Diskussion:Folpet
Ausnahmezulassung für 2024 mit zulässigen Belastungen über den EU-Grenzwerten
BearbeitenDurch das Bundesamt "für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" gibt es für Sommer und Herbst 2024 eine Ausnahmegenehmigung zur Behandlung von Kernobst im Bodenseeraum außerhalb der EU-Grenzwerte, so dass behandelte Äpfel trotz einer hohen Folpet-Belastung in Deutschland verkauft werden dürfen, aber in der EU nicht verkehrs- und verkaufsfähig sind. Anlass sind Anwendungen gegen Apfelschorf.
Siehe:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_notfallzulassungen/Folpan%2080%20WDG_Schorf_Kernobst_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2 --2001:9E8:AA9B:ED00:D121:69E6:27C4:93B1 12:41, 1. Sep. 2024 (CEST)
Man kann Äpfel nicht mit Trauben vergleichen
BearbeitenLieber @Blech, Du hast meine Darstellung zu o. g. Notfallzulassung stark verändert, ohne Dir, entgegen den üblichen Gepflogenheiten, die Mühe einer Diskussion zu machen. Lediglich "Kann man so nicht lassen" hast Du als Grund angegeben. Wärst Du so freundlich, zu sagen, warum Du dieser Meinung bist?
Und was bitte sollte der Satz: "Bei Tafeltrauben sind 6 mg/kg zulässig"?
Einem alten deutschen Sprichwort zufolge, kann man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Und dasselbe gilt auch für den Vergelich von Äpfeln mit Trauben. Was willst Du mit diesem Satz zum Ausdruck bringen? Seht her, ihr Kritiker der 20-fachen Erhöhung des Folpet-Grenzwerts für Äpfel: Ist ja alles nicht so schlimm. Bei Trauben ist genau der gleiche hohe Wert erlaubt?!
Jeder Grenzwert, der in der europäischen Verordnung steht, ist das Ergebnis einer sehr aufwendigen und sehr detaillierten Risikobeurteilung. In die Beurteilung der zulässigen Folpet-Belastung von Trauben dürfte u. a. der Umstand mit eingegangen sein, dass Menschen durchschnittlich sehr viel weniger Trauben als Äpfel essen (nur ein Aspekt von vielen). Dass diese Kernobstsorte also einen höheren Grenzwert hat, sagt überhaupt gar nichts darüber aus, welcher Grenzwert bei Äpfeln angebracht ist.
Und dass ein vorhandener europäischer Grenzwert, mal eben so im Vorbeigehen auf das 20-fache angehoben wurde (denn eine detaillierte Risikobewertung kann schon aufgrund der Kürze der Verfahrenszeit gar nicht stattgefunden haben), ist in der Geschichte der Pflanzenschutzmittelregulierung schon ein sehr einmaliger Vorgang. Ich finde es daher nach wie vor angebracht, von 20-facher Grenzwerterhöhung in der Kapitelüberschrift zu sprechen.
Viele GrüßeAlmtiger (Diskussion) 22:07, 10. Nov. 2024 (CET)
- Hallo Almtiger, meine knappe Zeit setze ich lieber zum Verbessern ein als für langwierige Diskussionen.
- Deine ersten zwei Sätze lauteten: "Ursprünglich waren Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Folpet gemäß der europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung in Deutschland nur zur Anwendung im Hopfen- und im Weinbau erlaubt.[10] Wurden diese Mittel im Weinbau eingesetzt, durften die behandelten Trauben gemäß der europäischen Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen maximal einen Rückstand von 0,3 Milligramm Folpet pro Kilogramm Kernobst enthalten.[11]"
- Der erste Satz ist jetzt auskommentiert, weil völlig falsch belegt (ich glaube, ich weiß wo es hingehen soll). Beim zweiten gehen Trauben und Kernobst ganz wild durcheinander, ebenfalls mit einem untauglichen Beleg. Mein erster Gedanke war, dass da eine KI halluziniert.
- Für mich liegt es nahe, dass man sich an dem EU-Grenzwert für Tafeltrauben orientiert hat. Man hätte ihn ja auch auf 5 mg/kg oder 10 mg/kg setzen können.
- Wikipedia ist nicht die Presse, die mit reisserischen Schlagzeilen Aufmerksamkeit erregen muss. Sie ist auch kein Umweltverband, der eine Agenda durchdrücken will. Selbstverständlich auch kein Industrie- oder Agrarverband. --Blech (Diskussion) 09:36, 11. Nov. 2024 (CET)
- Lieber Blech, ich wäre Dir dankbar gewesen, hättest Du mich sachlich auf die Fehler hingewiesen, die ich Deiner Meinung nach gemacht habe. PSM-Regulierung ist aufgrund der Breite des Rechtsgebiets ein sehr anspruchsvolles. Fehler können da (insbesondere wenn man sich Nachts noch für WIKI engagiert) schon mal vorkommen, ohne dass man dem Autor Halluzination hätte vorwerfen müssen.
- Was Deine Auffassung "Man hätte ihn ja auch auf 5 mg/kg oder 10 mg/kg setzen können." angeht, lass Dir gesagt sein, dass eben das genau NICHT geht. Das klingt ja so, als ob der Gesetzgeber mal eben würfeln oder Grenzwerte auf andere ganz beliebige Arten festlegen könnte. Glaubst Du das wirklich? Es ist genau diese haarsträubende Vorstellung von Gesetzgebung, gegen die ich hier anschreibe. Und nach meinem Verständnis sollte WIKI einer solchen falschen Vorstellung keinen Vorschub leisten. Mit dem Hinweis auf den Tafeltrauben-Grenzwert gleich zu Beginn des Abschnitts über die Notfallzulassung täte sie das aber. Jedem in das PSM-Recht nicht Eingeweihten kann das leicht suggerieren: Da gab es einen anderen Wert, der passte jedenfalls numerisch auch hier ganz gut. Den hat man dann einfach genommen (das scheinst ja auch Du zu denken?).
- Tatsächlich bestehen genau definierte Voraussetzungen für die vorübergehende Erhöhung eines Grenzwerts (falls es interessiert: siehe Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009; Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 396/2005 )- und am Vorliegen dieser Voraussetzungen muss sich die Verwaltung messen lassen. Wer diese Voraussetzungen betrachtet und sie mit den Vorgängen am Bodensee vergleicht, kann ins Grübeln kommen. Dieses Grübeln gehört freilich ggf. vor ein Gericht und nicht in diesen Artikel. Ausser es gibt dann demnächst mal über "diesen Fall" und seine Entscheidung vor einem Gericht zu berichten. LG, Almtiger (Diskussion) 12:41, 11. Nov. 2024 (CET)
- Genau definierte Voraussetzungen für die Höhe des Grenzwerts kann ich da nicht erkennen (kein unannehmbares Risiko, naja), aber so viel liegt mir nicht an der Erwähnung des Grenzwerts für Tafeltrauben. Wer die Verwaltungsgerichtsbarkeit bemühen möchte, soll es tun. Halluzinationen habe ich Dir nicht vorgeworfen, aber so bezeichnet man das, was von einer KI sehr häufig geliefert wird. Beim nächsten Mal informiere ich Dich vorher. Es ist aber für uns beide angenehmer, wenn ich am Text arbeite statt auf Deiner Diskussionsseite. Viele Grüße, --Blech (Diskussion) 18:56, 11. Nov. 2024 (CET)
- Tatsächlich bestehen genau definierte Voraussetzungen für die vorübergehende Erhöhung eines Grenzwerts (falls es interessiert: siehe Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009; Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 396/2005 )- und am Vorliegen dieser Voraussetzungen muss sich die Verwaltung messen lassen. Wer diese Voraussetzungen betrachtet und sie mit den Vorgängen am Bodensee vergleicht, kann ins Grübeln kommen. Dieses Grübeln gehört freilich ggf. vor ein Gericht und nicht in diesen Artikel. Ausser es gibt dann demnächst mal über "diesen Fall" und seine Entscheidung vor einem Gericht zu berichten. LG, Almtiger (Diskussion) 12:41, 11. Nov. 2024 (CET)