Diskussion:Fundgrube

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Privoksalnaja in Abschnitt Freiberger, Iglauer Recht

Fundgrube, weitere Bedeutungen

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Als Fundgrube wird im übertragenen Sinn ein Verkaufsladen bezeichnet in dem sonst eher seltene oder nur schwierig zu findende Waren oder Sammlergüter in überraschend hoher Zahl oder Qualität oder Wahrscheinlichkeit zu finden sind.

Fundgrube ist ein seit zumindest 18 Jahren erscheinendes Blatt für private Gratiskleinanzeigen und kommerzielle Anzeigen für Süd-Ost-Österreich mit Sitz und Druck in Wien, Redaktionen in Graz und Klagenfurt. Anfangs wurde die Fundgrube wohl in Graz gedruckt, vermutlich in der der Grazer Redaktion (Triesterstrasse) benachbart situierten Leykam Druckerei (Ankerstrasse), die vor ein, zwei Jahren still gelegt worden ist. Seit einigen Jahren ist die Fundgrube eigentumsmässig mit Krone, Kurier und Mediaprint verschränkt (http://www.fundgrube.at/cgi-bin/fg.acgi$fg/id/435329238/page/impressum). Steiermark-Ausgaben erscheinen jede Woche zwei um je EUR 2,50, die Ausgabe Kärnten erscheint nur wöchentlich und eher erst seit 12 oder 15 Jahren. Anzeigen für die Mittwochausgabe (Steiermark) werden telefonisch, per Fax, Kupon per Post oder email bis Montag 12 Uhr angenommen. Abonnenten der Onlineausgabe erhalten die Inserate schon Dienstag, Dienstag mittag ist das gedruckte Blatt schon bei Strassenverkäufern erhältlich, erst Mittwoch früh in Geschäften. Alle Termine um 3 Tage verschoben gelten für die Samstagausgabe. Mittwoch enthält das Blatt eine nur durch Aufreissen zu öffnende Farbbeilage ausschliesslich mit gewerblichen Sex-Inseraten. Online Abos gibt es von 1 bis 52 Wochen Dauer um 2,50 bis 165,90 EUR mit optionaler Suchtiefe in den (momentan: 72.000) Inseraten der letzten 4 Wochen und optionalem Verständigungsmail bei Upload von Inseraten. Um 3 EUR wird ein 12-h-Anonymzugang angeboten. --Helium4 00:59, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das mag schon sein, nur hat dies nichzts mit dem Thema bergbau zu tun. Hier wäre (falls relevant) ein eigenständiger Artikel angebracht. --Pittimann besuch mich 08:47, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Freiberger, Iglauer Recht

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Vielen Dank für die Hinweise. Interessant wäre vielleicht noch, ab wann Fundgruben zum ersten Mal ein größeres Feld als andere Grubenfelder hatten. --UMyd (Diskussion) 21:36, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Fundgrube 7 Lehen. Die nach Bergrecht im Rahmen der Erbverleihung weiter verliehenen Grubenfelder hatten nur die Größe eines Lehens.--Privoksalnaja (Diskussion) 11:14, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe bisher keine Bergordnung in Europa gefunden, die nicht auf einem der beiden Bergrechte aufbaut. Welche Bergordnung führt den Willecke an, die nicht auf diesen Rechten basiert?--Privoksalnaja (Diskussion) 11:17, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich bei sowas immer für die vorsichtige Formulierung, für die sichere Seite. Die Bedeutung für den mitteleuropäischen und eben insbesondere nord- und mitteldeutschen Raum ist sicher, da sind wir uns bestimmt einig. Im Süden gibt es dann auch Eigenentwicklungen, Trienter Bergrecht, Schwarzwälder Bergrecht (vergl. Tubbesing) und Tiroler Bergrecht haben durchaus auch Eigenheiten. Es sollte halt nicht so klingen, als ob Bergordnungen auf Basis des Iglauer und Freiber Rechts in ganz Europa (inkl. Russland, England und Griechenland etc.) galten. Mit guter, wissenschaftlicher und einigermaßen aktueller Quelle könnte das aber vielleicht weitreichender formuliert werden. --UMyd (Diskussion) 22:18, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Nur kurz zur Erklärung. Dem Finder wurde eine Fundgrube verliehen (7 Lehen). Dieses Feld wurde nicht vermessen. Wenn die Grube fündig wurde, also tatsächlich Erz ausbrachte, erfolgte eine Erbverleihung. Hier wurde dann das Feld einer Fundgrube (7 Lehen) vermessen. Mittelpunkt der Fundgrube, also Messpunkt, war nicht unbedingt die Alte Fundgrube, sondern der Schacht in dem das Erz gefunden wurde. Der konnte sich durchaus auch außerhalb des ursprünglichen Feldes befinden. Erst diese Verleihung hatte Rechtskraft und das Feld wurde mit Lochsteinen versehen. Zu diesem Feld wurden bis etwa Ende des 14. Jahrhunderts weitere namentliche Lehen verliehen. Die ersten Maaßen tauchen Ende des 15. Jahrhunderts auf. Es gibt hier allerdings noch keinen Unterschied zwischen oberen und unteren Maaßen. Die Begrifflichkeit, zur besseren Unterscheidung auf welcher Seite der Fundgrube die Maaßen verliehen wurden kam etwa ab Anfang des 16. Jahrhunderts. In den 100 Jahren dazwischen wurden einfach nach Anforderung weitere Lehen zur Fundgrube verliehen. Die Anzahl richtete sich nach der Anforderung des Bergbau Treibenden. Warum überhaupt Maaßen verliehen wurden und wie es zu der bekannten Größe dieser Grubenfelder kam, ist derzeit unbekannt. All diese Regeln galten nur für edle Metalle. Kupfer, Zinn und Eisen unterlagen nicht dem Regalrecht des Landesherren, sondern waren Eigentum des jeweiligen Grundbesitzers, also irgendeines Adligen oder Ministerialen. Dort konnte jeder seine eigenen Regeln durchsetzen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts, mit der beginnenden Durchsetzung des Direktionsprinzips, vielen aber auch diese Metalle unter die Regalhoheit der Landesherren.--Privoksalnaja (Diskussion) 11:49, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Bei der Fundgrube wird auf Einlehen verlinkt. Diesen Begriff gibt es nicht. Das Lehen ist einerseits ein Flächenmaß und andererseits ein Besitzstand an einer Sache oder Fläche. Wir reden hier über das Flächenmaß. Ein Lehen hatte eine Fläche von 7x7 Lachtern. Ein Wehr und nicht Wehe war das nächste Maß. Es hatte 2 Lehen. Weiter steht geschrieben 3 Wehr= 1 Fundgrube. Damit hat die Fundgrube nur 6 Lehen und nicht 7. Was ab etwa 1500 auch tatsächlich zutrifft.--Privoksalnaja (Diskussion) 12:03, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Infos. Eigentlich wollte ich dazu anregen, dass in den Artikel durchaus noch rein könnte, ab wann und wie sich eine Fundgrube von anderen Grubenfeldern (Maßen etc.) unterschied, insbesondere welche "Vorteile" (weitergehenden Rechte) sie hatte. Ganz gerne mit Angaben wann und wo das galt in den Artikel. --UMyd (Diskussion) 22:18, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Und ab wann es das Bergregal gab und wann, welche Metalle darunter fielen, ist sicher eine spannende Frage. Ich wäre sehr verwundert, wenn diese Entwicklung in Deutschland zeitgleich und einheitlich verlaufen wäre. Die Goldene Bulle jedenfalls ist schon etwas weitgreifender: ... universas auri et argenti fodinas atque mineras stanni, cupri, ferri, plumbi et alterius cuiuscumque generis metalli ac eciam salis tam inventas quam inveniendas in posterum ... --UMyd (Diskussion) 22:18, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ich habe leider keine Zeit mich tatsächlich damit zu befassen. Die Goldene Bulle wird überbewertet. Das Regalrecht betrachteten die jeweiligen Landesherren im Zusammenhang mit den ihnen vom König/Kaiser verliehenen Ländereien. Ist eigentlich falsch, aber der Kaiser war dagegen machtlos. In der Goldenen Bulle wurde nur seit Jahrhunderten praktiziertes Recht aufgeschrieben. Bestes Beispiel ist Otto von Meißen. Er beansprucht für sich die Regalrechte am Freiberger Silber und behauptet sogar, das es ihm vom Kaiser verliehen ist. Was natürlich so nicht stimmt. Ihm wurde die Markgrafschaft Meißen verliehen. Das Bergregal hatte theoretisch nach wie vor der Kaiser. Aber grau ist alle Theorie und der Kaiser weit weg in Italien und machtlos. Die in der Goldenen Bulle aufgeführten Metalle unterlagen alle dem Regalrecht. Man hat hier einfach die damals bekannten Metalle aufgeführt, mehr nicht. Man muss aber zwischen hohen und niederen Bergregal unterscheiden. Unter das hohe Bergregal, das der Landesherren inne hatte, viel Gold, Silber, Edelsteine und auch Salz. Das wird immer wieder in den Urkunden genannt. Kupfer, Eisen, Zinn, Blei war niederes Bergregal und Grundeigentum. Das wandelte sich dann im Laufe der Jahrhunderte. Je bedeutender für den Landesherren ein Metall war, desto schneller erhob er es in das ihm unterstehende Bergregal. Das war in Europa sicher vom Verlauf her unterschiedlich.--Privoksalnaja (Diskussion) 12:55, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Zustimmung, v.a. was die zeitlichen und regionalen Unterschiede angeht, nur dem Begriff "niederes Bergregal" bin ich mir unsicher. Wenn wir jetzt noch bei Diskussion:Maaß (Bergbau)#Lemma zu einer einvernehmlichen Lösung kämen? --UMyd (Diskussion) 14:23, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ob es nun tatsächlich niederes Bergregal heißt, kann ich nicht sicher belegen. Fakt ist, das für nieder Metalle, der Grundherr das Regalrecht hatte. Bei Kupfer z.B. kam es deshalb immer wieder zu Streitigkeiten. Da Kupfererze oft auch Silber enthalten gehörte es ab einem bestimmten Gehalt an Silber zum Regal des Landesherren. Logisch das man versuchte den Silbergehalt im Erz zu drücken. Bei Kieserzen, z.B. Pyrit, gab es ähnliche Streitereien.--Privoksalnaja (Diskussion) 16:32, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten