Diskussion:Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Dr Joerg Weule in Abschnitt Freiwilligkeit von wem?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Echte Streitsachen privatrechtlicher Art
Bearbeiten"Echte Streitsachen privatrechtlicher Art, bei denen sich Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen und das Gericht über subjektive Rechte der Beteiligten entscheidet." ist meiner Ansicht nach total unverständlich. (nicht signierter Beitrag von 85.181.125.241 (Diskussion | Beiträge) 16:26, 25. Feb. 2010 (CET))
Ja, finde ich auch. Was heißt das? (nicht signierter Beitrag von 93.134.122.56 (Diskussion) 22:50, 16. Feb. 2014 (CET))
Freiwilligkeit von wem?
Bearbeiten[Freiwilligkeit]
Worin besteht denn die Freiwilligkeit? Die Herkunft der Bezeichnung wird nicht klar. Leider wird dies auch nicht im Gesetz erläutert. --Dr Joerg Weule (Diskussion) 23:09, 25. Aug. 2018 (CEST)