Umbennenung/Namensänderung Wie kam es zur Umbenennung von Günther Wieland in Günter Wendland bzw. umgekehrt? Ich erinnere mich hierüber damals zu seinem Tode etwas gelesen zu haben, erinnere mich aber nicht mehr an Details. So weit ich mich erinnern kann, war er ja zu DDR-Zeiten als Generalstaatsanwalt "Günter Wendland" bekannt. Verfügt irgendjemand über Informationen, was es mit der Namensänderung auf sich hat? Bei Wikipedia existiert zwar eine Umleitung von Wendland zu Wieland, mehr aber auch nicht. Mir erscheint diese Information aber doch relativ wichtig, darum sollte es erwähnt werden. --Florian29 21:26, 18. Mär. 2008 (CET)
Der Staatsanwalt Günther Wieland ist nicht identisch mit dem Generalstaatsanwalt Günter Wendland. Der Link ist falsch. Quelle:chronikderwende.de [[ Benutzer: --Nunu91.23.196.86 14:29, 21. Jan. 2009 (CET)]]
http://www.nachkriegsjustiz.at/aktuelles/DDR-Prozesse_2002.php
Zitat:
Zur Rolle des MfS In der Diskussion kamen Aspekte der Tätigkeit der DDR-Staatsanwaltschaften, besonders aber die Vorbereitung der Verfahren durch das Ministerium für Staatssicherheit zur Sprache. Dieter Skiba informierte, dass 165 der vor DDR-Gerichten verhandelten Verfahren wegen NS-Verbrechen, vom MfS vorbereitet wurden. Grundlage hierfür war ein Ministerratsbefehl aus dem Jahre 1967, 1968 wurde dann die Abteilung IX/11 gebildet. Ein Kennzeichen der DDR-Strafprozessordnung war, dass der Beschuldigte erst nach seiner Versetzung in den Anklagestand Anspruch auf Rechtsbeistand hatte; die Ermittlungen der Staatssicherheit wurden großteils konspirativ geführt. Rechtsanwalt Friedrich Wolff berichtete über seine Erfahrungen als Verteidiger in DDR-Prozessen. In Verfahren der späten achtziger Jahre wurde der Kontakt zwischen Verteidiger und Beschuldigtem auch vor der Anklageerhebung ermöglicht, so Wolff.
Dies sagt alles über die Problematik dieses Gegenstands und dem etwas seltsamen Verständnis des Westens über die DDR Diktatur aus, die unterschwellig gerechtfertigt wird da sie gegen NAZIS vor geht, ohne aber zu beweisen dass alle als von einer linken Diktatur als
Nazis bezeichnete auch wirklich Nazis waren.
Der Rechtsstaat ist aber unteilbar. Es kann keine gute Rechtssprechung auf der einen und eine Böse auf der Anderen geben. Wenn ein Staat sich einem bösartigen ideologischen Konzept unterworfen hat durchzieht das alle Ebenen. Man kann und darf die DDR nicht so einfach schön reden. -- --Johann7
http://www.expostfacto.nl/downloads/Globke.pdf
Mitgestaltet von Günther Wieland "DDR Justiz und NS Verbrechen"
In diesem Prozessakt fällt sofort auf dass der Prozess eine politische Note hat. ich sage nicht, dass der Angeklagte unschuldig ist, aber welches Gericht im Westen hätte so mit der Anklageschrift begonnen.
Ich zitiere:
"Wegen Untätigkeit der BRD"
Wie weit kann man einer Justiz trauen die offensichtlich politisch geleitet ist.Ich finde der Westen macht es sich einwenig leicht die Prozesse wie in der obig angeführten Österreichischen Seite ganz einfach mit dem Westen verbal in Einklang zu bringen. Plötzlich wird eine Diktatur beinahe zum Vorbild und es wird der DDR mehr oder minder unterstellt sie sei gegen NS verbrechen nicht nur immer rechtsstaatlich vorgegangen sondern quasi moralisch richtig auch wenn es nicht den rechtsstaatlichen Normen des Westen entsprach. Dies zu behaupten ohne Einzelfälle genauer untersucht zu haben, ist ein starkes Stück, wo man weiss dass auch unliebsame Bürgerliche in Kommunistischen Staaten gerne als Faschisten difamiert wurden. Der Kampf gegen den KLassenfeind und der Antifaschismus wurde oft gleich gesetzt.
--Johann7