Diskussion:Franz Georg Severus Weckbecker

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wichtelman derzweite in Abschnitt Widerspruch zum Geschenk

Widerspruch zum Geschenk

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Ich stelle mich mal ganz naiv und möchte darauf hinweisen, dass man schon in der Schule lernt, dass ein Geschenk nur dann ein Geschenk ist, wenn es ohne Gegenleistung erfolgt. Im Artikel steht "...hatte er der Stadt ein Grundstück geschenkt. Im Gegenzug erhielt Weckbecker eine Parzelle direkt am Eingang." Also: Wenn es tatsächlich ein Geschenk (an die Stadt) war, dann kann er nichts im "Gegenzug" (dafür) bekommen haben. Ich vermute mal, dass die Stadt ihm gegenüber sich erkenntlich zeigen wollte, dann hat er aber nichts im "Gegenzug" bekommen, sondern dann muss man das wahrheitsgemäß formulieren, denn "im Gegenzug" ist ein Geschäft "Zug um Zug", wie ein Kaufvertrag, d.h. von Anfang an so geplant. Bei einem "echten" Geschenk gibt es diesen Zusammenhang nicht. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 17:40, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

So heißt es in einer der Quellen: Der heutige Friedhof wurde 1823 als Ersatz für die Begräbnisstätte bei der ehemalige Kirche St. Peter angelegt und war von Anfang an eine Anlage der Stadt Münstermaifeld. Dabei hat Franz Georg Weckbecker ein Grundstück als Geschenk zur Verfügung gestellt. Eine notwendige Erweiterung 1856 war ebenfalls nur mit Hilfe der Familie Weckbecker zu verwirklichen, in deren Besitz das Nachbargrundstück war. Für die Überlassung der Grundstücke erhielt die Familie die Parzelle direkt neben dem ehemaligen Eingang zum Friedhof. Die Grabsteine stehen somit immer noch an ihrer ursprünglichen Stelle."
Es war kein "Im Gegenzug", die Überlassung der Parzelle war eine Art Anerkennung. Auch Wikipedia sagt zu Geschenken zB: "Angenommene Geschenke verpflichten, denn sie sind vom Schenkenden immer mit einer Erwartung an den Beschenkten verbunden; sie sind also – soziologisch betrachtet – eine soziale Sanktion, die eine soziale Antwort verlangt, etwa eine Dankesgeste, eine Gegengabe, eine freundlichere Einstellung zum Schenkenden oder das Einstellen feindseliger Handlungen."
Die Grundstücke bleiben ein Geschenk, selbst wenn er die Überlassung einer (kleinen) Parzelle als nette Geste erhalten hat.Wichtelman derzweite (Diskussion) 18:07, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Meine Erinnerung (als Schüler) ist aus der Rechtskunde; demnach verpflichtet ein Geschenk möglicherweise moralisch, aber keineswegs im Rechtssinne; dass Wikipedia hier derart davon abweicht, wundert mich. Aber egal wie: Ich habe den Text an die zitierte Quelle angepasst. Der Begriff "dafür" steht für eine Reaktion und für kein von Anfang an geplantes Geschäft, deshalb unterscheidet sich die Umformulierung erheblich. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 18:15, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist auch eben erst entstanden. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn er text- oder inhaltlich verbessert wird ;-)Wichtelman derzweite (Diskussion) 18:24, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten