Diskussion:Flat Tax

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Udo.Brechtel in Abschnitt Diskussion in Deutschland: Tipke und Knaupp
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Länder mit Flat Tax

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Hinweis: FTD: "Slowakei schafft Einheitssteuer ab"
--Udo (Diskussion) 11:35, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Bislang eine Absichtserklärung. Sollte der Plan umgesetzt werden, sollte die Slowakei auch nicht einfach gestrichen werden, sondern als Land mit zeitweiliger Flat Tax geführt werden. --Charmrock (Diskussion) 12:12, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Pro und Contra

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Auswirkung auf das US-Steuersystem (die Ergebnisse sind für D m.E. übertragbar) -> The Encyclopedia of Taxation And Tax Policy, Joseph J. Cordes, Robert D. Ebel und Jane G., ISBN-13: 978-0877667520, Seite 149 ff

  • Generell sind die Auswirkungen der Einführung einer Flat Tax anstelle der bisherigen progressiven Einkommensteuer ähnlich wie bei einer Ersetzung der Einkommensteuer durch eine Umsatzsteuer.
  • Bezieher niedriger Einkommen hätten eine höhere Steuerlast während Bezieher Hoher Einkommen eine deutlich niedrigere Steuerlast hätten. Eine Flat Tax ist zwar progressiver als eine Umsatzsteuer, aber regressiver als als die gegenwärtige Einkommensteuer.
  • Wenn die Einführung einer Flat Tax aufkommensneutral sein soll, hätten auch Bezieher mittlerer Einkommen eine höhere Steuerlast tragen.
  • Die Steuererklärungen würden sich für viele Steuerzahler vereinfachen. Allerdings ist auch bei einer Flat Tax die Erstellung von Steuererklärungen mit einem gewissen Aufwand verbunden, während für viele Steuerzahler bereits das bestehende System nicht wesentlich komplizierter, so dass die Auswirkung in vielen Fällen gering wäre.
  • Eine Flat Tax würde auch nichts daran ändern, dass - wie schon im gegenwärtigen Steuersystem - einflussreiche Lobbygruppen spezielle Regelungen durchsetzen.
--Pass3456 22:56, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Bei der Diskussion muss auch die Tatsache erwähnt werden, dass die Sozialversicherungssätze in Deutschland degressiv sind, wofür der progressive Tarif in der Einkommensteuer einen gewissen Ausgleich darstellt.--Udo 11:43, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist das kein ganz unwichtiger Aspekt. Während bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung die Versicherungsleistung von der Höhe der Beiträge abhängt (sodass diese Versicherungszweige keinen Steuercharakter haben), ist bei Kranken- und Pflegeversicherung die Gegenleistung beitragsunabhängig, sodass es sich hier um eine Art zusätzliche Steuer handelt. Wegen der Beitragsbemessungsgrenze kommt es tatsächlich zu einer Regressionswirkung, wofür der progressive Tarif einen gewissen Ausgleich darstellt. Würde man die Flat Tax mit dem Althaus-Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens verknüpfen, aus dem ein einheitlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten wird, hätte man diesen Effekt nicht, aber unter dem derzeitigen System hat man ihn. Dieser Punkt sollte im Abschnitt "Argumente gegen die Einheitssteuer" hinzugefügt werden.--Steuerhorst 17:28, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe den Abschnitt "Argumente gegen die Einheitssteuer" mal umgeschrieben und dabei sowohl meine eigenen Gedanken als auch die Beiträge von Udo und Pass3456 verarbeitet. --Steuerhorst 12:31, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Was der Abschnitt jetzt dringend bräuchte wäre eine Unterscheidung zwischen Flat Tax mit indirekter Progression und Flat Tax ohne. Für die in der Einleitung genannte Robert E. Hall und Alvin Rabushka Flat Tax treffen die meisten Argumente nicht zu. --Pass3456 20:48, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Im Grunde müsste man sogar drei Arten von Flat Tax unterscheiden: a) ohne indirekte Progression, b) mit Nullzone ("Grundfreibetrag") und c) mit Grundeinkommen. Je nachdem, von welcher Variante man spricht, unterscheiden sich dann auch die Vor- und Nachteile. Zum Beispiel hat man den Vorteil, dass Steuergestaltungen in Form von Einkommensverschiebungen unterbleiben, in vollem Umfang nur bei a) und c). Ein eindeutiger Verstoß gegen die Rechtsprechung des BVerfG liegt bei a) vor. Den Nachteil einer höheren Belastung niedriger und mittlerer Einkommen hat man in jedem Fall bei a), ohne Ausweitung des Grundfreibetrags auch bei b). Und so weiter.
Allerdings würde der Abschnitt "Vor- und Nachteile" recht unübersichtlich, wenn man hier jedes Mal Fallunterscheidungen vornimmt. Vielleicht sollte man die drei Grundtypen am Anfang des Artikels vorstellen und sich bei den Vor- und Nachteilen dann ausdrücklich auf Typ b) konzentrieren. Denn a) hat zwar eine alte Tradition (biblischer Zehnter), kann aber in der heutigen Zeit wohl von niemandem ernsthaft gefordert werden angesichts der fehlenden Steuerfreiheit des Existenzminimums. Die Diskussion von Typ c) würde wahrscheinlich stark von der Diskussion um die Vor- und Nachteile eines Grundeinkommens dominiert und gehört vielleicht eher in die Artikel "negative Einkommensteuer" oder "Bedingungsloses Grundeinkommen". Zu Typ b) gehört immerhin der recht aktuelle Reformvorschlag von Michael Elicker (Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2004), über dessen Vor- und Nachteile (hier nur bezogen auf den Steuertarif) sich jedenfalls eher zu diskutieren lohnt als über die Pseudo-Flat-Rate von Paul Kirchhof, zu dessen Reformkonzept ja auch ein eigener WIKIPEDIA-Artikel existiert. Elicker sieht einen Grundfreibetrag in derzeitiger Höhe vor und einen einheitlichen Grenzsteuersatz, dessen Prozentsatz er offen lässt. Die im Artikel aufgeführten Vor- und Nachteile einer Flat Tax treffen auf den Typ b) meines Erachtens allesamt ganz oder teilweise zu. --Steuerhorst 09:35, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt mal den Unterschied zwischen der Flattax mit oder ohne Grundfreibetrag und einige andere oben diskutierte Dinge im Artikel etwas stärker herausgestellt [1]. Das BGE und die neg. EkSt gehört auch mMn nach sicher mehr in die diesbezüglichen Artikel. --Udo (Diskussion) 21:50, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

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Diskussion in Deutschland: Tipke und Knaupp

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"Nach Ansicht von Steuerrechtlern wie Klaus Tipke ist jede Abweichung des Tarifverlaufs von einem linear-progressiven Tarif eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG."

Der angegebene Link funktioniert nicht mehr. Tipke hat dort aus seinem Buch zitiert "Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwar!?"; Köln 2006; ISBN 13: 978-3-504-23039-5. Dort heißt es auf Seite 165, unter dem Gerechtigkeitsaspekt sei der linear-progressive Tarif einem Tarif vorzuziehen, der Buckel oder Sprünge enthält, aber auch, "dass sich steuerwissenschaftlich nicht entscheiden lässt, ob der Einkommensteuertarif proportional oder progressiv verlaufen sollte". Zwar sieht Tipke in einer ungleich verlaufenden Progression eine Verletzung des Gleichheitssatzes, aber ob er eine Flat Tax als "ungleich verlaufend" versteht, muss wohl eher bezweifelt werden, da ein proportionaler Einkommensteuertarif vielmehr ausgesprochen gleichmäßig verläuft. Tipke ist sicherlich kein Befürworter der Flat Tax, sondern hält einen linear-progressiven Tarif für "noch gerechter", wie er schreibt. Aber dass er die Flat Tax für verfassungswidrig halten würde, kann ich keinem seiner Werke entnehmen.

Gleichwohl gibt es bestimmt Steuerrechtler, welche die Flat Tax für verfassungswidrig halten. Wer jemanden weiß, könnte vielleicht Klaus Tipke durch einen Steuerrechtler ersetzen, bei dem klar zum Ausdruck kommt, dass er einen Tarif mit steigenden Grenzsteuersätzen aus Gründen des Verfassungsrechts für geboten hält.

Friederike Knaupp als Befürworterin der Verfassungsmäßigkeit einer Flat Tax würde ich gern durch Prof. Michael Elicker ersetzen, weil er mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen in der Wissenschaft wohl doch eine Ecke bedeutender ist als jemand, die "nur" promoviert hat. Zu seiner Habilschrift "Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer" gibt es ebenfalls einen funktionierenden Link: www.elicker.info/index.php?lang=de&id=steuerreform. Dieser Entwurf hat beim Wettbewerb der besten Reformentwürfe zur Einkommensteuer vor rund 10 Jahren immerhin den zweiten Platz belegt, noch vor dem "Kölner Entwurf" (Prof. Joachim Lang u.a.) und der "Einfachsteuer" (Prof. Manfred Rose), ist also ernst zu nehmen unabhängig davon, ob man seinen Auffassungen zur Flat Tax nun folgt oder nicht.

Gibt es Bedenken dagegen, wenn ich Knaupp durch Elicker ersetze? Und - wie gesagt: Wenn jemand einen Ersatz für Tipke findet, wäre das auch nicht verkehrt. --Steuerhorst (Diskussion) 19:51, 2. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Tipke zu streichen wäre etwa so, wie wenn man Pythagoras aus den Mathebüchern streicht und durch Euler ersetzt, weil er ähnliches diskutiert hat. Spaß beiseite, aber man bräuchte eigentlich nur den Text ein wenig anzupassen.
  • Im o.g. Buch schreibt er auf Seite 165 u.a.: "Unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist der linear-progressive Tarif einem Tarif vorzuziehen, der Buckel oder Sprünge enthält. ... Und voraussichtlich wird es auch nicht möglich sein, den Spitzensteuersatz so weit abzusenken, wie es die Reformentwürfe vorsehen. Erst recht kommt ein niedriger Einheitssteuersatz nicht in Betracht."
  • Eine Quelle zu finden, die die Flattax eindeutig für verfassungswidrig hält, wäre in Ordnung.
  • Wenn "sich steuerwissenschaftlich nicht entscheiden lässt, ob der Einkommensteuertarif proportional oder progressiv verlaufen sollte", dann kann das Elicker natürlich auch nicht!
  • Das Hinzufügen von Belegen, die besser sind als vorhandene, kann nicht verkehrt sein. Aber Tipke sollte bleiben.
  • Wer genau hat den Preis verliehen, den Elicker erhalten hat?
  • Übrigens glaube ich, dass die Gestaltung von Steuersystemen aus drei Komponenten besteht:
a) Verfassungsrechtliche Grundsätze
b) Mathematische Berechnungsvorschriften
c) Politische Auseinandersetzung
Leider wird der Punkt c) meist nicht klar von den beiden anderen getrennt und er ist auch schwer abzugrenzen. Vieles, was wissenschaftlich daherkommt, ist - genau betrachtet - mit viel Interessenvertretung gemischt. --Udo (Diskussion) 18:48, 3. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Stimmt: Insbesondere Punkt c) und Punkt a) werden oft vermischt, und häufig genügt es Politikern, wenn eine Steuer a) erfüllt, so unsinnig oder schädlich sie auch sein mag. Umgekehrt neigen auch die Verfassungsrichter dazu, persönliche Präferenzen, die eigentlich zu Punkt c) gehören, in ihre Urteilsfindung (Punkt a)) einfließen zu lassen. Tipke als Gegner einer flat tax gehört hier eindeutig in die Kategorie c). Streichen sollte man ihn nicht - das sehe ich ein, aber "eine Quelle zu finden, die die Flattax eindeutig für verfassungswidrig hält," wäre ein Gewinn. Hat jemand Zugriff auf die Dissertation von Andrea Liesenfeld ("Das steuerfreie Existenzminimum und der progressive Tarif...")? Vielleicht findet sich dort eine eindeutige Aussage, die auf verfassungsrechtlichen Grundsätzen basiert, also Punkt a).
Die Ausschreibung, bei der Elicker den 2. Platz gemacht hat, war von der Frankfurter Humanistischen Stiftung und fand damals (2002/2003) ein großes Echo. Sie hat neben dem Sieger Prof. Joachim Mitschke und dem Zweitplatzierten Michael Elicker auch Prof. Manfred Rose auf den Plan gerufen und das Steuerrechtler-Team Lang/Herzig/Hey/Horlemann/Pelka/Pezza/Seer/Tipke, also eigentlich alles, was Rang und Namen hat, sowie die FDP (unter Federführung von H.O. Solms). Eine Ausnahme ist Prof. Kirchhof, der zwar zeitgleich sein berühmtes "Einkommensteuer-Gesetzbuch" veröffentlicht hat, aber den Wettbewerb, insbesondere die Begutachtung durch Fachleute, wohl scheute. Elicker ist vermutlich weder "wegen" noch "trotz" seiner flat tax so weit vorn gelandet, denn der "richtige" Steuertarif ist ja nur einer von ganz vielen Aspekten einer Einkommensteuerreform. Aber die Begründung des Tarifs nimmt in seiner Ausarbeitung einen sehr breiten Raum ein und setzt sich intensiv mit verfassungsrechtlichen Aspekten auseinander. Einen Schlusspunkt unter die wissenschaftliche Diskussion "flat tax - ja oder nein" hat Elicker natürlich nicht gesetzt. Nach meinem Kenntnisstand ist er aber der prominenteste Befürworter unter den Steuerrechtlern (Kirchhof zähle ich nicht dazu, weil er formell eine flat tax, aber faktisch einen Stufentarif befürwortet.) --Steuerhorst (Diskussion) 19:11, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Bevor ich es zu sagen vergesse: Die Änderung vom 5. August finde ich gut. Das kann so bleiben. Falls noch jemand gefunden wird, der oder die sich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gegen die flat tax wendet, wie vorgeschlagen ergänzen, aber Tipke belassen - insoweit haben wir hier Konsens. Elicker baue ich bei Gelegenheit mit einem Satz ein, wenn es dagegen keine grundsätzlichen Bedenken gibt. --Steuerhorst (Diskussion) 19:28, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Elicker als Quelle ist mMn OK, wie ich oben schon sagte. Allerdings muss klar sein, dass die Frage nach dem "richtigen" Steuertarif immer politische Interessen enthält - soweit sind wir uns ja einig. Dabei wird nicht nur a) und c) vermischt, sondern auch b) und c), weil den meisten Menschen der mathematische Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittsteuersatz nicht so klar sein dürfte. Dieses Halbwissen wird von Interessenvertretern ausgenutzt, um ihr eigenes Konzept in ein gutes Licht zu rücken.--Udo (Diskussion) 10:19, 10. Aug. 2013 (CEST)Beantworten