Diskussion:Florian Pfaff

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Tohma in Abschnitt Parteiwerbung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Florian Pfaff“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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„Unsere Zeit ist vor allem die Zeit der Lüge”

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http://www.state.gov/p/nea/disarm/


Zitat: Florian Pfaff ruft seither alle Kameraden zur Gehorsamsverweigerung ... liest sich so, als wenn Herr Pfaff zum allgemeinen Ungehorsam aufrufen würde. Dieser Satz trifft damit wohl nicht den gemeinten Sinn. -- Gamsbart 04.06.06

Tatsächlich ruft Florian Pfaff alle Kameraden dazu auf, das Recht konsequent einzuhalten !

Zu dem Zeitpunkt, als ich obigen Kommentar hier eingetragen habe, stand lediglich da, dass er zum allgemeinen Ungehorsam aufruft; damals nicht weiter eingegrenzt auf die Einhaltung des Rechts oder ähnliches.;-)--Gamsbart 13:46, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ìst Herr Pfaff noch beim Bund ?

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Vermisse eines an dem Beitrag. Ist Herr Pfaff noch bei der Bundeswehr tätig ? Und wenn ja: Welches „Amt” verrichtet er dort ?

Aktuellen Rundfunkbeiträgen war zu entnehmen, dass er nach wie vor aktiver Soldat ist. Ob es sinnig wäre, wenn man hier seinen Stationierungsort publizieren könnte, bezweifle ich; abgesehen davon, dass es datenschutzrechtlich bedenklich ist. --85.233.59.181 19:58, 28. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ja, er ist noch beim Bund. Er ist immer noch Major. Über einen Link des Darmstädter Signals kann man seine Vita einsehen. Er ist im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr eingesetzt. Ich habe ihn bei einigen Besprechungen kennen gelernt, er hatte immer sein Grundgesetz dabei. --Beinfohr 20:43, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
http://www.informatik.fh-muenchen.de/~koehler/fiff2005/haupt-detail.php --85.233.59.181 22:43, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Nein, er wurde 2013 aus dem aktiven Dienst entlassen. Siehe den derzeitigen Text (inklusive der ungesichteten Änderungen). Da er nicht mehr befördert wurde, schied er 2013 automatisch aus dem aktiven Dienst aus (wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze, die für Majore niedriger ist als für Oberstleutnante). Nur wenn er befördert worden wäre, wäre er noch bis Juni 2016 im aktiven Dienst geblieben. (nicht signierter Beitrag von 79.227.199.135 (Diskussion) 14:42, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Pfaff und Pazifist?

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Ich finde es höchst bemerkenswert, dass sich Herr Pfaff als „Pazifist” bezeichnet, ohne jedoch daraus die Konsequenz zu ziehen und den Dienst in der Bundeswehr zu quittiert. Offensichtlich reichen seine plötzlich aufgetretenen Skrupel dann doch nicht so weit, dass er bereit wäre, auf sein Gehalt von ungefähr 2700 Euro (Besoldungsgruppe A13) zu verzichten.

Da ist was dran. Zitat aus dem Artikel Pazifismus: „Pazifisten sehen Krieg im Gegensatz zum Bellizismus und zur Realpolitik nicht als legitimes und effektives Mittel politischer Auseinandersetzung und Interessendurchsetzung. Sie lehnen jede Form bewaffneter Konfliktaustragung ab, auch zur Selbstverteidigung gegen Gewalt von außen.” --85.233.59.181 17:07, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Wobei Major Pfaff mehr einsetzt als viele der Feierabenddiscopazifisten. Er riskierte für seine Überzeugung seine Lebensgrundlage.--Leiprecht
Zum Pazifisten: Die Definition vom Pazifisten ist zwar sehr weitläufig, aber er hat ja zumindest den Eid abgelegt, Land und Volk zu verteidigen - notfalls auch mit Waffengewalt §9 Soldatengesetz. Ausserdem nimmt er als Soldat auch regelmäßig an Schießübungen teil, was auch nicht gerade auf eine pazifistische Haltung schließen lässt.
Zur Lebensgrundlage: Als Major hat er sicher genug zurückgelegt, und da er weder Frau noch Kinder zu versorgen hat, ist seine Lebensgrundlage selbst bei einer unehrenhaften Entlassung noch relativ sicher.


Bitte immer daran denken, daß die in Wikipedia vertretene Definition von „Pazifist” nicht unbedingt die des Betroffenen sein MUSS. Ich betrachte mich auch als „Pazifist”, der aber seine Heimat und anvertraute Menschen notfalls mit der Waffe in der Hand, sprich Maschinengewehr, Handgranate oder Panzer- bzw. Flieger-Faust, zu verteidigen bereit und Willens ist, unter Einsatz notfalls des eigenen Lebens. Nicht jedoch für Wirtschafts-Interessen, dahergeholte Provozierungen und konstruierte Verteidigungs-Szenarien. Insofern ist für mich der Wehrmachteinsatz gegen die polnischen Aggressoren zu Beginn des Zweiten Weltkrieges durchaus eine legale und friedenssichernde Aktion gewesen, zu der ich ebenfalls mitzukämpfen bereit gewesen wäre, hätte ich damals schon gelebt. Nicht jedoch sämtliche „Operationen”, in die die Bundeswehr vertrickt wurde und wird. Alles Big Business und Bauchpinseln des US-Imperialismus. Insofern bin ich ebenfalls bekennender Pazifist. - 78.34.52.56 21:10, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

die polnischen Aggressoren zu Beginn des Zweiten Weltkrieges Tschuldigung (nicht an Dich, sondern an die Wikipedia) fürs Trollefüttern, aber hiermit bekommst Du förmlich deinen Widerspruch. Deine "polnische Aggression" vor dem Zweiten Weltkrieg bestand darin, den völkerrechtlich legitim übergebenen und obendrein von Polen bewohnten Korridor nicht an Deutschland übergeben zu wollen sowie das eigene Land nicht gegen zum Durchmarsch gegen die UdSSR freizugeben, und daß ein SS-Führer eine Pseudo-Grenzüberschreitung durchgeführt hat mit lügnerisch und völkerrechtswidrig angezogenen polnischen Uniformen. Das polnische Verhalten ist nicht Aggression, sondern genau das ist friedenssicherndes Verhalten par excellence. Übrigens ist auch bezeichnend, daß Du zwar alle möglichen kraftstrotzenden Waffen in die Hand nehmen würdest, aber offenbar nicht auf die Idee kommst, Dich mit dem normalen Gewehr zu verteidigen. Ist das unter Deiner Würde? --84.154.107.167 12:35, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Pfaff hat sich geweigert sich an einem Angriffskrieg zu beteiligen. Das macht ihn nicht zu einem Pazifisten und noch nicht einmal zu einem Antimilitaristen. --H2SO4 03:56, 28. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es geht darum, daß er sich laut Artikel selbst als Pazifisten bezeichnet. Das wäre mE durchaus ein Antreten beim Disz.-Vorges. wert, und wenn er dort aussagt, Pazifist im Sinne der geläufigen Definition des Begriffes zu sein, auch die Entlassung, und zwar ganz unabhängig von dem gerichtshängigen Vorfall. --84.154.107.167 12:35, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Pazifist heisst, jemand zu sein, der für den Frieden eintritt. Das verträgt sich nicht mit völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, aber durchaus mit der Drohung und Anwendung von Gewalt für den Fall, dass man selbst angegriffen wird. Gegenwehr führt nicht zum Krieg (der Friedensverrat erfolgt durch den Angreifer). Friedensliebend (Pazifist) kann man also sein, ohne wie die "Radikalpazifisten" gegen jegliche Drohung mit Gewalt zu sein. (nicht signierter Beitrag von 79.227.199.135 (Diskussion) 14:42, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Name in Kategorie „Held” eintragen

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Ich plädiere dafür, den Wikipedia Eintrag zu Herrn Florian Pfaff mit dem Eintrag „Held” zu verknüpfen. Seine Handlungsweise war mutig und hat eine aktive Handlung gegen ein rechtswigriges Handeln dargestellt.

Die Haltung von Florian Pfaff ist höchst ehrwürdig und grundsätzlich nach den geltenden Vorschriften in Ordnung. Eine Kategorisierung als Heldentum halte ich nicht nur für übertrieben, sondern auch für unzutreffend. Mit Ausnahme von geringfügigen Einschränkungen im beruflichen Fortkommen und der damit zusammenhängenden psychischen Belastung handelt er weder märtyrerhaft noch mit besonderen psychischen oder physischen Kräften. --85.233.59.181 19:51, 28. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Anregung

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Ich habe die Rede von Florian Pfaff anlässlich der Verleihung der Ossietzky-Medaille unter „Weblinks” gesetzt. Ich fände es aber eigentlich besser, wenn solche online lesbaren wichtigen Texte der „Hauptperson” (wie Reden, Interviews etc.) aus den Weblinks herausgenommen würden und separat und an prominenter Stelle im Artikel erscheinen, damit sie nicht unter den anderen Weblinks verschwinden. Vergleichbar den Rubriken „Werke” oder „Literatur” in biographischen Artikeln. Bei Weblinks gehören m. E. eher Texte ÜBER die „Hauptperson” hin, „Sekundärliteratur” sozusagen. --Apus 11:34, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Nachweis eines Zitats

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Kann jemand die folgenden Punkte belegen? „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005 wurde in mehreren anderen Gerichtsverfahren seither zitiert und führte zur Entlastung vieler anderer Gegner des Irak-Kriegs.” Mir selber ist kein Fall bekannt, in dem das Urteil zu einer Entlastung dritter Personen geführt hat.

Irgendwie sollten solche Zitate tatsächlich belegt werden. Ich habe soeben auch erstmal wieder den Passus entfernt, dass die Bundeswehr gegen ihn ein lebenslanges Beförderungsverbot verhängt habe, weil es nicht belegt war im Artikel. Da der Fall durchaus brisant ist, sollte er zumindest nicht in die Gerüchteküche abwandern. --Gamsbart 23:03, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zumindest führte das Urteil jetzt dazu, dass der Oberstleutnant Rose, der die Mitwirkung am Tornado-Einsatz in Afghanistan verweigerte, in eine Verwendung versetzt wurde, wo er nicht involviert werden kann.

Was das 'Beförderungsverbot' betrifft: So etwas kann natürlich nur ein Gericht für eine beschränkte Zeit aussprechen. Es gibt allerdings Aussagen seiner personalbearbeitenden Dienststelle, z.B. hinsichtlich seiner eingeschränkten Verwendbarkeit, die in der Konsequenz darauf hinauslaufen.

Belege, dass die Bundeswehr (intern) trotz des Freispruchs und des Verbots jeglicher schwerer Benachteiligung ihren Befehl (rechtswidrig) durchzusetzen suchte, finden sich einerseits im Buch (Anhang B, Seite 20: "Das Verhalten des Soldaten ..."), andererseits im Urteil von 2008, das das auch dieses de-facto-Beförderungsverbot für nichtig erklärte. Aus dem Text geht auch klar hervor, dass die Bundeswehr selbst nach dieser zweiten (2008 rechtswirksam gewordenen) Aufhebung der Sperre ihn nicht beförderte, was zur Entlassung führte, so dass nun nur noch die finanzielle Schadlosstellung vor Gericht anhängig ist. Der Text wurde diesbezüglich jedoch inzwischen noch klarer formuliert; siehe (z.T. allerdings bisher noch immer ungesichtete Änderungen). (nicht signierter Beitrag von 79.227.199.135 (Diskussion) 14:42, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Konsequenz im Handeln

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Sehr geehrter Herr Pfaff, ich kann nicht verstehen, dass Sie auf der einen Seite das Soldatsein so kritisieren und auf der anderen Seite alle Vorzüge, die der Beruf mit sich bringt, voll in Anspruch nehmen. Hätte Sie eine ähnliche Haltung in der freien Wirtschaft, dürften Sie wahrscheinlich das Unternehmen verlassen. Diese Haltung haben Sie ja nicht erst seit gestern. Warum lassen Sie es denn an der notwendigen Konsequenz fehlen. Wenn Ihnen die Bundeswehr so zuwider ist, verlassen sie diese doch bitte.

Bitte back to topic. Dies ist kein Forum, wo es darum geht, ob jemand persönlich der Meinung ist, dass jemand, der verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung oder eines ihrer Organe kritisiert, die Institution oder gar das Land verlassen soll. Dies ist eine Diskussionsseite zum Inhalt, der Form, Kategoriesierung etc. des zugehörigen Artikels. Abgesehen davon ist oben ein Button der dazu dient, seine Beiträge zu signieren. MfG --85.233.59.181 16:46, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Der deutsche Soldat ist eigentlich nicht ein verbeamteter Spezialist mit schönen Auslandsverwendungszuschlägen, sondern ein gewissenhafter und tapferer Verteidiger des Rechts und der deutschen Freiheit. (Das mußte ich mal loswerden.) Insofern ist es abwegig, einen Offizier dafür zu kritisieren, daß er seine Pflicht tut. Die Bundeswehr hat sich von einem Wirtschaftsunternehmen, indem die "Radlfahrer" ganz nach oben kommen, zu unterscheiden. -- Andererseits ist die Frage, ob nun der Befehl an Major Pfaff tatsächlich Kriegsbeteiligung war. Der nachfolgende Befehl, nämlich, sich einfach um diese Fragen nicht zu kümmern, war auf jeden Fall unzulässig und rechtfertigt auch die Verweigerung des ursprünglichen Befehls. -- Wieder etwas anderes ist es, wenn er nunmehr (Trotzreaktion?) offiziell "in der Friedensbewegung" aktiv ist. Sind das dieselben Kreise, die bekanntermaßen seine Kameraden "Mörder" schimpfen und bei Feierlichen Gelöbnissen Vandalismus betreiben? (keine rhetorische Frage.) --84.154.89.43 15:31, 14. Jun. 2009 (CEST)ölkerrechtler in Deutschland mehrBeantworten
Vielen ist gar nicht bekannt, dass es zu den Soldatenpflichten gehört, das Recht zu verteidigen. Völkerrechtswidrigen Angriffskriegen darf ein Soldat, der Artikel 25 GG kennt, wenn er "pflichtgemäß" das Recht befolgen will, daher gar nicht folgen. Die Verteidigung gegen Angriffe von aussen (auch unter Lebensgefahr) ist somit genauso Soldatenpflicht wie die Unterlassung der Mitwirkung an Völkerrechtsbruch nach aussen (auch unter zu erwartendem Verlust der Beförderung). "Tapferkeit" bedeutet nicht nur, eine Gefahr für Leib und Leben hinzunehmen, sondern auch, sich der Gefahr rechtswidriger Benachteiligung auszusetzen. Dass der Irakkrieg ein Bruch des Völkerrechts war, wird dabei von keinem Völkerrechtler in Deutschland mehr bestritten. (nicht signierter Beitrag von 79.227.199.135 (Diskussion) 14:42, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Beförderungssperre

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Gegen Major Florian Pfaff wurde eine Beförderungssperre verhängt, weil angeblich Zweifel an seiner Eignung bestehen. Auch die laufbahnrechtliche Schadlosstellung wird ihm verweigert. Pfaff hatte sich 2003 geweigert, an einem Computerprogramm weiterzuarbeiten, mit dem er den US-Krieg gegen Irak unterstützt hätte. Er wurde wegen „Ungehorsams” degradiert und klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses erklärte im Juni 2005 mit Blick auf die deutschen Unterstützungsleistungen für den Irak-Krieg: „Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt.” Es hob die Degradierung auf.217.238.27.38 11:52, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nur zur Klarstellung: Afaik hat kein Gericht dazu Stellung bezogen, ob der von Major Pfaff beanstandete Völkerrechtsbruch objektiv vorlegen hat. Was aus dem Urteil eindeutig hervorgeht ist, daß die subjektive Ansicht des Majors, ein Völkerrechtsbruch liege vor, zur Befehlsverweigerung berechtigte. Ich erwähne das, weil das obige Zitat, aus dem Zusammenhang genommen, den Eindruck erwecken könnte, das BVerwG habe sich auch über den objektiven Tatbestand geäußert. --84.154.89.43 19:31, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Eine truppendienstgerichtliche Beförderungssperre oder eine Hintenanstellung in der Beförderungsreihung? Das ist nicht das gleiche. --85.233.59.181 16:48, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Weder - noch, solche Dinge könnte man ja gerichtlich überprüfen. Es wird einfach argumentiert, dass er ja nicht allgemein einsetzbar sei und deshalb nicht ge-/befördert werden kann.
Verwendbarkeit ist aber ebenfalls objektivierbar (ATNs, Gesundheit, Sicherheitsüberprüfung, ... unangepaßte Gewissensentscheide gehören da nicht dazu). --84.154.89.43 15:39, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Soso na und? Was ist das eigentlich hier? Eine Seite auf der es um die Verbesserung des Artikels geht oder was? Als öffentlicher Blog sind die Artikeldiskussionsseiten der Wikipedia nicht vorgesehen. Wer Belege zum Artikel beizutragen hat - bitte gern - Spekulationen: danke nein. Ich werden den Artikel nun dementsprechend um die unbelegten Inhalte kürzen. Gruß Tom 17:07, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nur zur Klarheit "der" Beförderungssperre: Es wurden drei Beförerungssperren verhängt. 2003 wegen angeblichen Fehlens einer Gewissensentscheidung. Aufgehoben 2005 durch das BVerwG. Die zweite erfolgte dann wegen Vorliegens einer Gewissensentscheidung (weil durch die Anerkennung für Einsätze wie gegen den Irak nicht mehr verwendbar). Aufgehoben 2008 durch den BayVerwGH. Drittens (seit 2008 bis zur Entlassung wegen Erreichens der Altersgrenze für Majore) nicht mehr wegen des (fehlenden oder vorhandenen) Gewissens, sondern wegen angeblich unzureichenden Charakters. Über die Zulässigkeit der letzten Unterlassung der Beförderung kann nun nur noch im Zuge der Schadlosstellung entschieden werden (voraussichtlich 2016). (nicht signierter Beitrag von 79.227.199.135 (Diskussion) 14:42, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Stichwort "Belege"

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Im zweiten Abschnitt des Artikels steht zu lesen:"Er veröffentlichte ein internes Papier der Bundeswehr, in dem diese dazu aufrief, Soldaten dazu zu bringen, im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege Art. 26 GG und § 80 StGB zu ignorieren." Die hier aufgestellte Behauptung unterstellt der Bundeswehrführung rechtswidriges Verhalten. Ich meine, dass diese Unterstellung mit einem Beweis untersetzt werden sollte, z.B. Verfasser, Aktenzeichen und Datum des Aufrufes, dessen Abdruck in Gänze oder auszugsweise oder ein Link zur Quelle. Ansonsten ist die Behauptung unseriös und nicht im Einklang mit dem Wikipedia-Regelwerk. Sie wäre dann als unbewiesene Behauptung zu formulieren oder zu löschen. Ich bitte mal um Meinungsäußerungen. MfG--Abteilix 13:25, 24. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe den oben zitierten Satz nunmehr gelöscht und dies wie folgt begründet:

Die hier aufgestellte Behauptung unterstellt der Bundeswehrführung und damit letztlich der Bundesrepublik Deutschland die Anstiftung ihrer Exekutivorgane zu völkerrechtswidrigem Verhalten. Dies ist ein sehr schwerwiegender, zugleich einen Straftatbestand unterstellender Vorwurf, welcher im Artikel unbewiesen und ohne Verweis auf einen nachprüfbaren Beleg in den Raum gestellt wird. Ein solcher Beitrag widerspricht dem Wikipedia-Regelwerk. Auf meinen am 24. April auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlegten, diesbezüglichen Hinweis mit Vorschlägen zur Beseitigung des Mangels wurde seitens des (mir unbekannten) Autors bislang nicht reagiert oder geantwortet. --Abteilix 16:51, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe den Text wie folgt wieder eingefügt (samt Verweis auf die Quelle mit dem Beleg): "Er veröffentlichte ein internes Papier der Bundeswehr, in dem diese indirekt dazu aufrief, Soldaten dazu zu bringen, im Fall völkerrechtswidriger Angriffskriege wie des Irakkriegs die Gesetze zu ignorieren (Art. 26 GG und § 80 StGB) und der Auffassung des Dienstherrn zu folgen. Im konkreten Fall widersprach die Bundeswehr der Verbindlichkeit des Urteils des BVerwG und forderte, im Fall von Gewissensentscheidungen "mit politischem Hintergrund" (wie sie sich nun nach dem Urteil ausdrückte und was sie Pfaff nunmehr unterstellte): "Der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte" sei "in solchen Fällen Rechnung zu tragen, indem der Befehl mit angemessenen Mitteln durchgesetzt wird.". Daher erfolgte auch keine Beförderung mehr (entgegen dem im Urteil enthaltenen Verbot jeglicher schwerer Benachteiligung [s.u. Veröffentlichungen (Anhang B, S. 20 b)) und Urteil des BayVerwGH von 2008 mit Aufhebung der 2005 verhängten de facto Beförderungssperre])."

