Diskussion:Fernlicht
Farbe der Kontrolleuchte
BearbeitenWarum ist die Kontrollleuchte fürs Fernlicht blau? (Historie?)--DB1BMN 16:46, 14. Mai 2006 (CEST)
- Ich denke, das ist unerheblich. --Willicher 17:52, 14. Mai 2006 (CEST)
- Man hätte sie auch grün oder gelb oder rot machen können, jedoch ist gelb schon Nebelschlußleuchte, rot weist allgemein auf eine Gefahr hin, die das Fernlicht ja nicht darstellt, und grün wird bereits für Standlicht und Abblendlicht sowie die Blinker verwendet. Deshalb ist Die Kontrolleuchte wahrscheinlich blau. 84.158.196.3 19:32, 13. Jun 2006 (CEST)
- Die Kontrolleuchte ist deswegen blau, weil sie sich im Cockpit dadurch gegenüber allen anderen Farben sofort eindeutig hervorhebt, und es so dem Benutzer des Kfz (hoffentlich) rechtzeitig auffällt, falls er es vielleicht nur versehentlich eingeschaltet hat. Es kann auch passieren, wenn mann die Lichthupe betätigt und danach den Hebel zu schnell losläßt, daß dieser in die Fernlichtstellung schnellt und somit das Fernlicht dauerhaft einschaltet. Zum Betreiben des Fernlichts ist es zwar notwendig, vorher das Abblendlicht einzuschalten, aber das sollte eigentlich für jeden Autofahrer regelrecht schon zum Gesetz werden, wenn nur ein dunkles Waldstück zu durchfahren ist.
- Es ist einfach eben nicht statthaft, entgegenkommende Fahrzeuge unnötig mit zu starkem Licht zu blenden. Dies könnte sogar einen Unfall verursachen.
- Man hätte sie auch grün oder gelb oder rot machen können, jedoch ist gelb schon Nebelschlußleuchte, rot weist allgemein auf eine Gefahr hin, die das Fernlicht ja nicht darstellt, und grün wird bereits für Standlicht und Abblendlicht sowie die Blinker verwendet. Deshalb ist Die Kontrolleuchte wahrscheinlich blau. 84.158.196.3 19:32, 13. Jun 2006 (CEST)
bei meinem auto (volvo 740, baujahr 88) ist die kontrolllampe gelb...
Edit
BearbeitenUm einem Edit-War vorzubeugen: Ich habe die meisten Punkte aus "Verbotene aber immer noch tolerierte Einsatzmöglichkeiten der Lichthupe:" herausgenommen, weil sie sehr wohl erlaubt sind! Die Lichthupe darf der verwenden, der "sich oder andere gefährdet sieht" (§16 Abs. 1 Nr. 2 StvO)! Das Warnen vor einer Gefahr ist also legitim. Wer sich durch Abblendlicht gefährdet sieht, darf auch dann die Lichthupe benutzen, auch wenn das natürlich vollkommener Quatsch ist und der Hinweis auf das eingeschaltete Abblendlicht sogut wie nicht mehr vorkommt, da der Warnende ja dann das Fernlicht gleich anlassen könnte (immer mehr Autofahrer kapieren, daß es sinn macht, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren). Fahren mit Nebelschlußleuchte oder mit Fern- oder gar keinem Licht ist durchaus eine Gefahr, vor der ich warnen darf und wenn der Vorausfahrende seinen Auspuff verliert, ebenso.
Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, den Abschnitt nicht komplett nach Lichthupe zu verschieben. --Haberlon 16:13, 24. Sep 2006 (CEST)
- Was mich anbetrifft, habe ich mit Sicherheit nicht die Absicht, hier einen Krieg loszutreten. Ich möchte immer und immer wieder gerne betonen, daß ich mich auch sehr gerne belehren lasse. Niemand kann zu jederzeit alles auf einmal wissen. Der Artikel erschien mir etwas zu dürftig, also habe ich etwas hinzugefügt; wenn etwas Falsches dabei war, möchte ich mich gerne nachträglich noch dafür entschuldigen.
- Vielen Dank!
- Andy
- Ist doch kein Problem. Es passiert jedoch leider zu oft, daß jeder seine Meinung durchsetzen will und deshalb die Änderungen des anderen wieder rückgängig macht. Daß der Artikel etwas dürftig ist, finde ich jedoch auch... --Haberlon 14:38, 25. Sep 2006 (CEST)
Ich habe aus der Abschnittsüberschrift das "aber immer noch tolerierte" entfernt. Ich meine, die Tatsache, dass solche Einsätze der Lichthupe fast nie von einem Polizisten gesehen und wohl auch kaum zur Anklage gebracht werden, heisst ja noch lange nicht, dass die Polizei es tolerieren würde, wenn sie es mal sähen. OK, vielleicht das Vorlassen an Kreuzungen. Aber sicher nicht die Warnung vor einer Radarfalle... Oder kennt jemand eine Polizei-interne Weisung, in der das drinsteht? Dann nehm ich alles zurück... -- Ingo, 15.Juni 2007 12:07
Wechselseitiger Blinker
BearbeitenJetzt weiß ich auch endlich, was dieses für ein überholendes Auto äußerst irritierende wechselseitige Blinken soll. Kann der sich nicht mit der Nebelschlußleuchte bedanken oder durch leichtes Antippen der Bremse??? --Haberlon 07:35, 7. Okt 2006 (CEST)
- Es hat sich eben das Blinken als Verkehrssitte durchgesetzt hat. Warum genau das so gemacht wird, kann auch ich nicht sagen. Aber würde man die Bremse benutzen könnte das durch den rückwärtigen Verkehrsteilnehmer irritierend wirken und so seinerseits eine Bremsreaktion hervorzurufen, diese könnte den weiteren rückwärtigen Verkehr weiter gefährden schließlich in Stau oder sogar ein Unfall provozieren. Ich denke, die Nebelschlussleuchte könnte mit der Bremse verwechselt werden. MfG --Willicher 13:31, 7. Okt 2006 (CEST)
- Ich denke, der Blinker ist das harmloseste Lichtsignal, das ein Autofahrer an seine Mitverkehrsteilnehmer zeigen kann. Öfter schon habe ich PKW gesehen, die beim Einschalten der Nebelschlussleuchte einfach dazu beide Bremslichter aktivieren, und das kann nicht nur irritierend sondern wirklich gefährlich werden.
- Die Bremse grundlos anzutippen ist nicht nur unstatthaft sondern sogar gefährdend, unter Umständen sogar nötigend!
- Andy
- Ok Ok, aber wie sieht es wenn der Fahrer des LKWs den Warnblinker kurz nutzen würde?
- Gruß Alter Sockemann 16:12, 10. Mai 2007 (CEST)
- Könnte er tun, aber das wechselblinken hat sich schon irgendwann in den 50er Jahren so eingebürgert. Außerdem jezt wo du es weißt ist doch gut, ich fahre sehr viel Autobahn und achte da schon gar nicht mehr drauf, weils halt üblich ist das es nach dem überholen kommt und es für mich ja sowieso nichts bedeutet. (nicht signierter Beitrag von 109.192.120.57 (Diskussion) 21:31, 12. Mai 2011 (CEST))
Lichthupe
BearbeitenLichthupe ist doch erlaubt wenn ich mir z.B. die linke Spur auf der Autobahn mir frei räumen will ? Oder Alter Sockemann 16:29, 28. Jan. 2007 (CET)
- Nö, das ist Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch! --Willicher 16:32, 28. Jan. 2007 (CET)
- Quatsch wenn ich den 5er von meinem Papa fahre, ich habe 200 km/h auf dem Tacho und auf der linken
- Spur fährt ein "Familienvater" mit seinem Opel Zafria 100 PS mit 160 km/h. Wie soll man sich
- sonst die Spur freimachen. IMHO müsste Lichthupe auch im Artikel erwähnt werden dann oder?
