Diskussion:Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 77.11.170.8 in Abschnitt ARD und ZDF
ARD und ZDF
BearbeitenWieso sind öffentlich-rechtliche Fernseh-Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) nicht in der FSF?--87.155.62.144 12:57, 20. Jan. 2013 (CET)
Gerade, weil sie öffentlich-rechtlich sind. Die entsprechenden Sendegesetze unterscheiden sich von denen, die für Provatsender gelten. Soweit ich weiß sind die öffentlich-rechtlichen Sender eigenverantwortlich im Bezug auf ihr Programm und sind berechtigt, wenn sie es gut begründen können, von den angegebenen Sendezeiten in § 5 abzuweichen.77.11.170.8 00:33, 12. Jun. 2013 (CEST)