Diskussion:Gehorsamsparagraph
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Sicherlich in Abschnitt Widerspruch zu Frauenbewegung
Link
BearbeitenDer Link zur Uni Bonn zeigt auf einen nicht vorhandenen Server. (nicht signierter Beitrag von ThomasArend (Diskussion | Beiträge) 07:57, 6. Feb. 2011 (CET))
Literatur
Bearbeitenz. B. sollte man mal nachsehen in: Robert Moeller: Protecting Motherhood: Women and the Family in the Politics of Postwar West Germany (1993). --Tolanor 13:50, 29. Nov. 2012 (CET)
Defekter Weblink
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- http://www.frauenrechtsgeschichte.uni-hannover.de/76.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: (Seite #5803051 nicht gefunden) (aktuell)
Widerspruch zu Frauenbewegung
BearbeitenHier steht der § wurde 1957 gestrichen. In Frauenbewegung steht; "1959 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die ins Gleichberechtigungsgesetz übernommene Regelung des Gehorsamsparagraphen nichtig ist." - mir scheint das widersprüchlich. oder hat das BVerfG zwei Jahre länger gebraucht sich zu entscheiden als die Parteien? ...Sicherlich Post 17:45, 16. Feb. 2016 (CET)