Diskussion:Fundtier

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Anka Friedrich in Abschnitt Ausbau zum Artikel und Definition

Fundrecht nur deutschspezifisch?

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Hallo Anka,

solange du nur auf das deutsch Fundrecht verweist solltes du es dort hin verweisen und nicht einen eigenen Artikel hier aufbauen. Das ist enzyklopädisch nicht wertvoll.

Abgesehen davon, dass du genau diesen Text eines Artikels der deutschen Wikipedia zitierst ...

Dann sollte das Fundrecht pro Land verwiesen werden. --Michael Kramer (Diskussion) 15:26, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Natürlich sollte es das. Hast Du die passenden Artikel? Wir sind uns übrigens völlig einig, dass das, was Fundtiere in Deutschland betrifft, nach Fundrecht (Deutschland) gehört, solange es dort den Rahmen nicht sprengt und keine Gegenüberstellung zu anderen Ländern da ist. Daher habe ich das auch dort reingeschrieben. Nur so viel, bevor Du mir hier implizit URV unterstellst. Nochmal deutlich: Der Absatz Fundtier in Fundrecht (Deutschland) ist von mir. Anka Wau! 16:05, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
http://www.tierzeit.at/Magazin/Tierheime-Oesterreich-Verzeichnis/Tierheime-Salzburg/Salzburg-Datenbank-Fundtiere.html --Mamicale (Diskussion) 16:10, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Und was soll mir das sagen? Ein Beleg für Fundtier ist das nicht. Anka Wau! 16:12, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ist ein Hinweis, dass der Begiff auch in Österreich gängig ist. --Mamicale (Diskussion) 16:14, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
und wie ist die rechtliche Handhabe damit? darum dreht sich die Diskussion ... zufällig wie im deutschen Raum? --Michael Kramer (Diskussion) 16:20, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Zufällig nicht. Das sagte ich doch bereits. Und in der Schweiz ist die Situation nochmals anders. Dass ich das weiß, heißt aber nicht, dass ich entsprechende Artikel aus dem Ärmel schütteln kann. Und es heißt auch nicht, das unsere Leser nicht das, was es zu dem Thema schon gibt, nicht finden dürfen. Daher gibt es hier diesen Sub-Stub. Anka Wau! 16:23, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ausbau zum Artikel und Definition

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In der Einleitung steht jetzt eine Definition, die ursprünglich klar als auf deutschem Recht basierend gekennzeichnet war. Nun wurde der Artikel erweitert und diese klar auf deutsches Recht fokussierte Sicht erweitert. Da ist die Frage zu stellen, ob diese Definition zutrifft. Ist, wenigstens in der Schweiz und Österreich, ein Fundtier nach den gleichen Kriterien definiert? Wie der Artikel zum Fundrecht in Deutschland zeigt, fallen dort ja eine ganze Reihe von Tieren, die ich spontan als Fundtier bezeichnen würde, nicht unter diese rechtliche Definition. Anka Wau! 09:53, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Dann geh doch mal über die Bücher und ergänze was fehlt, wo ist das Problem? --Gregor Bert (Diskussion) 15:44, 22. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Vorschlag: Nimm Deine Bücher und ergänze, was fehlt! Wo ist das Problem? Falls Du ein Problem hast, verstehst Du vielleicht, dass auch andere eines haben könnten. Anka Wau! 15:57, 22. Jun. 2013 (CEST)Beantworten