Diskussion:Georg Jellinek
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Trotz der umfangreichen Ergänzungen, die ich heute gegenüber der vorgefundenen Erstversion vorgenommen habe, halte ich den Artikel für weiter ergänzungsbedürftig, z.B. fehlt noch eine Bibliographie der wichtigsten Werke Jellineks, desgleichen habe ich bisher keine Ergänzungen am Abschnitt über seine staatsrechtlichen Lehren vorgenommen. Jellinek verdient und verlangt also noch mehr Zeit, als ich heute hatte. Topinambur 19:31, 21. Nov 2004 (CET)
Ich will ja keinen Zwischenfall produzieren, aber wie bei seinem Sohn frage ich mich, ob es sich dabei um einen deutschen, österreichischen oder deutsch-österreichischen Staatsrechtslehrer handelt. --AHK 16:15, 22. Jan. 2007 (CET)
Vielleicht könnte man auch herausarbeiten das er wegen antisemitischer Bestrebungen gegen die "Verjudung der Universität Wien" aus dem akademischen Dienst in Österreich ausschied und das dies von der Öffentlichkeit stark beachtet wurde? --14:41, 10.Jul.2008 (CET)
- Könnte man selbstverständlich, wenn man diese Aussage mit zuverlässigen Quellen belegt. --UV 22:55, 10. Jul. 2008 (CEST)
Er wurde in Deutschland geboren und starb auch hier. Er war ein Deutscher. Die Aussagen, er sei Österreicher und neben X und Y einer der bedeutensten Ö's zeigt nur, dass hier ein Österreicher am Werk war. Bei Beethoiven reicht es denen ja schon, dass er in Ö starb, um zu sagen, er sei Österreicher. Ich werde das abändern solange kein Beweis dafür vorliegt, dass er tatsächlich Österreicher war. (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.150 (Diskussion | Beiträge) 20:33, 12. Mai 2009 (CEST))
Ich bitte darum, einen Beweis für seine Staatsbürgerschaft vorzulegen und, wenn meine Änderungen rückgängig gemacht werden, bitte auf meine Argumente einzugehen; alles andere ist unseriös. Danke.
Auch die englischsprachige Wikipedia bezeichnet ihn als Deutschen, die Britanica auch. Alle sagen, er war Deutsch - nur unsere Österreichischen Wikipedia-"Freunde" wiedermal nicht, die stellen sich bei allem quer und sorgen für Ärger. Immer und überall Konflikte mit denen. Schade, dass das so ist. (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.87 (Diskussion | Beiträge) 21:58, 12. Mai 2009 (CEST))
Hallo, da sowohl meine Korrektur im Artikel revidiert wurde, als auch meine Beiträge hier ignoriert, sehe ich mich dazu veranlasst, erneut zu korrigieren und um Nachweise zu seiner Staatsbürgerschaft zu bitten. Sollte hier wieder mit Ignoranz gearbeitet werden, werde ich höhere Stellen kontaktieren, da dies ein unhaltbarer Zustand ist. (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.145 (Diskussion | Beiträge) 22:26, 15. Mai 2009 (CEST))
Bevor hier irgendjemand mit irgendwelchen Drohungen um die Ecke kommt, sollte (die oder der) Betreffende eher seine Beiträge signieren. Man könnte sonst auf den Gedanken kommen, 82.113.106.145 will aufgrund seiner eindeutigen Gesinnung unerkannt bleiben.-- 87.123.228.0 18:32, 1. Sep. 2009 (CEST)
- In Deutschland und Österreich gilt bzw. galt damals vorherrschend das ius sanguis und nicht wie etwa im angelsächsischen Rechtskreis das ius soli. Mitunter auch ein Grund, weshalb es in den von dir angegebenen Quellen falsch vermerkt steht. Ergo war G. Jellinek ab Geburt Österreicher. Siehe auch:
- Stanley L. Paulson, Martin Schulte: Georg Jellinek: Beiträge zu Leben und Werk, S. 3ff.
- [1]
- [2]
- --Orangerider …?! 14:35, 15. Nov. 2009 (CET)
- Das Jellinek sich mit dem österreichischen Rechtssystem befasst hat und daher möglicherweise als "österreichischer Staatsrechtler" bezeichnet werden ::kann, sehe ich auch so. Allerdings halte ich die Einleitung des Artikel auch für unglücklich formuliert. Eigentlich war er ja Sachse, da es ::Deutschland als Nationalstaat zu jener Zeit noch nicht gab; ich würde ihn aber auch als Deutschen und nicht als Österreicher bezeichnen. Alle Quellen (mit Ausnahme der Wikipedia), die ich auf die Schnelle gefunden habe, bezeichnen ihn als Deutschen und nicht als Österreicher. Die Deutsche ::Nationalbibliothek hat, wie ich finde, die beste Beschreibung "Deutscher Jurist, längere Zeit in Österreich tätig".
- Meine Quellen:
- Die beiden erstgenannten Quellen halte ich für sehr zuverlässig. Die dritte kann ich nicht einordnen, da sie mir bis dato nicht bekannt war.
- Ich kann mir dabei leider auch nicht helfen, aber ich halte die Britannica und die Dt. Nationalbibliothek für zuverlässigere Quellen als eine Tageszeitung (pers. Meinung). Den Zürcher Foliensatz kann ich ebenso wenig einordnen wie meine dritte Quelle.
- --Telegnom 17:06, 30. Sep. 2010 (CEST)
- Ich habe es leicht umformuliert. Wo G. Jellinek letztlich wirkte, ist ja für seine Abstammung nicht entscheidend. --Benatrevqre …?! 13:16, 21. Okt. 2010 (CEST)
Dissertation von G. Jellinek
BearbeitenIn dem als Quellenangabe genannten Buch von Jens Kerstens steht in der Lebensbeschreibung, daß Jellinek 1872 mit einer Dissertation über die Weltanschauung von Leipnitz und Schopenhauer zum Dr. phil. promoviert hätte; über die Wiener Dissertation steht dort keine Angabe; allerdings, daß ein Habilitationsversuch mit der (hier bei Wikipedia erwähnten) Arbeit Die sozialethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe im Juli 1878 abgelehnt wurde und erst ein Jahr später eine andere Arbeit (Klassifikation des Unrechts) anerkannt wurde. In der englischen Wikipedia entspricht es den Angaben der deutschen Wikipedia. Was stimmt nun? Das, was hier bei Wikipedia steht (durch eine andere Quelle) oder die genannte Quellenangabe? Danke im Voraus für eine Klärung! --Iovialis 20:20, 11. Sep. 2010 (CEST)
Zu den Angaben zur Dissertation von Georg Jellinek und zur Frage von Benutzer Iovialis vom 11.Sep. 2010
Das Buch von Jens Kerstens gibt das Thema der Dissertation richtig wieder. Die Angabe "1872 wurde Jellinik zum Dr. phil. promoviert mit einer Dissertation über „Die sozialethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe“" wie hier in Wikipedia zu lesen, ist falsch. Die Dissertation liegt mir im Original vor. Thema: Die Weltanschauungen Leibnitz' und Schopenhauer's, ihre Gründe und ihre Berechtigung - Eine Studie über Optimismus und Pessimismus. Inaugural-Dissertation der Philosophischen Facultät der Universität Leipzig zur Erlangung der philosophischen Doctorwürde. Eingereicht von Georg Jellinek. 31 Seiten, gebunden in Schmuckpapier. Wien 1872. Verlag von Alfred Hölder. Beck'sche Universitäts-Buchhandlung. (nicht signierter Beitrag von 87.170.5.191 (Diskussion) 13:08, 12. Jan. 2014 (CET))
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.mpil.de/shared/data/pdf/oeffentlichesrecht2.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
zum Überarbeitungsbaustein
BearbeitenIch schließe mich Hubons Bedenken an. Der Artikelautor zitiert auch Max Weber, daraus ist schon ersichtlich, dass es hier nicht um Jellineks Lehre allein geht. Offenbar breitet der Artikelautor hier nur seine eigenen Auffassungen aus. Der Text liest sich wie eine schlechte juristische Hausarbeit und stammt vielleicht auch aus einer solchen Quellen. Jellinek hat Besseres verdient. --Peewit (Diskussion) 10:12, 9. Mai 2017 (CEST)
Die normative Kraft des Faktischen
BearbeitenSoweit ich es überblicke, wird dieser Begriff nirgends in der deutschen Wikipedia definiert. Ein Manko, wie ich finde. Traut sich da jemand dran, der sich besser mit Philosophie auskennt als ich? --Pyrrhocorax (Diskussion) 16:10, 6. Feb. 2018 (CET)
- Unter der normativen Kraft des Faktischen versteht man jene von Georg Jellinek entwickelte Lehre von der Anpassung der Normen an veränderte Machtverhältnisse und gesellschaftliche Umbildungen. Sie betrifft das Verhältnis von Recht und Macht und lehrt – nicht ohne Bedenken – die historische Anpassung des Rechts an reale Machtfaktoren und soziale Zielsetzung. Dazu Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl. 1921, Neudruck 1959, S. 338. Benatrevqre …?! 19:37, 28. Mär. 2018 (CEST)