Diskussion:Gegenäußerung
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von B.M.pedia in Abschnitt Keine eigenständige Berechtigung
Keine eigenständige Berechtigung
BearbeitenIch halte den Artikel für überflüssig. Die Bedeutung der Gegenäußerung ist im Artikel Gesetzgebungsverfahren (Deutschland) dargestellt. Gruß--Malabon (Diskussion) 16:39, 31. Dez. 2012 (CET)
Einverstanden! Ich sehe auch nicht, dass ein vergleichbares Verfahren in anderen Ländern besteht, was einen eigenen Artikel rechtfertigen würde. Gruß--B.M.pedia (Diskussion) 21:24, 15. Feb. 2021 (CET)