Diskussion:Genossenschaftliche Rückvergütung
Ein vergessenes Massenphänomen
BearbeitenHunderttausende, ja Millionen von Hausfrauen in Deutschland, Österreich und anderen industrialisierten Ländern haben jahrzehntelang ihre Kassenbons vom Einkauf im "Konsum" jährlich aufgehoben, um sie dann samt einer Additionsliste zur Rückvergütung (englisch: "dividend" oder kurz "divi") bei ihrer Genossenschaft einzureichen. Ein Teil der Summe wurde zur Auffüllung des Geschäftsaneils verwendet, ein anderer ausgezahlt, also modellhaft wie folgt: Summe der Einkäufe des Jahres 1950 beim Konsum Beispielshausen 10.000 Mark, Rückvergütung 3 Prozent, also 300 Mark. Da Frau Meiers Norm-Geschäftsanteil von 100 Mark noch nicht aufgefüllt ist - sie ist erst vor kurzem Mitglied geworden und hat beim Beitritt bloß unterschrieben und 10 Mark eingezahl)- wird die Hälfte der 3 Prozent zur Auffüllung ihres Geschäftanteils verwendet, die andere Hälfte, also 150 Mark wird ihr ausgezahlt. Das ist ein Prinzip (und eine Finanzierungsform), die seit den Rochdaler Pionieren eingeführt ear und lange jahre zu den Erfolgsrzepten der genossenschaftlichen Mitgliederförderung gehört hat. Mit der Verschärfung der Konkurrenz im Lebensmittel-Einzelhandel wurde es natürlich immer schwieriger, eine nennenswerte Rückvergütung zu erzielen.
Es ist schon erstaunlich, wie sehr dieses einst verbreitete Phänomen im Einzelhandel binnen weniger Jahrzehnte in Vergessenheit geraten ist...--Robert Schediwy (Diskussion) 09:25, 12. Dez. 2015 (CET)
Rückvergütung
BearbeitenUnabhängig vom Wort erhalten die Genossenschafter eine Zahlung von der Genossenschaft. Das ist eine Zahlung zusätzlich zum Verkaufspreis der Tiere, also eine Erhöhung des Preises. Erhöhung ist richtig. Der Genossenschafter erhält für seine Tiere mehr. PG 19:51, 28. Jan. 2018 (CET)