Diskussion:Gefahrgutbeauftragter
Änderung zum Schulungsnachweis
Mit der Änderung des ADR zum 01.01.2005 hat sich die Anforderung an den Schulungsnachweis geändert. Die ergänzenden Schulung (GbV §2 (4)) muss nun mit einer Prüfung abgeschlossen werden, d.h. nur eine Teilnahme an der Schulung reicht für die Verlängerung um weitere 5 Jahre nicht mehr aus.
siehe ADR Kap. 1.8.3.16
--X-ray 15:59, 18. Jan 2006 (CET)
Artikel verallgemeinern
BearbeitenDa die Figur des Gefahrgutbeauftragten aus dem Orange Book stammt, sollte dieser Artikel verallgemeinert werden, eventuell könnten Abschnitte mit den nationalen Besonderheiten entstehen--Martin Se !? 13:53, 19. Sep 2006 (CEST)
Link stimmt nicht
BearbeitenDer Link Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV, also die aktuelle Version und auch die Verweise im Artikel auf einzelne §§ daraus verweist auf die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV). Ich weiß leider nicht wie man so was im Artikel ändern kann. http://www.buzer.de/gesetz/9649/index.htm ist der richtige Link.
--85.181.13.255 15:00, 13. Jan. 2012 (CET)
- Danke - ist geändert. --Mabschaaf 15:21, 13. Jan. 2012 (CET)
Nein, immer noch teilweise falsch verlinkt.
195.200.70.54 14:35, 16. Jan. 2014 (CET)
- Aber jetzt sollten alle passen.--Mabschaaf 20:13, 16. Jan. 2014 (CET)