Diskussion:Gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kallewirsch in Abschnitt Hafen Mertert

Schengener Abkommen

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Interessanter Artikel. Ich vermute mal, dass diese staatsrechtliche Besonderheit auch mit ein Grund gewesen ist, warum man das Schengener Abkommen auf einem Fahrgastschiff auf der Mosel unterzeichnet hat. Gibt es für einen solchen Zusammenhang Quellen? Sollte man evtl. im Artikel ebenfalls erwähnen/ergänzen. --88.73.52.64 19:05, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Das war eher am Dreiländereck FR/LU/DE, wo das gemeinschaftliche DE-LU-Hoheitsgebiet allenfalls in einem Punkt touchiert wird. Es scheint eher um das 3Ländereck gegangen zu sein als um das gemeinschaftliche Hoheitsgebiet.--Ratzer 22:17, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Flussinsel

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"In der Gemarkung Metzdorf-Mompach (westlich der Gemeinde Langsur) liegt eine kleine Flussinsel in der Sauer."
Die Flussinsel existiert heute nicht mehr. Die Sauer fliesst heute westlich der Insel. Die Insel selbst gehörte früher zu Luxemburg. Ich glaube heute ist die Insel Teil Deutschlands, Kann das villeicht jemand nachprüfen? Das müsste 1984 im Grenzvertrag vermerkt sein. --194.154.200.108 13:57, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe gesucht und hier eine Flussinsel gefunden, 220 Meter lang und bis zu 70 Meter breit (also vielleicht ein Hektar Fläche). Ob es die gesuchte Insel ist, weiß ich nicht. Klar, die Schiffffahrtsrinne der Sauer verläuft westlich der Insel, aber es ist nach wie vor eine Insel, soweit ich erkennen kann.--Ratzer 19:59, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Die besagte Insel befand sich in der Ortschaft Born, direkt am Camping. Auf dem geposteten Link kann man auch erkennen, dass die dargestellte Grenzlinie, hier nicht mit dem Flusslauf übereinstimmt. Der gepostete Link, kann die Insel sein, die im Text steht. Nur befindet sie sich nahe der Gemeinde Wasserbillig, und nicht Mompach, (Born gehört zu Mompach)
Nur meine Frage, ob der Grenzverlauf sich durch die Flussbettveränderung geändert hat bleibt, (Es handelt sich hier um zirka 5hektar Land), auf einer Karte die ich hier aus dem Jahre 1970 habe ist die Insel noch eingezeichnet. Und gehörte nicht mal zum gemeinschaftlichen Hoheitsgebiet, sondern NUR zu Luxemburg. --Garfield335 21:09, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Soweit ich das Konzept des gemeinschaftlichen Hoheitsgebietes verstehe, ist hier eine auf irgendeiner Karte irgendwo im Fluss eingezeichnete Grenze ohne Bedeutung. Die wahren Grenzen sind das linke und das rechte Flussufer, und dazwischen ist das gemeinschaftliche Hoheitsgebiet, der Fluss eben, ggf. einschließlich von vorkommenden Flussinseln. Die Karte von 1970, die diese Insel als zu Luxemburg gehörig zeigt, muss nicht richtig sein. Übrigens hat laut Flächenstatistik das gemeinschaftliche Hoheitsgebiet rund vier Hektar Landfläche, wobei es sich m.E. nur um Flussinseln handeln kann.--Ratzer 22:10, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Bundesland

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„10 km entfallen auf die saarländisch-luxemburgische Grenze. Die restlichen 118 km bilden das gemeindefreie Gebiet von Rheinland-Pfalz.“ Und der Rest bildet was? Laut Gemeindeverzeichnis gehört dieses Gebiet vollständig zu Rheinland-Pfalz (Regionalschlüssel 07 0 00 9999 999 (wobei die 07 für Rheinland-Pfalz steht), Fläche: 6,20 km²); bei Wikipedia wird aber geschrieben, dass die 10 km im Süden nicht zu Rheinland-Pfalz gehören.

Aber zu was denn dann? Gehören die restlichen 10 km zu gar keinem Bundesland, oder gehören sie zum Saarland? Wenn sie zum Saarland gehören, warum wird in keinem einzigen Gemeindeverzeichnis darauf hingewiesen? Zum Saarland kann dieser Teil also nicht gehören, sonst würden die Statistischen Ämter das ja schreiben. Dann müssen diese 10 km also doch zu Rheinland-Pfalz gehören! Das würde ja aber heißen, dass Rheinland-Pfalz bis nach Frankreich reicht, was dann auch im Artikel hier und im Artikel von Rheinland-Pfalz erwähnt werden sollte. Kann bitte jemand für Klarheit schaffen?--LaBumm 03:15, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Die Bodenfläche des Saarlandes umfasst zum 31.12.2008 insgesamt 256 969 ha einschließlich 103 ha Gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet. Bis 2001 war die Fläche wohl (wie auch im Artikeltext steht) anteilig der Gemeinde Perl zugordnet: Die Bodenfläche des Saarlandes umfasst zum 01.01.2001 insgesamt 256 929 ha einschließlich 104 ha Gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet, das erstmals gesondert nachgewiesen wird.
In dem 2008er Bericht stehen zwei verschiedene verkürzte Schlüsselnummern für das Gebiet (942115 und 942000). --20% 12:21, 27. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Längenangabe

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Ich halte die Längenangabe von 127,979 km nicht für zielführend. Warum nicht 128 km? Immerhin wissen wir ja spätestens sein Mandelbrot, wie sich das mit der Vermessung verhält... --84.147.87.71 23:02, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 22:34, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ersten Link gelöscht, zweiter Link jetzt: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/Jahrbuch2006.pdf?__blob=publicationFile. --Randonneur Diskussion 16:24, 10. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Rechtliches

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Ich vermisse einen Abschnitt über Rechtliches, was passiert z.B., wenn ein Verbrechen in diesem Hoheitsgebiet stattfindet? Welcher Staat ist zuständig? --Excolis (Diskussion) 09:11, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Hafen Mertert

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Die deutsche Wasserschutzpolizei ist für den Hafen zuständig, aber zum Kondominium gehört er nicht. Weder der Vertrag noch die Website der WSP noch das RLP-Liegenschaftskataster LIKAR geben das her. Habe das geändert. -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 09:37, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten