Diskussion:Gefälligkeit

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Bearbeitungen

Beispiele?

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Wären nicht einige Beispiele denkbar die man aufführen könnte? Beispielsweise das gießen der Blumen, betreuen der Haustiere im Urlaub oder dergleichen um dem Sachverhalt ein wenig mehr fassbares zu verpassen? Oder ist sowas unerwünscht? Ich als leser hab mir gerade sowas gewünscht. -- CatzHoek 04:43, 25. Mär. 2011 (CET)Beantworten

+1, gerade zum Thema Haftung, Beweislastumkehr usw.--Hagman (Diskussion) 15:34, 19. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Aktuelles Beispiel ist das Urteil des BGH vom 23.7.15, III ZR 346/14, NJW aktuell Heft 38/2015, Seite 6--ErwinLindemann (Diskussion) 13:24, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Am Thema vorbei

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Leider wird hier die "bloße Gefälligkeit" (ein Minus zu Gefälligkeitsverhältnissen und -Verträgen) nicht thematisiert. Auch gehört der Rechtsbindungswille sowohl zum äußeren als auch zum inneren Tatbestand einer Willenserklärung. Wenn klarstellende Ausführungen zur Willenserklärung nicht in diesen Artikel geschrieben werden sollen, sollte die betreffende Stelle ganz entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 109.90.112.213 (Diskussion) 11:57, 7. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Bearbeitungen

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Ich habe den Artikel in einen für Juristen (und damit auch für die Allgemeinheit) grundtragfähigen Zustand (rück-)versetzt. Wenn die Parameter für einen Artikel bestimmt sind, lassen sich auch Weiterungen wieder sinnvoll vornehmen. --Stephan Klage (Diskussion) 14:14, 30. Jun. 2024 (CEST)Beantworten