Diskussion:Flaggenverbrennung

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 2A02:8071:62F1:19A0:D739:6B34:3864:FF54 in Abschnitt Palästinaflagge

Informationen bspw. über die, zum teil heftig geführten, Diskussionen um die (Il-)Legalität des Verbrennens von Flaggen könnte diesem Artikel m.E. etwas mehr Substanz verschaffen. --Flann 23:34, 22. Sep 2006 (CEST)

Allein der Versuch

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In Beziehung zu "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole", ist geschrieben: "Allein der Versuch ist strafbar. " Stimmt das, das nur der Versuch strafbar ist? Das heisst also, wenn eine Person eine Flagge verbrennt, ist das verbrennen nicht strafbar, aber die Person kann verurteilt werden wegen der Versuch eine Flagge zu verbrennen. (Auch ein Versuch der gelungen ist, ist ein Versuch, nich?)

War vielleicht gemeint "Allein der Versuch ist nicht strafbar." ? Oder habe ich es fallsch gelesen. (mag sein, das Deutsch ist nicht meine eigene Sprache). Johan Lont 18:18, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, gemeint ist: das Verbrennen ist strafbar und der Versuch ist auch schon strafbar. Das klingt merkwürdig, ist aber eine gängige Formulierung in Gesetzestexten. Der Versuch allein (ob erfolgreich oder nicht) ist schon strafbar. -- Stefanmuc 23:09, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Betreffend die USA wäre es wert zu erwähnen, daß das Verbrennen einer Flagge nicht nur auf einige Gruppierungen beschränkt ist sondern in der Tat die "offizielle" Methode der Entsorgung alter Flaggen, die nicht mehr als Flagge taugen, ist.

POV

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Folgendes ist unbelegte POV und muss dringend raus:

In Deutschland wird diese Aktion bei linksgerichteten Demonstrationen mittlerweile kontrovers diskutiert,(...)

Das LÄSST sich gar nicht belegen!

(...) wie sie auf den inszenierten Demonstrationen in islamischen Staaten zu sehen sind.

Unbelegte POV.--Columbin 20:39, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

1. Die Diskussion um Flaggenverbrennungen bei diversen Demonstrationen, bei denen verschiedene linke Gruppen und Organisationen in Bündnissen zusammenarbeiten ist im Vorfeld, also der Organisation entsprechender Demos schon mindestens seit den frühen 80er jahren immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Während autonome Gruppen eher für diese Aktionsform eintraten, verwahrten sich traditionelle Linke aus unterschiedlichen Spektren (von Jusos, Gewerkschaften, traditionellen Kommunisten u.a. regelmäßig gegen diese Aktionsform). Habe entsprechende Diskussionen zigfach erlebt. Ich selbst und ein paar Freunde von mir wurden von Leuten aus dem Umfeld der DKP bei einer Antikriegskungebung mal daran gehindert, eine deutsche Flagge zu verbrennen, weil es nicht vermittelbar und zu provokant sei.
2.Dass z.B. vor allem nach der Geschichte mit den Mohammed-Karikaturen in vielen vor allem arabischen und muslimisch geprägten Staaten, aber auch von islamistichen Gruppen in Europa antiwestliche Demonstrationen ein massenhaftes Phänomen waren, und es dabei regelmäßig, fast schon als Ritual Flaggen westlicher Staaten verbrannt wurden, bedarf auch keines weiteren Nachweises. Die Bilder müsste jede/r, der einigermaßen regelmäßig Nachrichten guckt noch im Kopf haben. --Ulitz 20:59, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
1. Das ist genau das Problem: WP gibt keine persönlichen Empfindungen vom Hörensagen wieder.
2. Ich störe mich an dem Wort „inszeniert“, da es suggeriert die Verbrennungen wären nicht von der Masse gewollt worden.--Columbin 21:40, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
1.Es handelt sich nicht um persönliche "Empfindungen", sondern um auf der hand liegende Tatsachen, die kaum einen Journalisten hinterm Ofen vorlocken würde. Alle möglichen Aktionsformen bei Demos und Kundgebungen werden unter den Organisatoren kontrovers diskutiert, das reicht von der Frage, ob man eine Demo überhaupt amtlich anmelden soll, über die Route der Demo, die Parolen, Transparente, ob man sich bei Blockaden beim Wegtragen durch die Polizei wehren soll oder nicht bis hin zu Flaggenverbrennungen, bei letzterem allemal. Im Übrigen hab ich selber inhaltlich im Artikel gar nichts editiert, ihn noch nicht mal ganz gelesen, sondern nach Kontrolle deiner Edits (die ich grundsätzlich nach meinen Möglichkeiten beobachte) nur deine unsinnige Streichung revertiert, weil auf den ersten Blick deutlich wurde, dass es dir (wieder mal) um nichts anderes ging, als die Linke zu diffamieren, und nach deiner persönlichen Ansicht (also deinem "POV") einzufärben.
2.Auch von "der Masse" gewollte Aktionen können inszeniert sein, sind sie meist auch. Ich würde mal sagen, das wenigste, was bei Demonstrationen und politischen Aktionen abläuft, ist nicht "inszeniert".
So - Nun aber EOD. --Ulitz 22:00, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Interessant Vorgehensweise, man sagt andere würden „die Linke diffamieren“ wenn Sie eine andere Meinung zu einer Änderung haben und diffamiert sie gleichzeitig als POV-Verbreiter und dann erklärt man die eigene Meinung für allgemeingültig („EOD“, Dogmatismus). Ne ne mein Lieber, so geht das nicht.
Erstmal interessiert mich mit welchen Polizisten du dich prügelst, um das Wegtragen zu verhindern herzlich wenig, die „Parolen“ auch etc..
1. Es ist und bleibt deine unbelegte persönliche Einschätzung (und wenn nicht würde es ja auch nur eine Binsenweißheit sein...„Alle möglichen Aktionsformen bei Demos und Kundgebungen werden unter den Organisatoren kontrovers diskutiert“), die du als offensichtlich („weiß doch jeder“) verkaufen willst.
2. Ich meinte damit, dass die Formulierung nahelegt, dass die Massen verleitet werden, ist aber auch nicht mein Hauptkritikpunkt.
Ich hole mal die Dritte Meinung ein, denn so kommen wir nicht weiter.--Columbin 22:36, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ach ja - du und "deine" sog. "Dritte Meinung" mal wieder, die dann wahrscheinlich "neutral" ist - aber mega und allehopp sowieso öchjödüliöh ... *Plonk* --Ulitz 22:43, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn es eine solche Diskussion gibt, so muss diese auch nachweisbar sein; auch sollte man bedenken, dass nicht jede Verbrennung einer Flagge in islamischen Ländern staatlich inzeniert ist. Der Abschnitt ist so nicht haltbar.--schreibvieh muuuhhhh 22:53, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ja. Wenn Belege verlangt werden, müssen sie auch gebracht werden. "Habe [...] zigmal erlebt" ist Original Research. --Amberg 01:51, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich kann Amberg nur zustimmen. Es mag Ausnahmen geben (wo online-Belege oder auch andere nicht einfach erbracht werden koennen trotz Korrektheit des Artikels, aber wenn es sich um einen POV edit handelt muss ein glaubwuerdiger Beleg (insbesondere wenn gewuenscht wie in diesem Falle) gebracht werden. Andernfalls ist es nichts weiter als "POV-pushing" und muss (in diesem Fall eindeutig)entfernt werden bis Belege/Beweise erbracht wurden. Es ist das Standbein der WP, egal in welcher Sprache und bedarf zumindest diesbezueglich keiner Diskussion. Gruesse, --Kopflos 02:48, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

