Diskussion:Fluglehrer
Ausbildungslehrgang?
BearbeitenBrauchen Motorfluglehrer keinen amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang? --Anti ad utrumque paratus 21:37, 28. Aug. 2014 (CEST)
Überarbeitung nötig wg. EU-FCL
BearbeitenDurch die Einführung der EU-FCL Durchführungsverordnung Verordnung_(EU)_Nr._1178/2011 wurden die bisher geltenden JAR-FCL Regelungen ersetzt, und für alte nationale Regelungen gibt es Übergangsfristen. Ein entsprechender Update des Texts wäre nun sinnvoll. --Jost5367 (Diskussion) 17:01, 18. Aug. 2015 (CEST)
Korrektur rückgängig gemacht
BearbeitenWarum wurde meine Korrektur dieser Seite rückgängig gemacht und korrigierte, fachliche Fehler, wiederhergestellt? (nicht signierter Beitrag von FlyingOne (Diskussion | Beiträge) )
FI(S) nach Erteilung der Lizenz?
BearbeitenMindestens 100 Flugstunden und 200 Starts nach Erteilung der Lizenz als verantwortlicher Luftfahrzeugführer.
Im Abschnitt FCL.915.FI FI — Voraussetzungen e) steht: "Für eine FI(S) 100 Flugstunden und 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen absolviert haben. Weiterhin muss der Bewerber, wenn er Flugunterricht auf TMGs erteilen möchte, mindestens 30 Flugstunden als PIC auf TMGs und eine weitere Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 auf einem TMG mit einem FI absolviert haben, der gemäß FCL.905.FI Buchstabe j qualifiziert ist;"
Hier steht nichts von nach Erteilung der Lizenz oder sehe ich das falsch? PIC sind auch Solostunden während der Ausbildung. (nicht signierter Beitrag von 87.161.105.14 (Diskussion) 10:34, 29. Aug. 2022 (CEST))