Diskussion:Geläger

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Monte Pelmo in Abschnitt Lemma

Der oder das Geläger?

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Ich bin mir nicht sicher ob es der oder das Geläger heißt. Es gibt wohl regionale Unterschiede. Mir ist aber nicht bekannt wo man wie der oder das verwendet. Wer etwas dazu etwas weiß soll bitte helfen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Pistnor (DiskussionBeiträge) --Kickof 12:09, 5. Apr. 2007 (CEST)) Beantworten

Laut Duden (allerdings vor Rechtschreibreform) ist es das Geläger. --Kickof 12:09, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich kenne nur das Geläger.--Symposiarch 09:25, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Laut den Belegen das Geläger. Das ergibt sich schon aus der Wortbildung: Kollektiva auf Ge sind Neutra (Geäst, Gebirge, Gehölz, Gelände, Geflügel, Gerede, Getriebe u. v. a.). --Lektor w (Diskussion) 05:27, 10. Nov. 2017 (CET) erledigtErledigtBeantworten

Belegbaustein

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Hallo zusammen. Ich habe gerade bemerkt das der Artikel ohne Belege erstellt wurde. Bitte noch nachholen. LG --MittlererWeg - In memoriam Lady Whistler (Diskussion) 05:38, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ist jetzt alles belegt, Baustein wurde entfernt. --Lektor w (Diskussion) 05:27, 10. Nov. 2017 (CET) erledigtErledigtBeantworten

Vollhefe, Glöger, Klöger

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Was ist der Beleg für die Bezeichnung "Vollhefe"? Und in welchen Sprachräumen wird von "Glöger oder Klöger" gesprochen? --Monte Pelmo (Diskussion) 12:00, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Mißverständnis

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Soweit bislang ausgeführt wird:

"Die nach dem Abzug des Weines im Gärbehälter verbleibenden groben Heferückstände werden als Geläger oder Vollhefe bezeichnet. Feinere Bestandteile, die während der Gärung nicht zu Boden gesunken sind und auch nach dem Abstich im Wein verbleiben, werden als Feinhefe bezeichnet. Viele Weingüter lagern besonders Weißweine bewusst längere Zeit auf der Vollhefe oder der Feinhefe (frz.: sur lie). Dieser Prozess wird auch als Hefesatzlagerung bezeichnet."

dürfte ein Mißverständnis vorliegen. Der bislang hier beschriebene Vorgang steht schon in Widerspruch zu den Ausführungen Robinsons, die als Beleg herangezogen worden sein sollen. Und die bisherige Beschreibung entspricht auch nicht der Realität. Denn, die Feinhefe "schwebt" nicht irgendwo im Wein, sondern hat sich ebenfalls längst abgesetzt und ist Bestandteil des Gelägers, wie auch Robinson zutreffend ausführt. Abgestochen werden ggf. die groben Teile des Gelägers von den feinen Teilen.

Im Übrigen befassen sich diese Ausführungen (wenngleich sie interessant sind) nicht mit dem Lemma. Es sind Ausführungen, welche sich mit der Weinbereitung befassen. Eine Richtigstellung ist deshalb im vorliegenden Artikel nicht erforderlich.

Viele Grüße --Monte Pelmo (Diskussion) 12:24, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Lemma

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Nachdem die gesetzlichen Regelungen die Bezeichnung "Gläger" nicht kennen, und alle mir vorliegende umfangreiche Literatur bei "Gläger" keine Ausführungen macht, sondern auf "Trub" verweist, wäre zu prüfen, ob nicht das Lemma auf Hefe bzw. Trub geändert werden sollte. Denn, soweit ich sehe, handelt es sich bei "Gläger" auch noch um einen weinfachlichen Begriff, der die Ausgangsstoffe Bier und Obstmost gar nicht mit abdeckt. --Monte Pelmo (Diskussion) 20:35, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten