Diskussion:Fotoautomat

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Goesseln in Abschnitt Bildrechte

ÜA und Quellen

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@Cybercraft:Verwunderlich ist es schon, wenn du durch deine Bearbeitung Fehler produzierst und dann dreist einforderst, den Beitrag zu überarbeiten, ohne dazu auch noch konkret anzugeben, was denn da zu überarbeiten sei. Bitte diskutiere doch erst mal hier, was denn da zu bemängeln wäre, ich bin sicher wir können uns schiedlich friedlich einigen. Danke und Grüße. -- nfu-peng Diskuss 10:49, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeiten sollte man den Beitrag, weil er IMHO noch recht knapp gehalten ist und sicherlich noch ausführlicher sein könnte. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass sich die Entwicklungsgeschichte solcher Automaten durchaus in mehreren Schritten beschreiben läßt. Soweit ich mich erinnern kann, gab es z.B. zunächst nur S/W Versionen, später dann Farbe, etc.
Der einzige Fehler, der mir wirklich aus versehen unterlaufen ist, war der mit dem - Zeichen, weil ich ursprünglich vorhatte, die Fotoschnellentwicklungsmaschine etwas zu zerlegen. Was genau ansonsten "dreist" gewesen sein sollte, kann ich nicht ganz nachvollziehen. --cybercr@ft 12:49, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Fotoautomat#Geschichte

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Die ersten 4 Absätze des Abschnittes "Geschichte" sind leider nicht belegt. Eine weitere Frage ist: War der erwähnte "Miterfinder" Carl Griese aus Hamburg der Inhaber des Carl Griese Verlages (auch in Hamburg, zu etwa gleicher Zeit) --Jom Klönsnack? 19:32, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde es eine "reife Leistung" die Firma Photo-Me NICHT zu erwähnen. Das die engl. WP das auch kann, obwohl es sich um eine kommerzielle Aktivität handelt und eine Diskussion der Marktführer sich im Lande Adam Smiths eigentlich von selbst verstehen sollte, ist da keine Ausrede. Horst Emscher (Diskussion) 22:05, 21. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, die Carl Griese war Verleger und Photograph. Siehe Referenz. - Zu Photo-Me: Wikipedia ist zum Mitmachen da. Einfach einbauen wenn relevant. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 10:40, 8. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Bildrechte

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Fotos aus dem Fotoautoautomat unterliegen keinem speziellem Urheberrecht, sie sind in der Regel gemeinfrei. Das Abgebildete kann eigene Rechte haben, so haben Personen ein Recht am eigenen Bild. --Goesseln (Diskussion) 23:15, 7. Dez. 2023 (CET)Beantworten