Diskussion:Gasthaus zum Raben (Memmingen)

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Tk

Das Gebäude ist im Original nicht mehr vorhanden. Deshalb gehört es in die Kategorie Abgegangene Gebäude. Es ist zwar ein Neubau geplant, der an das alte Gebäude anlehnt, aber es ist eben nicht mehr das Original. Wenn das rekonstruierte Gebäude aber wieder als Baudenkmal gilt, müsste es zusätzlich auch wieder in die Kategorie Denkmal augenommen werden oder wie seht ihr das? Tk (Diskussion) 09:36, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten