Diskussion:Generalität
Deutsches Reich
BearbeitenWar da jemand besoffen oder wie kommt die Zeitspanne zustande? Dazwischen lag immer noch die Weimarer Republil und auch wenn das nicht lang angehalten hat besteht zwischen dem Reich nach Bismark und dem 3 Reich doch noch ein gewaltiger unterschied. (nicht signierter Beitrag von 78.48.133.79 (Diskussion | Beiträge) 19:55, 21. Apr. 2010 (CEST))
Links auf andere Sprachen
BearbeitenZumindest die Artikel in Englisch, Katalanisch und Spanish beschreiben unter "Generalitat" etwas anderes, nämlich eine historische Regierungsform in autonomen Gebieten des Spanischen Reiches. Die Links sollten entfernt werden! --Linda 14:21, 31. Jan. 2008 (CET)
„Goldfasanen“ im Bundesgrenzschutz
BearbeitenAuch der Bundesgrenzschutz hatte Generäle. Doch die werden hier überhaupt nicht berücksichtigt! - Warum nicht? wundert sich --Wilkinus (Diskussion) 23:34, 26. Okt. 2012 (CEST)
Bergriffsdefinition - warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?
BearbeitenZur Begriffsdefinition: In der Einleitung heißt es "Die Generalität ist die Gesamtheit aller Generale eines Staates.", im ersten Satz des folgenden Abschnitts "Laut Duden bilden alle Generale (also alle Träger einer der Dienstgrade aus der Dienstgradgruppe der Generale) eines Staates die Generalität."
Beide Definitionen sind für mich verständlich, eindeutig, naheliegend und damit vollkommen ausreichend. Die darauf folgenden Sätze (bis zum Thema "Admirale") finde ich hingegen weitgehend unverständlich. Was verpasst ein Leser an substantieller Information, der nach den beiden oben zitierten Sätzen aufhört zu lesen? (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:972B:4600:ED46:F89B:7169:4E7 (Diskussion) 10:20, 20. Jun. 2021 (CEST))
- Die Einleitung ist nur das. Die Einleitung. Ein kurzer Abriss des Artikelgegenstandes oder Artikelinhaltes. Der Rest des Textes muss für sich alleine stehen können. D. h. Definitionen usw. sollten im Hauptteil trotzdem nochmal wiederholt werden. Was man konkret zum Beispiel erst anhand der Lang-Definition (für die Situation der Bw) versteht: Die Generalität sind nicht nicht nur alle Soldaten im Dienstgrad General sondern alle Soldaten der Dienstgradgruppe mit allen in den unten in der Tabelle aufgezählten Dienstgraden. --TUBS 20:52, 29. Jun. 2022 (CEST)
Es gibt IMMER mindestens einen Soldaten im Dienstgrad General, den Generalinspekteur der Bundeswehr
BearbeitenDie Anmerkung A1 ist so nicht richtig: Seit 14. Juni 1957 haben wir immer mindestens einen Soldat im Dienstgrad General; entweder einen vom Heer, oder einen von der Luftwaffe. Und auch wenn der GI gerade ein Admiral ist, dann haben wir bei der NATO praktisch immer mindestens einen General. Einen Generalapotheker im aktiven Dienst hingegen haben wir seit 01. Dezember 2013 nicht mehr und einen Admiraloberstabsarzt hatten wir in der Geschichte der Bundeswehr fast nie, denn zu diesem Dienstgrad wurden bisher nur zwei Soldaten ernannt, und die sind beide auch schon verstorben. --Carlos Eggenstein (Diskussion) 00:51, 24. Dez. 2022 (CET)