Diskussion:Finanzierungsregeln

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 80.237.156.64 in Abschnitt 2 zu 1 Regel u. 3 zu 1 Regel

bei vertikaler Finanzierungsregel:

Bearbeiten

ausgewogene vermögensstruktur Grundregel: AV/UV=1

ausgewogene kapitalstruktur Grundregel: EK/FK=1

Statischer Verschuldungsgrad: FK/EK

kurzfristige Verschuldungsintensität: kurzfristiges FK/FK

bei horizontaler Finanzierungsregel

Bearbeiten

hier sollten die formeln für Deckungsgrad 1-3 stehen link z.b.

http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Grundlagen/Kennzahlen/deckungsgrad1.html

außerdem muss es heißen horizontale Finanzierungsregeln --> mehrzahl, da 3 Formeln für Deckungsgrad

Deckungsgrad 1 ist auch die Goldene Finanzierungsregel, die Formel wo jetzt drin steht stimmt nicht, was ist das für eine Quelle. Meine Quelle ist mein BWL-Skript, dem vertraue ich mehr!

Nachunterschrift Benutzer:84.156.100.182 MfG Alter Fritz   12:46, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Es gibt keine Drei Deckungsgrade nur zwei! Aber es gibt Liquidität I,II,III!!!

2 zu 1 Regel u. 3 zu 1 Regel

Bearbeiten

Warum werden die Zwei-zu-Eins-Regel und die Drei-zu-Eins-Regel nicht beim statischen Verschuldungsgrad erwähnt?

  •   (erstrebenswert)
  •   (gesund)
  •   (noch zulässig)

--Christian140 17:52, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Habe die Intervallgrenzen angepasst.
Es duerft aber immer noch nicht ganz passen: So gibt es bekanntlich bilanztechnisch auch negatives Eigenkapital. Angenommen ein Unternehmen hat Fremdkapital von 87 Geldeinheiten und eine negatives Eigenkapital von -34 Geldeinheiten. Dies wuerde -0,386 ergeben, also weniger als 1 und somit als "erstrebenswert" gelten? Wer weiss Rat? Keiner Wunder, dass bei soviel fauler Finanzmathematik wir in der globalen Schuldenkrise und dem Bankzusammenbruch landen. ;-) --LangerFuchs 22:05, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Das Vorzeichenproblem verschwindet in folgender Notation:

  •   (erstrebenswert)
  •   (gesund)
  •   (noch zulässig)

Laut der Definition aus dem Artikel ist eine "erstrebenswerte" Statischer Verschuldungsgrad nicht "gesund" und nicht "noch zulässig". Ist das in BWL so üblich? Das Widerspricht jedenfalls der "normalen" Bedeutung der Worte. 80.237.156.64 20:34, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten