Diskussion:Garnnahrung

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von H005 in Abschnitt Umstellung

Umstellung

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Hallo Kuehlheim! Zunächst einmal vielen Dank für das Anlegen dieses Artikels - den habe ich schon länger vermisst, schön, dass sich endlich jemand hierfür gefunden hat, und er ist direkt auf Anhieb schon angenehm ausführlich geworden.

Mit dem von dir weitgehend wiederhergestellten Satz "Keine Zunft und keine Genossenschaft, sondern eine obrigkeitliche Einrichtung war die "Garnnahrung" die 1527 durch dieses Privileg des Landesherrn errichtet wurde." kann ich mich allerdings noch nicht so recht anfreunden. Auf mich wirkt er leider wie ein Fremdkörper nach dem vorigen Satz, dessen Sinn sich frühestens nach dem dritten Lesen halbwegs erschließt. Ich hänge nicht an der "Kontrolle durch den Landesherren", aber der Satzaufbau passt irgendwie nicht - es fehlt der rote Faden vom Privileg zur Einrichtung dieser Institution als Folge des Privilegs. Vielleicht willst du ihne selbst irgendwie umstellen, ansonsten würde ich mich erdreisten, einen weiteren Versuch zu starten. :-) -- H005 17:10, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo, H005, danke bin zufällig auf die Garnnahrung gestoßen, der Artikel war mir auch wichtig, daher habe ich ihn beigetragen. Die Vorlage besteht nur aus einer Beschreibung bzw. der Urkunde aus dem Originaltext, der mir nicht vorliegt. Nach dem Sprachgebrauch der Zeit kann es sich auch nur um eine sinngemäße Übersetzung handeln. Wir wissen daher auch nicht von wem aus dieses Privileg veranlasst wurde, Nutzen hatten sicherlich beide Seiten. Die Gründe lassen sich zunächst nur vermuten, dieses Privileg dürfte ein Gesetz gewesen sein, um einerseits die Bleicher und Kaufleute zu schützen, um Überangebote und Qualitätsverluste zu vermeiden. Der Landesherr konnte sicherlich den Preis steuern, durch Kontrollen, um aus Steuereinnahmen zu profitieren, daher auch die Gewährung der Rückerstattung bei Kündigung. Es ging ihm auch um die Überwachung der Qualität, da hierzu nur der Raum an der Wupper, wegen der dafür sehr guten Wasserqualität geeignet war. Dies dürfte sich auszugsweise auf den roten Faden beziehen, es läßt sich nur vermuten, Vermutungen wollte ich nicht anbringen, nur die Garnnahrung erklären. Sie wurde nicht ins Leben gerufen, sie wurde möglicherweise verhandelt, beantragt und üblicherweise und notwendigerweise festgesetzt. Es kann auch so nicht nur als Privileg des Landesherrn gelten, sondern als Schutz für Bleicher und Kaufleute. Daher meine Änderung, da der Sinn etwas verfälscht war, wir müssen leider mit reinen Urkunden zurechtkommen, mehr gibt es nicht aus diser Zeit, damit werden wir den o. a. roten Faden nicht finden.
Habe nichts gegen Änderungen auch nicht gegen Ergänzungen, die dürfen aber nicht zu noch mehr Vermutungen führen oder den Sinn verändern. Wer noch Quellen hat wird die gerne hier beitragen, hierzu ist der Anfang gemacht. Vielleicht ergibt sich das auch aus den vorhandenen Texten zu Wuppertaler Firmengeschichten (Textil) oder Wuppertaler Textilgeschichte noch Ergänzungen. Viele Grüße Kuelheim
Oh, dann habe ich mich aber missverständlich ausgedrückt, wenn du in meinem Satz ein "Privileg des Landesherrn" herausgelesen hast. Das "durch den Landesherrn" bezog sich auf die Kontrolle, nicht auf das Privileg selbst. Hab's jetzt noch mal anders gefasst. -- H005 21:57, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten