Diskussion:Flüchtlingslager

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von SebastianHelm in Abschnitt Auffanglager

Die Aufzählung der Lager ist nicht vollständig, auch Einzelheiten benötigen Ergänzungen.Wer Angaben machen kann, bitte den Artikel ergänzen. Naux 10:56, 22. Nov 2005 (CET)


Der Abschnitt über Auffang- und Abschiebelager erscheint mir tendenziös. Auffanglager in Transitländern für Migranten nach Europa sind diskutiert worden; sind solche Lager denn tatsächlich errichtet worden? Gleichermaßen ist mir nicht bekannt, wo in Europa abzuschiebende Ausländer in Lagern festgehalten werden. Vgl. Abschiebungshaft

Die Behauptung, die palästinensischen Flüchtlingslager seien "dauerhafte Siedlungen [...], die sich von anderen palästinensischen Orten nicht unterscheiden" ist jedenfalls für viele dieser Lager unzutreffend und erweckt den Eindruck, das palästinensische Flüchtlingsproblem sei damit gelöst. Tatsächlich unterscheidet sich die Qualität der Bebauung und die Bevölkerungsdichte in den Lagern jedoch deutlich von anderen palästinensischen Orten. Viele Flüchtlingsfamilien haben nachwievor die Absicht, an ihre alten Wohnstätten im heutigen Israel zurückzukehren; die Entscheidung hierüber ist Gegenstand einer zukünftigen Friedensvereinbarung.

Schließlich ist Nasir Bagh sicherlich kein palästinensisches Flüchtlingslager.

Überarbeitungsbedarf

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Der Artikel ist arg listenhaft und Deutschsprachiger-Raum- und Palästinalastig. Nichts gegen die Erwähnung dieser Teilthemen, aber was ist mit den großen Flüchtlingslagern in Afrika (z.B. Darfur-Flüchtlinge in Tschad, Westsahara/Tindouf) und Asien (Grenze Thailands zu Myanmar/Burma), oder mit denjenigen FL, die streng genommen Vertriebenenlager sind (Kolumbien, Darfur, Uganda, Somalia...)? Wer ist für die Einrichtung und Versorgung von FL zuständig? Wie steht es mit der Geschichte (gibt es FL erst seit dem Zweiten Weltkrieg, oder gab es sowas schon vorher, evtl. unter anderen Bezeichnungen)? Das Palästinensische Flüchtlingsproblem gehört hier auf jeden Fall erwähnt, aber die Liste IMHO in den dortigen Artikel ausgelagert. Amphibium 13:20, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


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  • http://l/?Fl%FCchtlinge
Nicht erreichbar weil nicht vollständig. --Hiddenhauser (Diskussion) 18:48, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Zur Kategorisierung: hier Unrichtigkeit des Einstellens in die Kategorie:Einwanderungsrecht

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Die aktuelle Einordnung des Artikels in die Kategorie:Einwanderungsrecht ist unrichtig. Bei der Kategorie:Einwanderungsrecht handelt es sich um eine Unterkategorie der Kategorie:Recht nach Thema, die, ebenso wie alle ihre Unterkategorien für rechtsvergleichende Artikel bestimmt ist, während Artikel zu einer einzelnen Rechtsordnung in die jweilige Unterkategorie der Kategorie:Rechtsordnung gehören.

Der gegenwärtige Artikelinhalt enthält rechtliche Aussagen nur zum deutschen Recht mit Hinweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Er ist daher in die zutreffende Unterkategorie der Kategorie:Recht (Deutschland), die ihrerseits zum Strang der Kategorie:Rechtsordnung gehört, eingestellt werden.

Innerhalb der Kategorie:Recht (Deutschland) gibt es gegenwärtig keine Kategorie:Einwanderungsrecht (Deutschland), vielmehr werden die zum Einwanderungsrecht gehörenden Themen in der Kategorie:Ausländerrecht (Deutschland) abgehandelt. Da diese noch eine Unterkategorie:Asylrecht (Deutschland) aufweist, in die auch das erwähnte Asylbewerberleistungsgesetz eingestellt ist, sollte der Artikel dort gelistet und aus der Kategorie:Einwanderungsrecht entfernt werden. Allerdings gehört der Beitrag zusätzlich noch in die Kategorie:Einwanderung und Recht um den kontextuellen Zusammenhang mit dem Migrationswesen herzustellen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch dann, wenn Rechtsgrundlagen zu den Flüchtlingslagern in anderen Ländern ergänzt würden, aus dem Artikel noch kein rechtsvergleichender Beitrag würde, weil die Rechtsvergleichung ein Wissenschaftszweig mit eigener Methodik ist. Der Artikel wäre also in diesem Falle nur zusätzlich in der weiteren nationalen Rechtsordnung einzusortieren.

Ich werde die entsprechenden Änderungen jetzt vornehmen und bitte, vor einer weiteren Änderung erst die Diskussion hier aufzunehmen.

-- Stechlin (Diskussion) 12:51, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Die aktuelle Einordnung des Artikels in die Kategorie:Einwanderungsrecht ist völlig richtig und sachgemäß. Die erwähnte Kategorie dient dazu, länderübergreifende Artikel zu rechtlichen Themen zu systematisieren. "Flüchtlingslager" ist ein länderübergreifendes Thema. Noch Fragen? --Khatschaturjan (Diskussion) 13:12, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Es ist richtig, dass "Flüchtlingslager" ein länderübergreifendes Thema ist. Es ist aber nicht im engeren Sinne ein rechtliches Thema. Rechtliche Inhalte finden sich im Artikeltext nur zu Deutschland. Eine länderübergreifende rechtliche Darstellung liegt daher gerade nicht vor.
Im übrigen ist es vor allem keine vergleichende Darstellung im Sinne der Kategorie:Recht nach Thema, vgl. Portal:Recht/FAQ. -- Stechlin (Diskussion) 13:20, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Auffanglager

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Auffanglager leitet momentan hierhin um, aber der Begriff ist nirgends auch nur ansatzweise erklärt. Das sollte also jemand tun. Und bevor jetzt wieder jemand neunmalklug sagt „Dan tu′s doch selbst!“: Ich habe im Moment wirklich genug zu tun; ich verwende nämlich den größten Teil meiner Freizeit in einem solchen. ◅ SebastianHelm (Diskussion) 09:28, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten