch (zum Kölner Hbf braucht der Nahverkehr aber mehr als eine Stunde). Dennoch darf offenbar der Postbus (und auch andere Anbieter) Passagiere befördern, weil der Fernbus auf der Strecke im Vergleich zu den Massen, die die Bahn befördert, wohl keine Rolle spielt. Von Köln nach Düsseldorf geht aber nichts, obwohl der Fernbus eher noch weniger eine Rolle spielt im Vergleich zur Bahn, weil die Entfernung weniger als 50 km beträgt. --89.204.130.196 21:18, 19. Mär. 2014 (CET)
- Üblicherweise werden die jeweiligen Hauptbahnhöfe als Eckpunkte für die Zeitermittlung gewählt - steht so in den meisten Durchführungsbestimmungen.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 21:52, 5. Jan. 2018 (CET)
Frage zur Haltestellenausstattung
BearbeitenDie von den Fernbuslinien angefahrenen Städte werden vielfach von der Zahl der Busse bei einem begrenzten Platzangebot beispielsweise vor oder hinter ihren Hauptbahnhöfen "erschlagen", oft auch in Kombination mit zahlreichen Gruppenreisebussen von Reiseveranstaltern, die ebenfalls dort ihre Fahrgäste einsammeln. Die Fernreiseanbieter sind der Meinung, die Kommunen müssten ihnen ausreichend dimensionierte Halteplätze anbieten. Das stört mich (Laie), weil m.E nicht jedermann einfach von irgendeiner Kommune solche Vorkehrungen verlangen kann, nur weil er/sie selbst ein solches Geschäftsmodell hat. Außer ausreichend Bushalteplätzen möchte man auch Fahrgastunterstände, womöglich mit WC, haben. Ich kann im PersonenbefG nichts dazu finden. Wie und wo ist das gesetzlich geregelt, falls es geregelt ist? Könnte man die Busunternehmen dafür zur Kasse bitten? --84.63.78.160 17:45, 1. Dez. 2017 (CET)
- Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Wünsche der Unternehmen zu erfüllen. Aber die Stadt ist generell für solche Verkehrsanlagen zuständig und muss eine solche Haltestelle zumindest ermöglichen (hat dabei aber auch Mitspracherecht). Und natürlich haben die meisten Städte ein eigenes Interesse daran, eine attraktive Anbindung ans Fernbusnetz zu haben und von möglichst vielen Linien angefahren zu werden. Dass Busunternehmen eine Gebühr für das Anfahren der Haltestelle bezahlen gibt es bei einigen der Plätze. Manchmal ist auch der Betrieb durch ein solches Unternehmen zumindest im Gespräch (weiß nicht ob irgendwo Praxis), der sich dann natürlich aus den Gebühren finanziert. --Don-kun • Diskussion 17:55, 1. Dez. 2017 (CET)
- Die ZOBs in Berlin und in Hannover sind Haltegebührenfinaziert, wobei im Falle Berlins ein Defizit in früheren Jahren durch die Konzernmutter BVG ausgeglichen wurde. In Hannover ist Bau und Betrieb in der Hand der Deutschen Touring.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 21:56, 5. Jan. 2018 (CET)