Begründung: Der Aufruf der Bundeswehr 2005 - noch dazu in einem internen, passwortgeschützten Bereich - und die dazu passende Beförderungssperre mögen Straftaten sein. Aufgabe von Wikipedia ist es jedoch nicht, evtl. Straftaten der Bundeswehr zu unterschlagen. Es handelt sich nicht um Unterstellungen, sondern um dokumentierte Fakten. Eine zensierte Berichterstattung widerspräche dem Wikipedia-Regelwerk. Richtig ist allerdings, dass der Verweis auf den Beleg fehlte (inzwischen eingefügt). Die Aufhebung der (2005 erfolgten) Beförderungssperre durch das Gericht 2008 ist ebenso nachprüfbar wie der interne Begründungs-Text der Bundeswehr, der im Buch abgedruckt steht (s.o.). Gerade im Fall von Straftaten der Bundesrepublik Deutschland besteht ein besonderes Interesse an unzensierter Dokumentation, ganz im Einklang mit dem Wikipedia-Gedanken.

Im übrigen ist im Buch (mit Beleg auf den Seiten 100 und 101) auch dargelegt, wie die Bundeswehr direkt zum Ignorieren der Gesetze aufgerufen hat. Es handelte sich also nicht um einen Sonderfall. (nicht signierter Beitrag von 79.227.199.135 (Diskussion) 15:25, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

zur Fallbeschreibung: Kein Ende der juristischen Aufarbeitung

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Bei der Darstellung am Ende der Fallbeschreibung entsteht der Eindruck, die juristische Auseinandersetzung sei im Mai 2013 endgültig beendet worden (nach Abweisung der Klage auf Beförderung wegen Unbegründetheit). Das ist so nicht richtig. Abgewiesen wurde die Klage gegen die (dritte) Beförderungssperre (nach gerichtlicher Aufhebung der beiden vorangegangenen) zunächst in erster Instanz wegen inhaltlicher Unbegründetheit (Verhandlung vom 27.03.2013; so wie nach 2003 in erster Instanz zunächst eine Degradierung durch das Truppendienstgericht erfolgt war, die 2005 jedoch aufgehoben wurde). Das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erfolgte am 31.05.2013. Danach erst erfolgte die Entscheidung betreffend Beförderung in zweiter Instanz. Diese verwies darauf, dass inzwischen eine Beförderung gar nicht mehr möglich sei (M 21 K 12.2631). Der bereits zuvor jedoch gestellte Antrag auf finanzielle Schadlosstellung (wegen Unzulässigkeit auch der dritten Beförderungssperre) wurde nicht zurückgenommen und ist unter dem Aktenzeichen M 21 K 14.5401 noch gerichtlich beim BayVerwG München anhängig.

Ich schlage vor, die Falldarstellung so zu ändern, dass deutlich wird, dass der Rechtsstreit - trotz nun nicht mehr zu prüfender Beförderung - noch immer nicht abgeschlossen ist, weil noch im Zuge der Prüfung des Anspruchs auf finanzielle Schadlosstellung zu entscheiden ist, ob die Bundeswehr als drittes Beförderungshindernis sich auf Charakterzweifel berufen durfte oder nicht. Ansonsten entsteht der falsche Eindruck, durch die Entlassung aufgrund der besonderen Altersgrenze als Major (wegen Nichtbeförderung) habe die Bundeswehr die juristische Aufarbeitung doch noch zu einem für sie "erfolgreichen" schnellen Abschluss bringen können. Die Unmöglichkeit der Beförderung bedeutet nicht zugleich die Unmöglichkeit der nachträglichen Feststellung (vor höheren Instanzen), dass auch diese dritte de facto Beförderungssperre rechtswidrig gewesen ist, also nicht zugleich Freispruch von der Verpflichtung zu Schadenersatz.

Ich halte diesen Unterschied für sehr wesentlich. (nicht signierter Beitrag von Florian Pfaff (Diskussion | Beiträge) 16:29, 23. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Parteiwerbung

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ist nicht das, was man bei Weblinks unter "vom Feinsten" versteht. Im übrigen ist nach einer begründet abgelehnten Einfügung ZUERST ein Konsens auf der DS zu erreichen.--15:51, 3. Mär. 2024 (CET) --Tohma (Diskussion) 15:51, 3. Mär. 2024 (CET)Beantworten