Diskussion:Freiwilliger Polizeidienst
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Bestreifen
BearbeitenGibt es das Wort "bestreifen"? Siehe Diskussion:Polizei_(Deutschland)#Bestreifen --Bob Andrews 11:53, 16. Mai 2006 (CEST)
- Also, den Begriff gibt es (ist aber eher selten resp. Fachsprache). -- Matt1971 ♪♫♪ 13:13, 16. Mai 2006 (CEST)
Ehrenamt
BearbeitenSchaut doch einfach auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung#Steuerliche_Behandlung_der_Aufwandsentsch.C3.A4digung_in_Deutschland (mal unterstellt das diese seite fehlerfrei wäre) ...bis 500,-- steuerfrei. (nicht signierter Beitrag von 84.169.146.128 (Diskussion) 11:48, 19. Apr. 2012 (CEST))
Ich finde, daß in diesem Artikel nicht deutlich genug herausgestellt ist, daß (zumindest in Sachsen) Sicherheitswächter keinen Job sondern ein Ehrenamt übernommen haben. Dafür gibt es eben auch keine "Vergütung" sondern eine Aufwandsentschädigung. Letztere ist nämlich steuerfrei, weil sie nicht als Einkommen anzurechnen ist. Thomas -- 62.225.117.54 15:54, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Warum muß man in Bayern obwohl es ein Ehrenamt ist die Lohnsteuerkarte abgeben und Steuern zahlen ?? (nicht signierter Beitrag von 92.194.221.203 (Diskussion) 07:07, 27. Jan. 2009 (CET))
- Weil Bayern halt nicht Sachsen ist... (nicht signierter Beitrag von 93.245.152.82 (Diskussion) 19:17, 16. Mai 2011 (CEST))
Kann es sein, daß der Begriff "Ehrenamt" bloß gebraucht wird, um sittenwidrig niedrige Löhne zu kaschieren oder legalisieren?--91.52.180.210 19:55, 29. Mär. 2012 (CEST)
- Eben. der SS in Sachsen zahlt 6€/h, die als Einkommen gelten und deshalb mit Hartz4 verrechnet werden. --89.204.139.10 01:04, 17. Apr. 2015 (CEST)
Zielgruppe
BearbeitenMir ist nicht klar, wer für diesen Dienst gewonnen werden soll. Hausfrauen? Rentner? Arbeitslose? --92.75.194.36 00:13, 22. Jan. 2010 (CET)
- Mir ist klar, dass es heutzutage vielen Leuten unverständlich ist, dass jemand in seiner Freizeit freiwillig, ohne dafür bezahlt zu werden, eine Aufgabe übernimmt, aber der Begriff des Ehrenamtes in Verbindung mit den Anforderungen für eine Tätigkeit im freiwilligen Polizeidienst zeigt, dass dieser primär von berufstätigen Personen ausgeübt wird.
--84.175.110.185 14:24, 25. Jan. 2011 (CET)
Bei Siehe auch, sollte vielleicht noch Blockwart, IM, und Helfer der VP stehen. (nicht signierter Beitrag von 95.116.164.23 (Diskussion | Beiträge) 16:20, 30. Jan. 2010 (CET))
Gibt es objektive wissenschaftliche und psychologische Untersuchungen darüber, welche Veranlagung die Menschen dazu motiviert, "Hilfsscherriff" werden zu wollen? Was sind das für Persönlichkeiten? Welche Art von Persönlichkeitsprofilen findet man da? Welche Charakterprofile findet man da? Als psychologischer Laie hege ich den Verdacht, die meisten dieser Leute leiden unter Übermut, Minderwertigkeitskomplexen und Profilierungssucht. Solchen Personen amtliche Befugnisse und scharfe Schusswaffen in die Hand zu geben halte ich für höchst bedenklich. Findet vor der Einstellung wenigstens eine umfassender "Idiotentest" (eine MPU) statt? --91.52.180.210 20:02, 29. Mär. 2012 (CEST)
- Sonst noch was? Muß jeder, der sich ehrenamtlich einsetzt und vielleicht tatsächlich zu den Tapfereren der Bevölkerung gehört, sich vielleicht tatsächlich bisher für ein seiner Ansicht nach nicht hinreichend nützliches Mitglied der Gesellschaft gehalten hat, vielleicht tatsächlich zu Bewunderung im Freundeskreis nicht Nein sagt, gleich zu einem Fall für den Psychologen, selbstverständlich einschließlich Amtsunfähigkeit, erklärt werden? --91.34.218.230 20:07, 16. Jun. 2012 (CEST)
Hier spricht tatsächlich ein etwas kurzsichtiger psychologischer Laie. Ich bin selbst eine dieser Freiwilligen und finde es beleidigend und überheblich verdächtigt zu werden, dass die Wahl meiner freiwilligen Tätigkeit ein Fall für den Psychiater ist. Leider begegne ich aber häufiger diesem Vorurteil, weswegen viele meiner Bekannten gar nicht wissen, dass ich dieses Ehrenamt übernommen habe (so viel zm Thema Profilierungssucht). Und was motiviert eigentlich dann die aktiven Polizisten diesen Beruf zu ergreifen? Im übrigen können wir uns hier auf die aktive Polizei verlassen, die nicht so dumm wäre Freiwillige zu beschäftigen, die dem Ruf und der Arbeit der Polizei schaden oder die Bevölkerung gefährden würden. Die meisten von uns wollten einfach irgendwann mal in ihrer beruflichen Laufbahn Polizisten werden, aber das Leben verlief anders. Wir sind in der Regel gerechtigkeitsliebende, hilfbereite Bürger, die diese Art des Ehrenamtes als Dienst am Gemeinwesen betrachten und bereit sind Wochenenden und Nachschichten bei jedem Wetter für die Sicherheit der Gemeinde auf sich zu nehmen. Ich glaube nicht, dass wir es verdient haben für unsere Arbeit so abwertend angesehen zu werden. (E.M.M.11.01.2013) (nicht signierter Beitrag von 78.42.132.60 (Diskussion) 10:14, 11. Jan. 2013 (CET))
Fehler beseitigt
BearbeitenZitat: Anfang 2009 wurden freiwillige Polizeihelfer probeweise in manchen Städten mit Funkgeräten, Schlagstöcken und Handschellen ausgestattet. Nach der Erprobung wurde die Ausrüstung wieder auf das Wesentliche beschränkt. Ein Ergebnis des Probeversuchs ist nicht bekannt.
Diesen Probelauf gab es nie. Funkgeräte werden nur im Einzelfall ausgegeben, z.B. wenn eine Koordination im Einsatz erforderlich ist. Schlagstock etc. darf nicht eingesetzt werden, Handfessel ebenso. Dies ist im Gesetz http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/310_Polizei_Waffenwesen/310-85-HFPG/HFPG.htm ausdrücklich nicht gestattet! Insofern darf auch kein Probelauf durchgeführt werden.
Zitat: "Die freiwilligen Polizeihelfer sind an weißen, mittelblauen oder dunkelblauen Jacken, Pullovern, Hemden und T-Shirts mit dem hessischen Wappen sowie dem Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“ zu erkennen, welches am linken Oberarm oder auf der linken Brust angebracht ist. Die meisten Kleidungsstücke sind mit einem großen retroreflektierenden Schriftzug „Freiwilliger Polizeidienst“ versehen. Seit 2009 werden in manchen Städten freiwillige Polizeihelfer probeweise mit der normalen Polizeiuniform, jedoch ohne „Polizei“-Schriftzüge, ausgestattet. Das Ärmelabzeichen zeigt jedoch nur das Hessische Wappen und nicht den „Polizei“-Schriftzug."
Teilweise falsch, teilweise überholt. Auch hier gab es keinen Probelauf - sie wurden einfach nach und nach neu uniformiert. Siehe Berichtigungen im Artikel. Das Ärmelbazeichen zeigt seit jeher und noch immer den Löwen + den Schriftzug Freiwilliger Polizeidienst (nicht signierter Beitrag von 84.169.146.128 (Diskussion) 11:48, 19. Apr. 2012 (CEST))
Fehler?
BearbeitenIm Abschnitt Hessen steht "Bayerischen Wappen", denke dies wird so nicht korrekt sein. Falls doch bitte mit Quellenangabe bestätigen.
-- 82.119.29.66 22:51, 12. Jan. 2012 (CET)
- Erledigt – Gruß Zieshan Diskussion?! 10:30, 13. Jan. 2012 (CET)
Amtsträger
Bearbeiten^Was soll der Satz "In manchen Ländern sind die Mitarbeiter Amtsträgern gleichgestellt." bedeuten? Natürlich sind das Amtsträger, sowohl strafrechtlich, als auch wenn es um Staatshaftung geht. --Carl B aus W (Diskussion) 01:45, 31. Dez. 2014 (CET)
- Der Satz bezieht sich auf den Status quo Gesetz. Damit wird definiert, dass auch ein Freiwilliger in manchen Belangen beispielsweise Eingriffsrechte hat, wie sie ein Beamter auch hätte. -- Pionic !? 10:40, 2. Jan. 2015 (CET)
- Was soll "Status quo Gesetz" heißen?! Jedes Bundesland hat ein Polizeigesetz, wo ggf. die Befugnisse der Freiwilligen festgeschrieben sind. Aber auch wenn diese nur Strafzettel fürs Falschparken verteilen dürfen, sind sie - wie jede Politesse - Amtsträger im Sinne von § 11 (1) Nr. 2 StGB. Das "in manchen Ländern" und "Amtsträgern geichgestellt" ist Unsinn. --Carl B aus W (Diskussion) 18:33, 2. Jan. 2015 (CET)
Rechtsgrundlage?
BearbeitenAuf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage sind diese Dienste gestellt, inklusive ihrer Aufgaben und Befugnisse? (nicht signierter Beitrag von 188.194.107.173 (Diskussion) 01:49, 14. Apr. 2015 (CEST))
- Die Rechtsgrundlage bilden meist Verordnungen oder Gesetze, die zu diesem Zweck erlassen wurden. Für jedes Bundesland bestehen aber eigene Rechtsgrundlagen - alle aufzuzählen und zusammenzusuchen, ist mir jetzt zeitlich nicht möglich. Meist lauten die Bezeichnungen "Sicherheitswachtgesetz" oder ähnlich, teilweise sind sie auch im Artikel zu finden.
- Wenn du für ein bestimmtes Bundesland Rechtsgrundlagen suchst, schreibe hier rein, dann helfe ich beim Suchen. -- Pionic !? 11:21, 15. Apr. 2015 (CEST)
Bewaffnung
BearbeitenIm Abschnitt zu Baden-Württemberg steht etwas zur Bewaffnung, bei den anderen Bundesländern nicht. Wäre aber interessant ob diese Hilfspolizisten überall Schusswaffen tragen. Insgesamt finde ich das recht bedenklich. (nicht signierter Beitrag von 194.25.158.132 (Diskussion) 09:02, 14. Apr. 2015 (CEST))
- Soweit ich informiert bin, ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das seine Sicherheitswacht mit Schusswaffen ausrüstet. Die Sicherheitwacht dort läuft meines Wissens aber aus.
- Genauso bedenklich wie waffentragende "Hilfspolizisten" finde ich waffentragende Privatleute, die teilweise nicht einmal einen eigenen Waffenschein besitzen müssen (Fahrer von Sicherheitstransporten, Beschäftigte im Bewachungsgewerbe etc.). -- Pionic !? 11:24, 15. Apr. 2015 (CEST)
Opfer?
BearbeitenIch erinnere mich dunkel an einen Zeitschriftenartikel, in dem davon die Rede davon war, dass Mitglieder freiwilliger Polizeidienste im Einsatz verletzt oder getötet wurden. Weiß jemand näheres? (nicht signierter Beitrag von Ulath (Diskussion | Beiträge) 20:46, 22. Okt. 2015 (CEST))
Internationalisiert
BearbeitenFreiwillige Polizeidienste gibt es international. Ich habe das entsprechend eingefügt. --Klingone261 (Diskussion) 10:04, 15. Jun. 2020 (CEST)