Diskussion:Fischereischein

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Mideal in Abschnitt Sichtung

Das mit Niedersachsen ist nicht ganz richtig. Das Fischereigesetz spricht schon von der Fischereischeinpflicht. So heißt es in $ 57:

„Nds. FischereiG (Nds. FischG,NI) § 57 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24 , 25 ) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.“

Viellicht sollte der Artikel entsprechend geändert werden. --Saedalaere 20:46, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten


War die Tötung von Wirbeltieren durch Personen ohne Sachkunde allen Ernstes ein Argument für eine Fischereischeinpflicht? Immerhin ist die Tötung von Hühnern, Enten, Gänsen oder Kaninchen (beispielsweise) auch ohne irgendeine Prüfung möglich - die Beachtung des Tierschutzgesetzes wird erwartet, aber nicht im Wege einer Prüfung vorab dem Tötungswilligen abgefragt... --Holofernes 13:01, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Quellen

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Aus welchen Gründen auch immer kann ich die Quellen nicht editieren, was ich gelegentlich tue, wenn die Links nicht mehr aktuell sind.

In diesem Fall funktioniert der Link zu dansk zwar, er ist aber vielmehr eine Werbung für eine Ferienhausvermittlung als eine Informationsquelle zum Fischereischein. Möge das doch jemand ändern!

Beste Grüße! (nicht signierter Beitrag von 194.76.232.190 (Diskussion) 16:44, 8. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Halbherzig...

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Jahresfischereischein, Fischereirecht Niedersachsen, Dänemark und GPS bedürfen dringend einer Überholung.--Mideal (Diskussion) 15:51, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Sichtung

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Wie lange dauert denn die Sichtung meiner Änderungen vom 28.01.2021? (nicht signierter Beitrag von V24105 (Diskussion | Beiträge) 15:03, 11. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Solange bis jemand der davon Ahnung hat das gelesen hat und für gut befunden hat. Ich kann's leider nicht beurteilen.--Irrgarten verirrt? 09:48, 12. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Das ist aber wenig motivierend für jemanden, der sich hier weiter einsetzen möchte, der "Ahnung hat", aber dessen Verbesserungen unberücksichtigt bleiben, weil niemand sonst sie beurteilen und freigeben kann. (nicht signierter Beitrag von V24105 (Diskussion | Beiträge) 19:39, 16. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Problem sind natürlich die vielen Vandalen, Kiddies oder Böswillige, die sonst all die Arbeit anderer kaputt machen. Korrigiere, ergänze, verbessere nach Herzenslust. Unter Gesichtete_Versionen#Sichterstatus findest Du weitere Infos, den Scihterstatus erhältst Du irgendwann ganz autoamtisch.--Mideal (Diskussion) 20:23, 2. Aug. 2021 (CEST)Beantworten