Vielleicht wäre ein "normaleres" Bild mit neutralem Bildschirmhintergrund und Dock angebrachter. --217.227.223.164 23:42, 25. Mär 2004 (CET)
Unter "Recht" hätte ich eigentlich eher Ausführungen zu §§ 965 BGB erwartet Moi
- Jooh, ich auch. Daher ein kurzes Zitat aus dem ARD Ratgeber Recht dazu: Finder ist, wer eine verlorene Sache nach Entdeckung in Besitz nimmt. Der Finder hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Er ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern. --Wandahle 09:50, 24. Mai 2005 (CEST)
- Frage: Wer baut den Artikel um? Als Hilfsmittel zu den Texten im BGB kann folgende Suchanfrage helfen: Dejure --Wandahle 09:50, 24. Mai 2005 (CEST)