Diskussion:Geistliches Territorium

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Hvs50 in Abschnitt Balleien des D.O. als geistliche Fürstentümer?
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Nicht nur auf HRR beziehen

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Hallo, würde diesen Artikel dahingehend ausbauen, dass er sich nicht nur auf geistliche Territorien des HRR bezieht. Gleichzeitig sollte ein neuer inhaltlihcer Artikel Germania Sacra entstehen, der die Stellung der Reichskirche und seiner Territorien im HRR beleuchtet. --Westfalenbaer 13:35, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hierarchien und Stifte um 1750

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Ich halte die Tabelle für wenig sinnig. Warum wird hier "um 1750" als Stichdatum angegeben? Sachlich relevanter wäre sicherlich eine Liste für 1500 (vor der Reformation) oder 1800 (vor der Säkularisierung). Außerdem ist sie sehr inkonsistent, da auch lange vor 1750 untergegangene Bistümer (z. B. in Livland) aufgenommen werden, und unvollständig (Frstbistum Ermland fehlt z.B.). Daneben behandelt der Artikel Geistliche Territorien und nicht die kirchliche Hierarchie, dennoch werden die Territorien in recht unübersichtlicher Weise einfach unter die kirchlichen Ebenen Provinz/Diözese subsumiert. Ich halte das generell für fragwürdig, da ein Metropolit nur geistliche, keine weltliche Gerichtsbarkeit über einen Fürstbischof haben konnte, ebensowenig der Bischof in weltlichen Angelegenheiten über einen Reichsprälaten (eben dadurch zeichnen sich Reichs(!)prälaten ja aus). Andere relevante Informationen (Einführung der Reformation, Säkularisierung) und die Ordensterritorien (Mergentheim, Heitersheim) fehlen in der Liste komplett. --Socius sociologicus (Diskussion) 12:29, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Chiemsee gehört nicht in die Liste

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Dass der Bischof von Chiemsee ein Fürstbistum inne hatte, war allenfalls bis 1568 mit vielem Augenzudrücken anzunehmen, da er im 15. Jahrhundert mehrfach in den Reichs-Anschlägen mit Personal- oder Geldleistungen belegt worden war. Im Jahr 1568 hat aber - lt. Cortreius - das Reichskammergericht festgestellt, dass Chiemsee ein landsässiges (Eigen-)Bistum des Erzbistums Salzburg sei und von diesem ohne weitere Belastung eximiert werde. Ein (Reichs-)Fürst war der Bischof von Chiemsee nicht. --Hvs50 (Diskussion) 23:06, 1. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Balleien des D.O. als geistliche Fürstentümer?

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Soweit ersichtlich war lediglich der Hoch- und Deutschmeister in Mergentheim als Reichsfürst anzusehen. Die Landkomture in KOBLENZ (Kurrh. Kreis), ÖSTERREICH sowie ETSCH UND AM GEBIRGE (Österr. Kreis), und ELSASS-BURGUND (Schwäb. Kreis) hatten die Kreisstandschaft in den genannten drei Reichskreisen. Nach Büsching (Erdbeschreibung Band 7 von 1790, S. 972) scheint die eigene Vertretung in den Reichskreisen daher zu rühren, dass die genannten vier Landkommenden als "Balleyen preußischeen Gebiets" galten, während alle anderen Besitztümer des deutschen Ordens vom Deutschmeister in Mergentheim vertreten wurden. Keiner der Landkomture führte aber einen Titel als Reichsfürst, dies traf allein auf den Deutschmeister zu. Sie alle waren daher auch keine selbständigen "Fürstentümer" und haben demnach in der Liste nichts verloren. --Hvs50 (Diskussion) 23:45, 1. Sep. 2024 (CEST)Beantworten