Diskussion:Genussschein

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D2:CF4E:1388:7CB2:7806:BA92:4FE2 in Abschnitt total unverstaendlich

Heißt das, dass ein Genussschein nur von einer AG ausgestellt werden kann? Der Genussschein kann auch von einer "nicht AG" ausgestellt werden.

weis ich das?!?

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Hallo, ich habe jetzt einmal versucht, die offenen Fragen zu beantworten und habe dem Artikel zwei Quellen beigefügt. Ich hoffe, alle Fragen sind beantwortet. --78.49.55.73 22:45, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt „Zuordnung zu Eigen-/Fremdkapital” sagt mir gar nichts, der ist völlig unverständlich.

Wäre schön, wenn an dem Artikel jemand arbeiten könnte, der sich wirklich auskennt. Es gibt da, denke ich, verschiedene Genussscheine: Namensgenussscheine, vinkulierte N. usw.

Wäre sehr dankbar, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.


Nachrangigkeit: Die folgende Aussage ist vermutlich falsch: "Bei sämtlichen Genussscheinen ist aber eine Nachrangigkeit des Genussscheinkapitals gegenüber Forderungen anderer Gläubiger gegeben." Soviel ich weiß KANN Nachrangigkeit vertraglich vereinbart werden (und wird es aus Eigenkapitalgründen auch oft), allerdings besteht kein zwangsläufiger Zusammenhang zwischen Genusscheinen und Nachrangigkeit, wie durch obige Aussage suggeriert wird. Zumindest konnte ich bisher keine einzige Quelle finden, die das belegen würde. Selbst der auf der Seite angegebene Link ist meiner Meinung nach eher anders zu interpretieren. Kann da eventuell jemand eine verlässliche Quelle liefern oder eben die Aussage korrigieren? --85.179.73.204 00:25, 15. Dez. 2008 (CET) OK, das mit der Nachrangigkeit war definitiv falsch, hab es daher korrigiert. Dass der ganze Artikel eine Überarbeitung vertragen könnte, ist eine andere Frage. Allerdings überlass ich das anderen.--85.179.72.186 00:57, 14. Jan. 2009 (CET) Genussscheine sind in der Regel immer nachrangig. Der Hinweis ist also richtig. --78.49.55.73 22:45, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

total unverstaendlich

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habe gerade den artikel gelesen und muss leider sagen: „Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“ (J.W. v. Goethe (Faust))

Also bis auf die scheinbar allgemeine Regelung, dass man im Falle einer Insolvenz quasie ziemlich weit hinten steht, bei der Resteverteilung als Inhaber eines Genussscheins, habe ich noch gar keine Wissen, was ein Genussschein sein soll.

Wie wäre es mal mit einer Version für Laien, so müsste ich jetzt wohl noch min 10 Artikel lesen um das nötige Wissen zu erhalten.

Eine Tabelle Vor-/ Nachtteile wäre auch nicht schlecht, vielleicht auch ein Vergleich mit Aktien. Ein Beispiel wäre sicher auch hilfreich. (Wenn man X€ einsetzt über YJahre, erhält man zum Bsp. ZZinsen und am Ende hat man auch noch was?) (nicht signierter Beitrag von 194.138.39.55 (Diskussion) 13:53, 14. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Es ist im Artikel angedeutet, dass es sich um ein NACHRANGIGES DARLEHEN handelt. Nicht zwangsläufig, aber praktisch so gestaltet, weil es für den Ausgebenden vorteilhaft ist. --2003:D2:CF4E:1388:7CB2:7806:BA92:4FE2 14:27, 7. Okt. 2023 (CEST)Beantworten