Diskussion:Forstbetriebsgemeinschaft

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von ThisTerms

"Eine überbetriebliche Zusammenarbeit wurde somit noch wichtiger, um auf einem globalisierten Markt konkurrenzfähig bleiben zu können."

So groß kann eine FBG gar nicht sein, um auf dem globalen Markt der Holzkonzerne mitspielen zu können. Als verläßlicher Partner lokaler/regionaler Abnehmer spielt man auf Augenhöhe. Mehr sollte sich eine FBG - oder bei kleinen FBGen nötiger übergeordneter Zusammenschluss - nicht einbilden. Die globalen Holzkonzerne denken in ganz anderen Dimensionen. (nicht signierter Beitrag von ThisTerms (Diskussion | Beiträge) 23:52, 5. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

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"Ergänzungen zu den Vorgaben des BWaldG finden wir in den Landeswaldgesetzen. So existieren in Hessen z. B. zusätzlich zu den genannten Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen die sogenannten Forstbetriebsvereinigungen, in Nordrhein-Westfalen die Waldwirtschaftsgenossenschaften."

Auch in anderen Bundesländern gibt es wie in NRW u.a. "Waldwirtschaftsgenossenschaften". Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung ist aber nicht ausreichend, um als Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss im Sinne des Bundeswaldgesetzes anerkannt zu werden (dieses ist, wie im Artikel genannt, auf genau drei Formen beschränkt). Dieses dürfte - nach einem Blick in das hessische Landeswaldgesetz - auch für die hessischen "Forsbetriebsvereinigungen" gelten.
Sollte ich mich täuschen, bitte ich die Löschung im Artikel zu entschuldigen. -- ThisTerms 23:44, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten