Der Abschnitt Quellen bezieht sich nur auf den letzten Absatz. Hab ich den Artikel angefügt. Bin neu hier und hab keine Ahnung, wie ich das im Quelltext schreiben muss, damit ich Einzelnachweise erstellen kann.
Tschuldigung
Ich würde die Angelegenheit nicht nicht als Insiderhandel bezeichnen. Insiderhandel ist dann gegeben, wenn Personen Kenntnisse über nicht-öffentliche, firmeninterne Angelegenheiten haben und wissen, dass wenn diese Angelegenheit öffentlich wird, große Auswirkungen auf den Kurs haben können. Sie handeln mit diesem Wissen selbstorientiert.
Frick betreibt Kursmanipulation, indem er irgendwelche Aktien empfiehlt und mit dem Wissen, dass ihm seine "Kunden" seinen Empfehlungen blind abnehmen und er sich im Voraus mit diesen Titeln eingedeckt hat. Daher ist dort wohl der Tatbestand des Front-Runnings gegeben
Aber die Abtrennung zwischen Front-Running und Insiderhandel ist IMO eh eher fließend
vgl. http://www.bafin.de/beschwerden/verdacht.htm - 05.09.2007
- Definition passt doch. Front running ist Insiderhandel: Broker benutzt nichtöffentliche, vertrauliche information zu eigenem Nutzem und gleichzeitig zum Schaden seiner Kunden.92.192.80.95 19:54, 6. Mai 2009 (CEST)
§31 zählt zu den Wohlverhaltenspflichten des WpHG und nicht zum Insiderrecht (§§12 - 20) // Der Absatz über Markus Frick beschreibt m.E. Scalping und schafft eher Verwirrung als ein sinnvolles Praxisbeispiel zu liefern. User:Nikoffm
Gibt es für diese Praxis einen deutschen Begriff? Wie erklärt sich die Bezeichnung "Front Running"? (nicht signierter Beitrag von 84.63.2.82 (Diskussion | Beiträge) 01:09, 7. Mai 2010 (CEST))
- Ich kenne diese Praxis unter dem Begriff "Mitlaufen". Auch einige Fachbücher und Vorlesungssätze bezeichnen sie so. Ich weiß aber nicht ob sie schon so gebräuchlich ist, dass es sich lohnen würde sie zum Eintrag hinzuzufügen. User:gekko88 (12:56, 4. Jan. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)