Diskussion:Fruchtaufstrich

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Oliver S.Y. in Abschnitt Konservierungsstoffe anstatt Zucker

Definition

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der nicht in eine der in der EG-Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über „Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“ und in der deutschen Konfitürenverordnung festgelegten Kategorien fällt.

Diese Definition halte ich nicht für korrekt. Die Konfitüreverordnung gibt lediglich Mindestmengen für den Fruchtanteil vor. Bei "Konfitüre extra" sind es zum Beispiel (je nach Frucht unterschiedlich, jedoch meist) 450 Gramm pro 1000 Gramm Enderzeugnis. Demzufolge fällt ein "Fruchtaufstrich" mit 55% oder 70% Frucht ebenfalls unter die Kategorie "Konfitüre extra". Er wird lediglich aus Vermarktungsgründen nicht so bezeichnet.

In der Verordnung steht auch nicht, dass Konfitüre gekocht werden muss. Demzufolge gilt auch der "dänische Fruchtaufstrich ohne Kochen" als Konfitüre.

Theoretisch könnte es Fruchtaufstriche geben, die weniger Frucht enthalten als in der Konfitüreverordnung vorgeschrieben. Diese sind mir aber noch nie aufgefallen. -- 217.186.198.118 09:34, 22. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Konservierungsstoffe anstatt Zucker

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Ich meine mich zu erinnern, dass ein in Dänemark gekaufter Fruchtaufstrich zwar wenig Zucker, dafür aber Konservierungsstoffe enhält. --2003:D2:7F4C:43DB:852D:69C0:69D:681C 12:43, 29. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, wieso auch nicht? Der Zuckergehalt liegt ja trotzdem eher hoch, und nur im Vergleich "weniger", nicht wenig.Oliver S.Y. (Diskussion) 17:52, 29. Aug. 2024 (CEST)Beantworten