Diskussion:Gefahrengebiet (Luftfahrt)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Gefahrengebiete im polizeilichen Recht

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Gefahrengebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße. Sicher. Und bis zu welcher Höhe sind Gefahrengebiete bei polizeilichen Maßnahmen wirksam, wo diese für ganze Stadtteile eingerichtet werden? Bis in den dritten Stock eines Wohngebäudes, oder doch nur bis ins Hochparterre? Gelten diese auch für Brücken, oder sind die dann schon oberhalb der entsprechenden Höhenlage, für die ein Gefahrengebiet definiert wurde? Der komplette Bereich des Polizeirechts scheint in diesem Artikel irgendwie ein wenig zu fehlen. Ich fühle mich allerdings aktuell zu befangen, um ihn neutral genug formulieren zu können...Stefan aka Kiezkicker (Diskussion) 05:49, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ein Anfang ist nun unter Gefahrengebiet (Polizeirecht) gemacht. Bitte ausbauen und verbessern! Grüße, --Birger (Diskussion) 07:31, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Hat jemand was dagegen, aus dieser Seite eine BKS zu machen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:31, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 17:36, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten