Diskussion:Generalstabsarzt
Admiralstabsarzt (Stomatologie)
BearbeitenHallo, in der Bundeswehr gab es nie und wird es auch nie einen Generalstabsarzt/Admiralstabsarzt der Zahnheilkunde geben. Oberster Zahnmediziner der Bundeswehr ist der Inspizient Zahnmedizin. Den Dienstposten bekleidet ein Generalarzt (derzeit ein Admiralarzt), also ein 1 Stern General/Admiral. (nicht signierter Beitrag von 85.177.91.157 (Diskussion) 11:46, 20. Nov. 2013 (CET))
- richtig. -- ErledigtTUBS 19:34, 4. Dez. 2014 (CET)
OF-8
BearbeitenUnter "Bundeswehr" heißt es, der Generalstabsarzt entspreche dem NATO-Rangcode "OF-8". Direkt daneben heißt es jedoch "Äquivalent zu diesem Zwei-Sterne-Generalsrang sind der Generalmajor [...] sowie der Konteradmiral." Beide sind jedoch (richtigerweise) dem NATO-Rangcode "OF-7" zugeordnet. Auch ist der Generaloberstabsarzt seinem Lemma dem Rangcode "OF-8" zugeordnet. - Tippfehler oder Spezialität? --79.238.35.163 11:20, 3. Jan. 2014 (CET)
- danke. -- ErledigtTUBS 19:34, 4. Dez. 2014 (CET)