Diskussion:Funkellicht

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von SteKrueBe in Abschnitt Unfug im Artikel

Artikel unverständlich

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Ahoi! - Der Artikel ist wirklich für Landratten komplett unverständlich. Lasst uns eine Hierarchie aufbauen. Zuoberst steht wahrscheinlich Seezeichen. Hier sollten schon die rechtlichen Fragen angesprochen werden. Dann brauchen wir eine strenge Unterteilung zwischen Navigations- und Positionslichtern und (jeweils) eine Verzweigung zwischen Binnen- und See-befeuerung. Am unteren Ende der Hierarchie stehen Funkellicht, Blitzfeuer, Gleichtaktfeuer, Quermarkenfeuer etc. pp., in denen nur noch Farben und Takte beschrieben sein sollten. - Oder? --Logo 01:31, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Logo, wie ich gerade festgestellt habe, bist Du ja sozusagen als aktiver Segler auch vom Fach - meine Fahrenszeit liegt mithin knapp 30 Jahre zurück. Möchte daher anheim stellen, das Du da eine klare Struktur nach deinen Vorstellungen reinbringst. Ich selbst bin leider mit aktuell 3 laufenden Vermittlungsausschüssen und diversen Artikeln von Matt1971 die ich vor der Tonne retten möchte (wie auch diesen), etwas überlastet. Gruß Jens.--SVL 01:51, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Jens, ich kenn das: Immer im Kabbelwasser der Vermittlungsausschüsse und Löschdiskussionen. - Ich will mal sehn, wie ich die Feuer in Linie bringe und mich in Zweifelsfällen an Dich wenden. Im Artikel Segeln sind ja auch noch fähige Leute. Der Kollege Redecke gehört übrigens auch zu den Salzbuckeln. - Gruß --Logo 02:32, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Na, dann sprech ich jetzt mal lieber in der Mehrzahl. Also, ich werde noch Käpt´n Seebeer und Käpt´n Blaubüdel mit der Alarmglocke an Deck holen. Bei Matt1971 habe ich auf der Disku hinterlegt, das er alle Artikel mit Schifffahrtsbezug aus seinem Namensraum bei mir auf der Benutzerseite (QS-Baustellen/LA-Baustellen) listen soll. Davon abgesehen, dass ich das Ultimatum von Nina so einfach nicht in Ordnung finde, habe ich mir daher erstmal den Vermittlungsausschuss an Bord geholt - bevor nun auch noch mit "Benutzerversenkungsaktionen" begonnen wird. Gruß Jens.--SVL 13:27, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

So, ich habe jetzt den Artikel Kennung (Leuchtfeuer) gefunden. Ich denke wirklich, dass die Kennung von Leuchtfeuern dort ausreichend beschrieben ist und man dorthin weiterleiten kann. Insofern bliebe für "Funkellicht" eigentlich nur die Begriffs-Klärung: A: siehe Kennung (Leuchtfeuer) und B: funkelndes Rundumlicht hoheitlicher Wasserfahrzeuge oder so. --Logo 15:07, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Kennung (Leuchtfeuer) beschreibt ja nun ausschließlich das Signalfeuer von Leuchttürmen - dann sollte man den Rest von hier - dort komplett mit einbauen und dann besser einen redirect legen. Oder habe ich jetzt was falsch verstanden?--SVL 15:12, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Soweit ich sehe, beschreibt Kennung (Leuchtfeuer) die vorkommenden Kennungen aller navigatorischen Leuchtfeuer, auch solche von Tonnen. Falls nicht, kann man sie ja dort nachtragen (etwa die Systematik der Gefahren-Tonnen). Aber von Fest- bis Schnelles Funkel-Feuer steht dort alles, oder? --Logo 15:17, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Sorry, Logo, aber je länger ich den Artikel Kennung (Leuchtfeuer) betrachte, desto mehr sträuben sich bei mir die Nackenhaare - das passt alles irgendwie nicht. :-) Halte es doch für besser, wenn wir Funkellicht bei Positionslicht als Unterkapitel einarbeiten. --SVL 15:26, 14. Mai 2006 (CEST) (PS.: Bin ich auf einem Auge blind, oder ist die sichtbare Signalfarbe bei Kennung (Leuchtfeuer) schwarz statt grün?)Beantworten

Also Kennung (Leuchtfeuer) scheint wir soweit korrekt. Kann es sein, dass wir beide einfach zwischen Funkellicht (Schiffskennung) und Funkelfeuer (Leuchtfeuerkennung) unterscheiden sollten? --Logo 16:23, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Du hast Recht. Eine Unterscheidung wäre wohl zweckmäßig. Deshalb sollten wir vielleicht doch Abschnittsweise vorgehen. Der wesentliche Teil des Artikels betrifft ja nun die Schiffskennung - rein in Positionslicht, den anderen Teil rein ins Leuchtfeuer. Gruß --SVL 01:23, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Guten Morgen! Ich hab jetzt mal versuchsweise eine BKL eingebaut. - Gruß --Logo 13:26, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Gefällt mir sehr gut! :-)--SVL 13:33, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Moin,

finde den Artikel in der jetzigen Formulierung etwas problematisch: mE nach bezeichnet der Terminus Funkellicht nur die Frequenz (rd 60 "Funkel" pro Minute). Damit sind die dargestellten Sondersignale etc zwar Beispiele für Funkellichter, sie konstituieren den Begriff aber nicht. Vielmehr ist bspw das weiße "Blinklicht", gezeigt bei Begegnung SB an SB auf Rhein und Mosel, auch ein Funkellicht. Dieses wird aber mit einer einfachen Leuchte erzeugt (keine Rundumkennleuchte), und ist deshalb zur Seite auch gar nicht sichtbar:

http://bundesrecht.juris.de/moselschpv_1997/__6_04.html http://bundesrecht.juris.de/rheinschpv_1994/__6_04.html

Gibt es einen Konsens zur diesbezüglichen Überarbeitung? Würde mich dann einmal daran versuchen.

Gruß, -- Christoph Nevie 00:35, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Blaue Tafel Binnenschifffahrt

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Die blaue Tafel wird mit Funkellicht aufgestellt ausschließlich Steuerbord! Dies nicht zum Zeichen, überholt zu werden, sondern die Vorbeifahrt im Linksverkehr anzuzeigen (Steuerbord an Steuerbord). Die Seite Funkellicht ist somit im Widerspruch zu Bergfahrt, Rheinschifffahrt#Verkehrsregeln und Blaue Flagge. Eindeutig zu lesen ist: "Oberhalb des Rheinkilometers 769 weist die Bergfahrt der Talfahrt den Weg. Hier wechseln Talfahrt und Bergfahrt die Seiten je nach Verlauf der Fahrrinne. Begegnen sich hierbei zwei Schiffe an Steuerbord („Linksverkehr“), wird rechts (Steuerbord) eine blaue quadratische Tafel ausgeklappt. Diese Tafel ist gekoppelt mit einem weißen Blinklicht für die Nachtfahrt." Ahoi! Landratte --Frze (Diskussion) 22:11, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Bild Funkellicht in Kombination mit blauer Tafel

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Ich bitte den / die Hauptbearbeiter dieser Seite das Bild
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Blaue_Tafel_Binnenschifffahrt.JPG
einzuarbeiten, da ich es für wesentlich aussagekräftiger halte als die beiden Mini-Rundumleuchten-Fotos.
Ich beherrsche die Einbindung rein technisch noch nicht und möchte die Seite nicht kaputt machen. Danke --Frze (Diskussion) 22:21, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Wegerecht

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Im Artikel steht, dass nach §3.27 die mit blauem Funkellicht gekennzeichneten Fahrzeuge Wegerecht genießen. Der Artikel gibt aber weder in der BinSchStrO noch in der RheinSchPV etwas entsprechendes her. Dort heißt es nur "Ein Fahrzeug der Überwachungsbehörden nach § 1.20 kann bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen. Dies gilt auch für ein Feuerlöschboot oder für ein Wasserrettungsfahrzeug nach § 1.24 Nummer 2 im Rettungseinsatz sowie für ein Zollboot, ein Fahrzeug der Bundespolizei oder ein Fahrzeug des Bundeskriminalamtes." In meiner Bootsführerausbildung bei der Feuerwehr habe ich es auch so gelehrt bekommen, dass wir kein Wegerecht in Anspruch nehmen können.

Falscher Eintrag, oder nur ein falscher Verweis? (nicht signierter Beitrag von 78.53.120.251 (Diskussion) 13:16, 28. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Im Sportbootführerscheinbuch steht das auch nicht, und es müsste ja drin stehen. Hat sich vielleicht mit den Jahren was geändert? Ich klingel mal den Seemann @Hans Koberger: an. Gruß --Logo 17:11, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Auf die Schnelle kann ich zur Situation in Österreich was sagen: Es gilt die Seen- und Fluss-Verkehrsordnung.
§ 55. Abs. 1 Wenn es die Ausübung des Dienstes erfordert, dürfen Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes führen: Bei Nacht und Tag: Ein blaues gewöhnliches von allen Seiten sichtbares Funkellicht.
§ 94. Abs. 1 Beim Kreuzen, Begegnen und Überholen gilt für das Ausweichen folgende Rangordnung:
  1. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wenn sie das blaue Funkellicht gemäß § 55 Abs. 1 zeigen
  2. Fahrzeuge der Feuerwehr oder der Wasserrettung, wenn sie das rote Funkellicht gemäß § 55 Abs. 2 zeigen
  3. Fahrgastschiffe, die den grünen Ball oder das grüne Licht gemäß § 48 führen, und schwer bewegliche Fahrzeuge
  4. Fahrzeuge, die für die gewerbsmäßige Ausübung eines Fischereirechtes zugelassen sind, wenn sie den weißen Ball oder das weiße Licht gemäß § 61 Abs. 1 führen
  5. andere Fahrzeuge nach Maßgabe der allgemeinen Ausweichregeln gemäß §§ 76 bis 81 (Kreuzen, Begegnen, Überholen)
  6. Schwimmkörper
Grüße, -- Hans Koberger 18:28, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@Hans Koberger: In OÖ hat aber die Feuerwehr auf ihren Booten ein Blaulicht siehe File:Oelspur donau bfkuu denkmayr 0020 (39178645340).jpg - oder ist das was anderes als das Funkellicht? --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 10:41, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Unfug im Artikel

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Moin Kollegen, leider sind meine Korrekturen rückgängig gemacht worden, sodass wir sie hier vielleicht diskutieren sollten. Vom wieder eingebauten Grammatikfehler und der nunmehr verschwundenen Aussage, dass Blaulicht soweit nötig geführt wird (SeeSchStrO, Anl.II: wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet wird) mal abgesehen: Fahrzeuge von Feuerwehr und DLRG zeigen auf Fotos deutlich die Einrichtung eines solchen Lichtes. Das Nutzungsverbot für das THW ist unbelegt und frei erfunden. ich will nun nicht einen Editwar vom Zaun brechen und frag mal: Hat irgendjemand Bedenken gegen einen Revert des Reverts meines Reverts? --OpusNovum (Diskussion) 15:59, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Hallo OpusNavum. Einschlägig ist hier Punkt 12. Funkelgrüsse --RAL1028 (Diskussion) 17:03, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Besten Dank! LG --OpusNovum (Diskussion) 17:08, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Eine Dienstanweisung steht über Bundesrecht? Versuchen wir doch mal zu klären welche Polizeilichen Aufgaben das THW auf dem Wasser haben könnte? --Divefreak (Diskussion) 08:29, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
https://de.wikipedia.org/wiki/Schifffahrtspolizei#Bereich_der_Seeschifffahrt
und ob sich jemand Blaulicht aufs Boot geschraubt hat oder nicht, sollte doch wohl nicht als Beweis für die Wikipedia gelten.... sondern rechtsgrundlagen! --Divefreak (Diskussion) 08:32, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Eine Frage als Außenstehender: hat denn das THW überhaupt polizeiliche Aufgaben - klar keine sicherheitspolizeilichen - sie wird aber doch die selben wie die Feuerwehr haben oder? damit auch am Wasser, oder? K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 10:44, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Gefahrenabwehr, Amtshilfe. --RAL1028 (Diskussion) 11:30, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
was ja dann für Wasser auch gilt ;-) --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 14:05, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Was ja dann für Wasser auch gilt;-) --RAL1028 (Diskussion) 15:57, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Von wegen gelten, nicht unbedingt an bestimmten Adressaten: bitte See- und Binnenschiffahrt auseinanderhalten. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 18:57, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Es ging darum, ob das THW polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Und das ist zu bejahen. Also tut es das als Bundesbehörde gemäss jeweiligem Regelwerk und Revier auch auf dem Wasser. --RAL1028 (Diskussion) 19:17, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
hängte ich mich hier ans "gelten" an, nicht an den Inhalt :) G, G-41614 (Diskussion) 19:43, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Moin zusammen! Wir haben Gewässer, in denen nebeneinander die Kollisionsverhütungsregeln, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie weitere Rechtsquellen gelten. Bei uns vor der Tür kommen noch die Schifffahrtsordnung Emsmündung und die Verträge mit den Niederlanden zum Tragen. Da die verschiedenen Rechtsquellen ergänzend, präzisierend und in Teilen einander verdrängend nebeneinander gelten, ist die Fragestellung, ob eine Dienstanweisung über Bundesrecht steht, nicht zielführend und die generelle Aussage, daß DLRG und THW kein Funkellicht führen dürfen, unzutreffend. In der Version vom 29. Oktober 2024, 16:17 Uhr ist es korrekt dargestellt. Liebe Grüße aus Leer, --SteKrueBe 11:07, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten