Diskussion:Gemeinschaftsreduktion
Doppeldeutigkeit
Bearbeiten"Ist ein Staat im Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführt, so kann er durch Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen in einem anderen Annex-B-Staat zusätzliche Emissionsrechte für seine heimischen Schadstoffproduzenten erwerben."
man könnte meinen, dass Staat1 die emissionsmindernden Maßnahmen im eigenen Land durchführt und die Emissionsrechte im Staat2 kauft. (nicht signierter Beitrag von 85.180.24.59 (Diskussion) 14:09, 14. Feb. 2011 (CET))
Mögliche falsche Aussage!
Bearbeiten"Die eintretende Emissionsminderung aufgrund eines solchen Auslandsengagements wird allein dem Investorland gutgeschrieben"
Das Investorland (= Land, welches das Projekt durchführt) bekommt doch schon die Emissionsrechte. Sollten dann die eintretenden Emissionsmiderungen nicht dem Gastland gutgeschrieben werden? (nicht signierter Beitrag von 94.217.66.106 (Diskussion) 00:19, 11. Jan. 2012 (CET))
- Dann würden die Emissionsminderungen ja doppelt gezählt! --DF5GO • ☎ • 11:55, 4. Nov. 2013 (CET)