- Gruß Alter Sockemann 16:34, 28. Jan. 2007 (CET)
- Ganz einfach, abbremsen und warten bis der Zafira seinen Überholvorgang abgeschlossen hat. Außerdem ist empfohlen auf den Autobahnen 130 km/h zu fahren. Gruß --Willicher 16:41, 28. Jan. 2007 (CET)
- Gut aber wenn die rechte Spur frei ist??Alter Sockemann 16:42, 28. Jan. 2007 (CET)
- Pech gehabt! Auf den Autobahnen herrscht nicht das Prinzip des Rechtes des Stärkeren! --Willicher 16:44, 28. Jan. 2007 (CET)
- Don't feed the Troll! -- Sir 16:46, 28. Jan. 2007 (CET)
- Ok dann werde ich wohl nochmal das Strafgesetztbuch lesen müssen. Danke für die Mühe Alter Sockemann 16:46, 28. Jan. 2007 (CET)
- Sorry, aber das muß noch gesagt werden: Willicher hat nicht ganz recht: Wenn die rechte Spur frei ist darf ich den Zafira (was habt ihr gegen Opel??;)) "durch kurze Schall-oder Lichtzeichen" "beiseiteräumen". Zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften. Da das aber bereits im Artikel steht, ist der Sonntagsfahrer-Absatz unnötig. --Haberlon ?! 17:37, 28. Jan. 2007 (CET)
- Ok dann werde ich wohl nochmal das Strafgesetztbuch lesen müssen. Danke für die Mühe Alter Sockemann 16:46, 28. Jan. 2007 (CET)
- Im Tröndle/Fischer-Strafrechtskommentar steht dazu was anderes! --Willicher 17:56, 28. Jan. 2007 (CET)
- Auf Anhieb kann ich keine Urteile o.Ä. finden, nur das hier: [1], [2]. Was sehte denn in deinem Tröndle drin?? --Haberlon ?! 20:08, 28. Jan. 2007 (CET)
- Im Tröndle/Fischer-Strafrechtskommentar steht dazu was anderes! --Willicher 17:56, 28. Jan. 2007 (CET)
- Jeder hat Recht, und alle haben verloren. Schall- oder Lichtzeichen außerhalb geschlossener Ortschaften; möglich. Wenn ich aber eine Funktion in meinem Auto habe, mit der ich meinen Mercedes-Stern querstellen und damit dann den Kofferraum des Vordermanns aufschließen kann... Und wenn ich dann diese Licht-Schall- oder Rauchzeichen abgebe, ist und bleibt das NÖTIGUNG! Ich darf durch entsprechende Zeichen außerhalb geschlossener Ortschaften meine Überholabsicht anzeigen, aber immer nur mit gebührendem Abstand. Zum Beispiel hupe ich, um einem Treckerfahrer dazu zu veranlassen, eine Haltebucht aufzusuchen, damit er mich vorbeilassen kann. Es kann nicht angehen, daß ich 250mal die Lichthupe betätige, um damit aufzuzeigen, dass ich 250 PS habe, mit meinem Schlüssel auf der Motorhaube meinem Vordermann den Kofferraum öffne und ihn eventuell noch über Sprechfunk (oder pikanterweise sogar per Handy) anrufe, und ihm mittteile, wie schmutzig seine Unterhosen im Koffer sind.
- Das ist jetzt etwas satirisch, aber im Grundprinzip gar nicht so weit hergeholt.
- Ich fahre tagtäglich teilweise auch längere Strecken auf der Autobahn (manchmal auch mit Navi), und es zeigt sich immer wieder: Gegenseitige Rücksichtnahme zählt sich aus. Das Reißverschlußverfahren bei Engstellen oder Staus zählt sich aus. Passive Fahrweise zählt sich aus. Vorsichtige Fahrweise bei angekündigten oder festgestellten Gefahren zählt sich auch aus. Nur das Fahren selbst zählt sich weniger aus, weil sich immer weniger Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften halten. Das wird einfach ignoriert, und wenn man sich bei einer Engstelle in den Reißverschluß einordnen will, gibt es sogar noch Trottel, die die Lücke rigoros mit ihrem dicken Benz zumachen und dann auch noch laut hupen! Hier suchen wir die regulären Quellen aller Staus, sofern nicht ein Unfall einem Stau zugrunde liegt und alle vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer mit voller Inbrunst gaffen müssen!
- Ich hinterlasse eine URL zur Kenntnisnahme: [3]
- Andy
Recht cool, was hier für ein Film abläuft :)
Aber es ist genau der Grund, warum der Willicher und der Haberlon ab und zu dazu beauftragt werden (vermute ich mal so), am Strassenrand Radarfallen aufzustellen: Die Leute verlieren den Durchblick und müssen einfach gemassregelt werden.
Vor etwa 15 Jahren hatte ich einen schweren Verkehrsunfall. Mir ist auf der Autobahn während der Fahrt ein Reifen am linken Vorderrad geplatzt. Laut Gutachter bin ich mit etwa 80 Klamotten in die Leitplanke gerast. Ich war ordnungsgemäß angeschnallt, trotzdem musste ich ins Krankenhaus, und mir tat noch eine ganze Woche lang der Brustkorb weh. (Ja... wegen dem Gurt, klar, aber es hätte auch schlimmer kommen können.)
Wenn du jemanden rammst, wenn du 160 fährst, der dir auch mit 160 entgegen kommt, hast du ganz grosses Glück gehabt: Du hast keine Schmerzen mehr! Die freigesetzte Energie ist ungefähr dieselbe, als wenn du mit 320 gegen eine Wand fährst (oder mit einer Boing ein Hochhaus küßt {entschuldigt den blöden Vergleich}! Schöner Airbag, aber das Manöver ist mit spätestens 120 schon tödlich!
Trotzdem möchte ich gerne dazu noch etwas Böses gegen die Polizei sagen (ich bin nämlich kein Polizist): Ich verfluche die Polizei nicht, ich beneide auch keinen Polizisten um seinen Job! Als ich den Unfall hatte, hatte ich in meinem Kfz ein Funkgerät in meinem Auto. Es war nicht angeschlossen aber installiert. Mein Auto war nur noch Schrott, aber da war ein Polizist, der sich gut auskannte, und der hat diese Anzeige gebracht. Danach mußte ich 800DM Geldstrafe zahlen, weil ich versucht hatte, eine genehmigungspflichtige, aber nicht genehmigte Fernmeldeanlage in Betrieb zu nehmen - und das als Fernmeldehandewerker - das ist nämlich mein Beruf. Mein Auto hatte Totalschaden - und ich finde, das wäre wirklich nicht nötig gewesen!
Aber die Polizei hat ja einen bestimmten Auftrag!
Andy 11. Januar 2007, etwa um etwa halb eins Mitternacht (Deutschzeit nach BBG)
- Ich bau Radarfallen auf...wußte ich ja noch gar nicht!
Was der Polizist da gemacht hat war scheiße, keine Frage. Aber was hat das mit uns zu tun? Und mit dem Thema "Lichthupe"? Und selbst, wenn ich Polizist wäre: Du kannst das doch nicht verallgemeinern! Was glaubst Du wohl, was auf den Straßen los wäre, wenn niemand Radarfallen aufstellen würde? Wenn niemand ab und zu eine Kontrolle macht? Schöne Vorstellung. --Haberlon ?! 09:57, 11. Feb. 2007 (CET)
- Ich bin auch kein Polizist, sondern angehender Jurist! --Willicher 15:26, 11. Feb. 2007 (CET)
- Die meisten Radarfallen sich pure Abzocken wenn die Polizei das Ordnungsamt und welche Behörde
- dafür nun auch immer zuständig ist einfach mal einen ca. 1,5 km langen Abschnitt mit Tempolimit
- 120 ausrüstet. Das ist Abzocke. Das Fiese ist ja das die Herren da oben z.B. ein Herr Koch
- solche Sachen nicht bezahlen müssen. Immunität. Deswegen weg mit den Radarfallen.
- Gruss 14:17, 11. Feb. 2007 (CET)
Darum gehts hier NICHT! --Ĝù dímelo 22:12, 18. Feb. 2007 (CET)
- Wie wahr...aber es ist immer noch geklärt ob man ein auf der linken Spur fahrendes Fahrzeug durch die Lichthupe darauf aufmerksam machen darf, daß man überholen möchte... --Haberlon ?! 22:25, 18. Feb. 2007 (CET)
- Hier steht es schön ausführlich und einleuchtend (Absatz Noch einige Tipps). Hoffe, jetzt findet die Diskussion ein Ende;-) Ach ja, wäre toll, wenn das noch jemand (kurz & knapp) einbauen könnte, evtl. mit Verweis auf jene Seite... --Ĝù dímelo 17:50, 19. Feb. 2007 (CET)
- Das braucht nicht eingebaut werden, das steht da schon und die Quelle ist die StVO. Trotzdem danke für Deine weitere Quelle. --Haberlon ?! 18:03, 19. Feb. 2007 (CET)
- Hier steht es schön ausführlich und einleuchtend (Absatz Noch einige Tipps). Hoffe, jetzt findet die Diskussion ein Ende;-) Ach ja, wäre toll, wenn das noch jemand (kurz & knapp) einbauen könnte, evtl. mit Verweis auf jene Seite... --Ĝù dímelo 17:50, 19. Feb. 2007 (CET)
- Ankündigen der Überholabsicht ist rein nach Gesetzeslage in Ordnung (wenn ein Polizist zusieht, würde ich es trotzdem nicht), danach muß man aber freundlich warten, bis der Vordermann seinen Überholvorgang beendet hat bzw. rechts eine Lücke sieht, dabei den Mindestabstand einhalten und keineswegs den Eindruck erwecken, daß man drängelt - also schön langsam abbremsen, sicher nicht nah auffahren und scharf abbremsen, usw.--2001:A61:21E7:5001:D0E6:EBB:DC5B:E476 16:15, 19. Sep. 2015 (CEST)
Kontrollleuchte
Bearbeitenich habe mir als kompletter wiki-rookie mal erlaubt, dem Satz, "die Kontrolllampe des Fernlichts ist blau" ein "meist" hinzuzufügen, da die meines Fahrzeugs eben nicht blau ist.
- Mag sein aber in der Fahrschule wurde gesagt sie sei immer blau. Deswegen revert!
- Grüsse Alter Sockemann 12:20, 14. Apr. 2007 (CEST)
- Habe das gerade mal schnell in der StVZO nachgeschlagen. Laut §50(3) muss die Kontrollleuchte blau sein. Rylor 01:27, 11. Sep. 2007 (CEST)
"Verbotener" Einsatz der Lichthupe
BearbeitenDa der entsprechende Abschnitt ja anscheinend genaugenommen die Kategorie "ist offiziell nicht erlaubt, aber großteils üblich und fällt sogar durchaus unter gute Kraftfahrermanieren" darstellt (und ja, das ist ein echter Unterschied z.B. gegenüber Drängeln u.dgl.), gäbe es da nicht noch
- Hinweisen eines entgegenkommenden Fahrzeugs darauf, daß es versehentlich noch sein Fernlicht angeschaltet hat
oder ist das etwa gar offiziell erlaubt?--131.159.0.47 15:26, 11. Feb. 2015 (CET)
Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaft: erlaubt oder nicht?
BearbeitenHi, suche seit gestern nach einer definitiven Antwort mit STVO-Quelle. Persönlich kann ich mir nicht vorstellen es wäre erlaubt, da geblendete Fußgänger etc. einige Sek. nicht sehen können und somit gefährdet werden. Zudem ist Lichthupe in geschl. Ortsch. auch verboten. Ich hab einige Autofahrer-Foren gefunden, wo viele Autofahrer sagen sie nutzen Fernlicht auch Innerorts, selbst wenn es verboten sein sollte. Ich denke bei der Frage besteht erhöhter Klärungsbedarf. Könnte die Antwort bitte in den Artikel eingearbeitet werden? --176.4.34.180 10:59, 8. Dez. 2015 (CET)
- Es gibt soviel ich weiß keinen eigenen Fernlicht-Paragraphen, der das verbietet. Es gilt aber immer §1: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Es wird sich jedoch kein Polizist finden lassen, der dafür einen Strafzettel ausstellt. --Graf Foto 12:59, 26. Mai 2017 (CEST)
- Laut Fahrschule: "das Fernlicht ist nicht einzusetzen, wenn die Straße ausreichend beleuchtet ist". (Damit ist das Fernlicht als Fernlicht gemeint, nicht die Lichthupe.) Ob die Straßenlampen nun ausreichend beleuchten oder bloß halbbeleuchtende Funzeln sind, wird man selber entscheiden; das Vorhandensein einer Straßenbeleuchtung heißt jedenfalls nicht, daß die Straße auch ausreichend beleuchtet ist; umgekehrt ist bei Nacht in Orten ganz ohne Straßenlampen (gibt's) das Benutzen von Fernlicht sogar vorgeschrieben (natürlich sofern möglich, also niemand entgegenkommt). Daß die Lichthupe in geschlossenen Ortschaften verboten ist, habe ich noch nie irgendwo gehört. Zugegeben, die Lichthupe wird (wie die Hupe) in einer ganzen Reihe von Situationen eingesetzt, die weder moralisch zu beanstanden noch verkehrsrowdyhaft noch von einem einsichtsvollen Polizisten geahndet werden, aber formell verordnungswidrig sind; schon der freundliche Hinweis an den Verkehrsmitteilnehmer "hey du, du hast dein Fernlicht noch an" (mit der Reaktion: "ah ja danke, sorry") gilt ja manchen Paragraphenreitern als üble Nötigung, aber ich schweife ab. Jedenfalls: im Rahmen dessen, in dem die Lichthupe überhaupt erlaubt ist, ist sie selbstverständlich auch in geschlossenen Ortschaften erlaubt. Tagsüber macht man sogar extra dazu das Licht an, weil es halt so viel angenehmer als die Hupe ist.--131.159.76.228 16:58, 12. Jul. 2017 (CEST)
Zu meiner Änderung vom 12.7. 18:40 - Begründung
Bearbeitentut mir leid, daß ich das abgeschickt habe, bevor der Bearbeitungskommentar ausformuliert war. Aber dann gleich in aller Ausführlichkeit.
- Alles Fragliche, im Gesetz vielleicht nicht ausdrücklich erwähnte quellenlos für verboten zu erklären mag typisch deutsch sein, ist keine Lösung.
- Den unstrittigen Fakt verschweigen, daß Dinge (seien sie verboten, seien sie strittig) jedenfalls üblich sind, mag ebenfalls typisch deutsch sein, ist aber ebenfalls keine Lösung.
- Es tut mir ja auch leid, daß ich über eine rechtliche Bewertung der genannten Fälle nicht verfüge. Deshalb habe ich auch keine reingeschrieben. Sie haben im weiteren Sinne mit Gefahrensituationen zu tun, jedenfalls. Das zitierte Urteil in der NZV hat auch nur gesagt, daß das Aufblenden als Vorfahrtzeichen nicht ausreicht; daß es verboten sei, wurde nicht erwähnt. Wer dazu Quellen hat, bitte. Aber daß der Eintrag - noch - nur unvollständig wäre, bis ein späterer Benutzer mit der Quelle kommt, ist kein Grund, diese praktisch eben relevanten, weil üblichen, Fälle der Lichthupe einstweilen draußenzulassen, nur weil man sie - noch - nicht vollständig beschreiben kann.--131.159.76.228 18:47, 12. Jul. 2017 (CEST)