Diskussion:Gemeinschaftsgarten
Krautgarten
BearbeitenDer Autor des Artikels glaubt es leider nicht. Aber der Begriff "Krautgarten" ist zumindest südlich des Mains vollständig etabliert für ein Stück Acker, das gemeinschaftlich mit einjährigen (teilweise auch mehrjährigen) Gemüsepflanzen bepflanzt wird. Rechtsform der Krautgärten ist i. a. eine GbR, teilweise ein e. V. Die Parzellen werden meist jedes Frühjahr neu verteilt, die Fläche wird im Herbst komplett umgepflügt (gelegentlich unterbleibt das auch). Im Gegensatz zu Schrebergärten sind keine Bauten gestattet und es gibt kein Anrecht im Folgejahr wieder eine Parzelle zu erhalten. Alleine im Stadtgebiet von München befinden sich etwa 25 Krautgärten. In den angrenzenden Landkreisen gibt es im Netzwerk "Unser Land" 50 - 60 Krautgärten. Hinzukommen weitere Krautgärten von Agenda-21-Gruppen etc. -- Ulibaehr 14:42, 19. Jan. 2012 (CET)
- Die Bezeichnung Krautgarten steht in Süddeutschland allgemein für Gemüsegarten (siehe Duden), bezeichnet also nicht speziell die Form des Gemeinschaftsgartens. Eine kurze Google-Suche, die selbstverständlich nicht repräsentativ ist, zeigt, dass der Begriff zumeist auf Gemüsegärten bezogen ist. In Bezug auf Gemeinschaftsanlagen erscheint der Begriff zumeist im Zusammenhang mit den "Münchner Krautgärten", also sehr begrenzt. Dieses bekannte Projekt mag nun Pate für andere Gemeinschaftsgärten stehen, dies hebt aber nicht den weiteren semantischen Horizont des Begriffs, also Gemüsegarten allgemein, auf. Hingegen hat sich sowohl in Deutschland als auch in Österreich zur Bezeichnung dieser spezifischen Art von Gemeinschaftsgärten, die Du beschreibst, in der Fachliteratur der Begriff Selbsterntegärten eingebürgert (z. B. Spitthöver, M.: Selbsterntegärten in der Stadt - ein neuer Freiraumtyp mit Perspektive? In: Stadt und Grün, Jg.56, Nr.2, 2007, Seite 20-25). --Gagel 11:17, 20. Jan. 2012 (CET)
Beispiele
BearbeitenDer Artikel bietet als einziges Beispiel ein gescheitertes Projekt. Da Gemeinschaftsgärten ein höchst lebendige Form des Gärtnerns sind, ist das kein repräsentatives Beispiel. Der Autor sollte andere Beispiele finden und in den Artikel aufnehmen. (Mein Liste von Beispielen wurde leider gelöscht - irgendeine Liste dieser Art sollte aber als Verweis vom Autor eingefügt werde.) (nicht signierter Beitrag von Ulibaehr (Diskussion | Beiträge) 14:47, 19. Jan. 2012 (CET))
Rechtliches
BearbeitenIch gehe mal davon aus, daß die Meisten hier nachlesen, weil sie einen Gemeinschaftsgarten entweder anlegen oder nutzen wollen. Leider sind die Informationen sehr dürftig. Es werden irgendwelche Einzelbeispiele genannt oder Selbstverständlichkeiten beschrieben, aber über die rechtliche Situation -- Flächennutzung, Pflanzung von Sträuchern oder Bäumen, Haftung untereinander und gegenüber Dritten, Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Nutzern usw. findet sich gar nichts. --78.94.43.126 18:11, 24. Mär. 2023 (CET)
- Glaube nicht, dass die meisten diese Intention haben. Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekt, trag doch was dazu bei zur rechtlichen Situation. --AxelHH (Diskussion) 18:57, 24. Mär. 2023 (CET)
- Zur rechtlichen Situation steht noch nicht mal was unter Kleingarten, wo bekannt ist, dass es strenge Regeln bei den Laubenpiepern gibt. Bausteine hier reinzuschubsen statt mitzuarbeiten macht keinen Sinn. Sonst könnte man viele Bausteine setzen wie auch bei Internationaler Garten, Urbaner Gartenbau. --AxelHH (Diskussion) 19:21, 24. Mär. 2023 (CET)