Die Angabe zur Flügelfläche kann unmöglich stimmen. Selbst in der damaligen Zeit wäre das ein Wert, der allenfalls zu einem Doppelsitzer passen könnte.
Hingegen erscheinen alle Angaben zum Leergewicht, zur Spannweite und zur Flügelstreckung plausibel. Aus der Definition der Streckung als Quadrat der Spannweite geteilt durch den Flächeninhalt folgt zwingend die Rückschlussmöglichkeit auf den Flächeninhalt, nämlich das Quadrat der Spannweite geteilt durch die Streckung. Dies führt dann zu einer Angabe des Flächeninhaltes von 14,38 m².
In der Phönix war kein Wasserballast vorgesehen. Zur angegebenen Flächenbelastung von 18,5 kg/m² würde also ein Fluggewicht von 266 kg gehören. Wenn die Maschine nur 164 kg gewogen hat, wie im Artikel berichtet, dann war man also bei der Flächenbelastungsangabe von einer Zuladung von 102 kg ausgegangen. - Bei einem Fallschirmgewicht von 7 kg ist also von einem Pilotengewicht von 95 kg ausgegangen worden. Kurzum: So passt das alles plausibel zusammen. Nur beim Ablesen des Flächeninhaltes (14,38 m² und nicht 18,9 m²) ist wohl der ursprüngliche Verfasser irgendwo in eine falsche Zeile oder Spalte seiner Quelle geraten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Klaus Kleinhoff
Ich sehe gerade, dass Kathleen Wagner von der Akaflieg Stuttgart von einem Flächeninhalt von 14,36 m² berichtet, im Rahmen der Rundungsgenauigkeit also das Gleiche.
Mit freundlichen Grüßen Klaus Kleinhoff (nicht signierter Beitrag von 217.111.75.13 (Diskussion) 20:33, 9. Mär. 2017 (CET))