PS: Und "Habe [...] zigmal erlebt" ist Original Research.". DITO! Nochmal einen Gruss hinterherschiebe, --Kopflos 02:48, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Kontroverser, nicht referenzierter Abschnitt

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Ich habe mir erlaubt den Satz etwas umzuschreiben sodass er meiner Meinung nach auch ohne Ref. stehen kann. Ist aber auch nur meine "POV-Meinung" und kann natuerlich jederzeit nochmals umgeschrieben werden, aber bitte nicht einfach zueueckstellen denn dann braucht es wie schon mehrfach erwaehnt eine Ref. die dies belegt. Hoffe mein Input ist hilfreich, Gruesse, --Kopflos 03:54, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Flagge

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Was ist eine Flagge? Zählen auf Papier gemalte/gedruckte Flaggen oder irgendetwas, was eine Flagge enthält, z.B. Fanartikel? --Explosivo (Diskussion) 10:50, 9. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Es geht sowieso nur um "öffentlich gezeigte" Flaggen, nicht um Flaggen als solche. Ich gehe davon aus, daß die von einem Demonstranten mitgebrachte Fahne damit nicht gemeint ist, sonst würde ja das Gesetzgebungsverfahren, das Zerstören solcher Fahnen auch unter Strafe zu stellen, keinen Sinn machen. --L.Willms (Diskussion) 10:47, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die Neufassung von §104 StGB sagt explizit "Den in Satz 2 genannten Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind." --2A02:8071:62F1:19A0:D739:6B34:3864:FF54 14:45, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wann ist eine Flagge eines Staates "öffentlich gezeigt"?

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Ich nehme an, daß damit offizielles Zeigen auch außerhalb der diplomatischen (und konsularischen) Vertretung dieses Staates gemeint ist, die ja einschränkend für andere Hoheitszeichen angeführt werden im §104. Also wenn z.B. vor einer Messe die Flaggen aller teilnehmenden Staaten gezeigt werden. --L.Willms (Diskussion) 10:45, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Umgedrehte Flaggen?

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Auf rechten Demos werden öfters umgedrehte Deutschlandflaggen (gelb-rot-schwarz) gezeigt. Gilt das Verbrennungsverbot auch für diese? --Plenz (Diskussion) 10:43, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten

§90a spricht nicht nur von der Flagge an sich sondern auch den Farben. Ich glaube auch nicht, dass man sich vor Gericht damit durch kommt, wenn man argumentiert die Flagge stand auf dem Kopf oder der Seite und es war daher nicht die deutsche Flagge. Allerdings bin ich kein Klempner.</nowiki> --2A02:8071:62F1:19A0:D739:6B34:3864:FF54 14:50, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Palästinaflagge

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Weiß jemand konkretes über die mögliche strafbarkeit des verbennens der Palästinaflagge? Das Palästina kein anerkannter Staat ist würde der §104 StGB ja nicht greifen. Allerdings könnte man auch argumentieren dass sie der Flagge Jordaniens zum verwechseln ähnlich sieht, dann wäre es wieder potenziell strafbar. Gibt es konkrete Rechtsprechungen dazu oder nennenswerte juristische Einschätzungen? --2A02:8071:62F1:19A0:D739:6B34:3864:FF54 15:00, 7. Jun. 2024 (CEST)Beantworten