Diskussion:Ganggrab Groß-Stavern 1

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von WHVer in Abschnitt Großsteingrab ... Bruneforths Esch

Großsteingrab ... Bruneforths Esch

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Hallo, müsste das Lemma des Artikels nicht „Großsteingrab auf Bruneforths Esch“ bzw. „Großsteingrab am Bruneforths Esch“ lauten. Bei Google bekomme ich da über 1000 Treffer z.B. [1], während „Groß-Stavern 1“ eigentlich nur auf der im Artikel verlinkten Internetseite auftaucht. Das „Großsteingrab am/auf Bruneforths Esch“ ist jedenfalls die Station 14 der gerade nicht mehr aufrufbaren Internetseite Straße der Megalithkultur. VG --WHVer 20:02, 25. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Grundsätzlich ist zwischen dem wissenschaftlichen Namen, wie ihn z.B. Ernst Sprockhoff benutze, der den Orts-/Gemarkungsnamen mit einer Nr. verbindet, wenn sich dort mehrere Objekte befinden und der zu touristischen oder ähnlichen Zwecken von archäologischen Laien vorgenommenen Umbenennung zu unterscheiden. Hier sind beide Namen zulässig wobei einer - wie jetzt hier und an anderen Stellen auch geschehen in () gesetzt wird. Gruß 77.9.104.169 10:30, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Da hier beide Namen zulässig sind, habe ich eine Weiterleitung mit dem Namen Großsteingrab auf Bruneforths Esch angelegt. Dann sind beide Lemmas in der Wikipedia vorhanden. VG --WHVer 18:59, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten