Solange nicht klar ist, ob der Titel durch Promotion an einer Universität oder sonst wo erlangt wurde, oder ob es sich hierbei um eine Ehrendoktorwürde handelt, kann er im Text bleiben. Er verstößt dabei nicht gegen die Namenskonventionen, denn er steht nicht in der Kopfzeile, wo er ja auch nicht hingehört. Wenn obiges abgeklärt ist, kann er ja entfernt werden. --Slökmann 23:40, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Offenbar Promotion zum Doktor der Rechte, siehe hier und da, aber wann und an welcher Universität? --Slökmann (Diskussion) 02:35, 9. Apr. 2015 (CEST)