Diskussion:Gebühr

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von R2Dine in Abschnitt öffentlich - privatrechtlich

Der Artikel ist von mir "modernisiert" worden. Zweifelhafte Passagen oder Passagen, die heute nicht mehr gültig sind, habe ich teilweise entfernt. Der Charakter der "Gebühr" hat sich begrifflich wenig, von seiner dogmatisch-materiellrechtlichen Seite jedoch stark gewandelt. Insofern waren die Änderungen/Löschungen notwendig. --172.176.2.246 20:57, 29. Jan 2004 (CET)

Ich habe mal das "Juristisch maßgeblich" aus dem "zweigliedrigen Gebührenbegriff" von Vogel entfernt, denn so maßgeblich ist der nicht...

Abgrenzung verschiedener Gebührenarten

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Der Artikel bezog sich zuletzt hauptsächlich auf kommunale Gebühren, aber unten wird auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verwiesen.

Ich habe noch auf Gebührenordnungen für Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte, usw.) hingewiesen, ebenso auf die umgangssprachliche Verwendung des Wortes Gebühr für Dienstleistungsentgelte von privaten Anbietern, mit einem Link auf Schutzgebühr.

Die Kategorie "Kommunalpolitik" alleine fand ich vollkommen unzureichend und habe noch "Recht" hinzugefügt. (Sicher gehören auch noch "Steuern und Abgaben" dazu, aber diese Kategorien habe ich nicht gefunden.)

Mit dem Artikel und dessen Gliederung bin ich noch nicht so ganz zufrieden. Es würde mich freuen, wenn jemand den Begriff juristisch und finanzwissenschaftlich eindeutig definieren könnte. Wenn ich es richtig verstanden habe, beruhen Gebühren grundsätzlich auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die z.B. Gebührenordnung, -satzung oder -staatsvertrag heißen können. Dann sollte unterschieden werden zwischen Gebühren von kommunalen und anderen Gebietskörperschaften, (halb)öffentlicher Betriebe, Freiberuflern, usw. Es sollte nicht nur zu Beiträgen und Preisen abgegrenzt werden, sondern auch zu Steuern und anderen Abgaben.

Ich kann das leider nicht leisten. Aber vielleicht findet sich jemand in der großen Wikipedia-Gemeinde...

--NichtWirklich 16:12, 7. Nov 2004 (CET)

Hallo Nichtwirklich, ich will das machen, wenn ich Zeit habe. Leider weiß ich nur etwas über öffentliche Finanzen (Bund, Länder, Kommunen) und nicht über Gebühren z. B. von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Gemeinsam ist ihnen aber wohl, dass sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen müssen. Bei Gemeinden reicht z. B. eine Satzung nicht, das Kommunalabgabengesetz des Landes muss sie dazu ermächtigen. Und die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ist m. W. auch ein Gesetz. Dummerweise habe ich einen Job und zu wenig Zeit für die Wikipedia. --Wolfgang Pohl 00:50, 8. Nov 2004 (CET)

Die Defintion von Verwaltungsgebühren auf Verwaltsakte zu begrenznen nicht zutreffend, da oftmals auch Verwaltungsgebühren erhoben werden ohne dass ein Verwaltungsakt ergangen ist. (nicht signierter Beitrag von 89.204.131.179 (Diskussion) 20:37, 24. Jul 2010 (CEST))

Überbegriff Entgelt

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Ist der Überbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge nicht eher Abgabe als "Entgelt"? Wäre schön, wenn jemand, der sich auskennt, das überprüfen könnte. habe gerade Entgelt überarbeitet, und es scheint mir dort nicht hinzupassen. -103II 19:11, 29. Jun 2005 (CEST)

Rundfunkgebühr

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Die hier gegebene Definition (als konkrete Zahlung bei Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung) steht im Widerspruch zur Ausgestaltung der Rundfunkgebühr, welche als Finanzierungselement ohne konkrete Inanspruchnahme anfällt... --NB > + 15:21, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Guggst du in den von dir angesprochenen Artikel, dann liest du, dass die Rundfunk"gebühren" „[...] in Deutschland eigentlich abgabenrechtlich Beiträge sind“. --RokerHRO 10:48, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Literatur

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Die Literaturangabe von heute habe ich revertiert. Sie beleuchtete nur einen zu kleinen Teilaspekt des Lemmas. --Pelz 21:55, 18. Jun 2006 (CEST)

Definition

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Hallo zusammen. Der erste Satz des Artikels lautet zur Zeit wie folgt: „Eine Gebühr (veraltet Gebührnis) ist eine öffentlich-rechtliche Gegenleistung, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird.“ Mir scheint zweifelhaft, ob man die Gegenleistung tatsächlich öffentlich-rechtlich nennen kann. Wodurch wird sie das denn? Dass der Grund der Zahlung öffentlich-rechtlicher Art ist, das liegt auf der Hand. Aber dass die schlichte Zahlung einer Person an eine Behörde das auch sein sollte, das leuchtet meines Erachtens nicht ein. Wär nett, wenn jemand dazu was sagen könnte. Salut! --Finø (Diskussion) 02:34, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Die Gebühr wird nach öffentlichem Recht erhoben, siehe im übrigen die Legaldefinition § 3 Abs. 4 BGebG. R2Dine (Diskussion) 09:58, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Verständnisschwierigkeiten

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Nur Leistungen der Verwaltung?
In der Einleitung wird eine Gebühr definiert als eine "Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird." Wenn ich da z.B. an Benutzungsgebühren für irgendwelche Anlagen denke, dann wird z.B. die Instandhaltung kaum von der Verwaltung sondern von der staatlichen oder kommunalen Arbeiterschaft ausgeführt. Ist es daher nicht etwas kurz gegriffen, wenn man nur die Verwaltung als (Gegen-)Leistungsträger benennt?
Relevanz eines 2013 außer Kraft getretene Verwaltungskostengesetzes?
Unter "Gesetzliche Regelung/Bundesgebührengesetz/Gebührenbemessung" ist zu lesen: "Das 2013 außer Kraft getretene Verwaltungskostengesetz (VwKostG) des Bundes ging grundsätzlich von angemessenen Gebühren aus. Der Grundsatz der Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) gilt auch nach dem neuen Bundesgebührengesetz (BGebG) und besagt ..." Tut mir leid, als juristischer Laie kann ich nicht erkennen, inwiefern ist hier die Historie (Zitierung eines nicht mehr gültigen Gesetzes) relevant ist.
--217.224.14.207 10:46, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Vom Begriff der Gebühr ist der Verwendungszweck zu unterscheiden, etwa wenn aus dem Gebührenaufkommen die Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen finanziert wird. Die Erwähnung des außer Kraft getretenen Verwaltungskostengesetzes ist relevant, da sich der in diesem Gesetz enthaltene Grundsatz der Angemessenheit in der aktuellen Gesetzgebung (Bundesgebührengesetz) fortsetzt. Ein Blick in die Rechtsgeschichte ist oft aufschlußreich für das Verständnis aktueller Gesetze und Rechtsprinzipien. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:23, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

öffentlich - privatrechtlich

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Zwar gibt es im Artikel einen Abschnitt über Gebühren, die nicht von der Öffentlichen Hand erhoben werden; dennoch sind weitere Abschnitte so formuliert, als gäbe es nur öffentlich-rechtliche Gebühren. Ich bin kein Jurist und sehe mich nicht in der Lage, das zu korrigieren; in der gegenwärtigen Form ist der Artikel jedoch in sich widersprüchlich. --Wolfram Stn (Diskussion) 07:22, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Eine bessere Gliederung des Artikels sollte die Abgrenzung und das Verständnis erleichtern. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:43, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten