Diskussion:Fundstellennachweis

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Finø in Abschnitt Abschnitt unnütz?

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„Beide Fundstellennachweise können jeweils jahresaktuell auf der Homepage des Bundesgesetzblattes abgerufen werden.“ – Wenn ich recht sehe, gibt es den Fundstellennachweis aber nur im Rahmen des Online-Abos, nicht frei im Netz? Dann sollte diese Formulierung im Artikel ggf. angepaßt werden. Danke.--Aschmidt 03:53, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Sorry, habe eben erst bemerkt, daß der FNA/FNB separat herunterzuladen ist (ganz unten in der Liste), nicht als Teil des BGBl. ...--Aschmidt 11:17, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Abschnitt unnütz?

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Ich halte den Abschnitt Sachgebietsgliederung des FNA der Bundesrepublik Deutschland für unnütz. Zum einen ist keine vollständige Auflistung, zum anderen sehe ich keinen Nutzen darin, die Gliederung derart detailliert zu zitieren. Was könnte ein derart umfangreiches und dennoch unvollständiges Zitat rechtfertigen?

Das macht den Artikel nur unübersichtlich. Jedenfalls meiner Meinung nach. Besser wäre es meines Erachtens, auf die jeweiligen Originaltexte zu verlinken. Wer mag, denke ich, könnte sich die originale Gliederung des FNA dort im Detail anschauen. Und deshalb schlage ich vor, das im Artikel auch so umzusetzen. Was sagt ihr? --Finø (Diskussion) 08:01, 7. Jul. 2016 (CEST)Beantworten