Ein Artikel, welcher von der verfassenden Quelle ( Redaktion TAZ Berlin) selbst aus dem Netz herausgenommen worden ist, kann nicht als gültige Referenz für eine objektive und an Tatsachen gebundene Grundlage benutzt werden. Das bloße Vorhandensein eines Artikels in einem Portal (Memento auf web.archive.org), welches einen ganz anderen Zweck verfolgt als Wikipedia, nämlich das Internet in seiner zeitgeschichtlichen Entwicklung darzustellen, und „den originalen Zustand einer Quelle zu einem definierten Zeitpunkt kapselt“, ist dann kein Garant für eine objektive Informationslage, wenn der Artikel seitens des Urhebers aus dem Netz entfernt worden ist. Das Benutzen dieser Quelle ist gerade deswegen nicht angebracht, weil der Urheber die ursprüngliche Quelle offensichtlich aus für ihn stichhaltigen Gründen entfernt hat und damit eindeutig zeigt, dass er nicht mehr wünscht, dass dieser Artikel als gültige Referenz benutzt wird. (nicht signierter Beitrag von RiverKwai (Diskussion | Beiträge) 22:25, 12. Aug. 2019 (CEST))
- Wir ersetzen doch ständig nicht mehr erreichbare Links durch Webarchiv-Links. Gibt es einen Grund für die Annahme, dass der Taz-Link aus inhaltlichen Gründen nicht mehr aufrufbar ist? --Amberg (Diskussion) 23:51, 12. Aug. 2019 (CEST)