Diskussion:Feuerwehrgesetz (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Nassauer27 in Abschnitt Verweis auf Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) führt ins Leere
Pflichtaufgaben / Gebühren
Bearbeiten"... Pflichtaufgaben, die eine Feuerwehr kostenfrei erledigen muss, und Zusatzaufgaben, für die Gebühren verlangt werden können, ..." Das stimmt nicht. Auch für Pflichtaufgaben kann die Feuerwehr Gebühren verlangen. --Carl B aus W (Diskussion) 13:29, 6. Dez. 2015 (CET)
- stimmt, ist korrigiert --JoanFine (Diskussion) 12:59, 29. Jan. 2018 (CET)
Verweis auf Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) führt ins Leere
BearbeitenDer Link scheint nicht mehr aktuell zu sein. Das Gesetz findet man unter anderem unter diesem Link: https://www.saarland.de/mibs/DE/institution/landesfeuerwehrschule/service/downloads/Gesetz_SBKG_2015.html
Beim heutigen Versuch ist festzustellen, dass der Link ordnungsgemäß funktioniert. MfG --Nassauer27 (Diskussion) 11:00, 12. Aug. 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 10:39, 20. Dez. 2021 (CET)