Diskussion:Geprüfte Sicherheit

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Vingerhuth in Abschnitt Einleitung überarbeitungsbedürftig
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GS-Zeichen durch die CE-Kennzeichnung sind nicht vergleichbar

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Das CE-Siegel ist ein, vom Hersteller selbst angebrachtes, Siegel welches die Sicherheit garantieren soll. Dieses Siegel ist aber nicht immer durch unabhängige Experten geprüft! Das GS-Siegel hingegen wird auch vom TÜV (-Rheinland) unterstützt, während das CE-Siegel von den Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherschutzverbänden oft als Nepp bezeichnet wird. (Tüv.com , verbraucherzentrale.de) --Weihnachtsmann 20:05, 22.12.2008 (CEST)(Der vorstehende, falsch signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.195.167.22 (DiskussionBeiträge) 20:05, 22. Dez. 2008 (CET)) Beantworten


Ist das GS-Zeichen jetzt nicht durch die CE-Kennzeichnung (dieses gilt EU-weit) ersetzt worden? Danke, --Abdull 12:34, 30. Mär 2005 (CEST)

Das GS-Zeichen war von jeher freiwillig und ist inzwischen durch die Verpflichtung der CE-Kennzeichnung beim Inverkehrbringen eigentlich nur noch ein zusätzliches Qualitätsmerkmal. Tranquila 14:32, 18. Jul 2005 (CEST)

Die CE-Kennzeichnung ist ein Zollzeichen und soll den freien Warenverkehr innerhalb Europas gewährleisten. Da die Hersteller dieses Zeichen selbst aufbringen können, bedeutet es in der Praxis gar nichts.

Die CE-Kennzeichnung hat dazu geführt, dass Hersteller aus dem Ausland (Asien, USA) Produkte nach Europa liefern können ohne teuere Prüfung. Europäische Hersteller, welche jedoch nach USA oder zum Beispiel China liefern müssen benötigen in der Regel lokale (kostenintensive) Prüfungen und Abnahmen. Damit hat die EU den Import freigegeben, jedoch nicht Sorge getragen, dass unser Export auch einfach möglich ist. Dies ist ein Problem für mittelständische Firmen, welche eine Vielzahl von Produkten mit kleineren Stückzahlen produzieren.

Die Vergabe des GS Zeichen ist staatlich geregelt. Ob Hersteller Ihre Produkte von einem unabhängigem Prüfinstitut überprüfen lasen oder nicht ist allerdings freiwillig.

Meine Meinung hierzu ist, dass wir im Alltag bereits mit vielen technischen Geräten zu tun haben. Deshalb stelt jedes Gerät ein Unfallrisiko dar. Wenn man die Wahl hat zwischen einem ungeprüften Gerät oder einem mit GS Zeichen, so bietet der Kauf eines Gerätes mit GS Zeichen doch eine höhere Sicherheit.

Klarstellung: Die CE-Kennzeichnung bescheinigt die Freigabe zum Inverkehrbringen in die Europäische Union. Da es aber auch "Schwarze Schafe" anbringen können, werden Verbraucher in falscher Sicherheit gewogen. Im Gegensatz dazu muss vor Vergabe des GS-Zeichen das Produkt eine Reihe von Sicherheits- und Qualitätsuntersuchungen überstehen, bevor es von einem TÜV angebracht werden wird. Verbraucher können sich auf dieses Kennzeichen verlassen, da es dem Produkthaftungsgesetz unterliegt. --JARU 20:04, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Soweit mir bekannt ist, muß bei Produkten die das GS-Zeichen tragen auch angegeben werden, welche Stelle bzw. Institut die Prüfung durchgeführt hat. JoeFG 16:48 (CEST), 13. August 2007

Vollkommen richtig: Beispiel GS-Symbol und "TÜV Süd". --JARU 20:04, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Es sollten mit Erlaub nicht sämtliche Zertifzierungsgesellschaften hier aufgeführt werden, sonst wäre die Liste endlos.

Überarbeiten

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Habe die Überarbeiten-Vorlage heute gesetzt, da offenbar kein Jurist an dem Artikel rumgedoktert hat. Ich finde, hier ist eine Klarstellung erforderlich, gerne auch mit QS des Bereichs Recht. --JARU 20:04, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hinweise:
-- DROK 11:13, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe heute mal Hand angelegt. Was mir immer noch nicht gefällt ist das doppelt gemoppelte mit CE vers. GS. Aber überarbeiten habe ich entfernt, denn es ist viel runder als vorher --Raven63 (Diskussion) 12:58, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Unverständlich

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Der zweite Satz bei Bedeutung ist nicht verständlich. Ich würde ihn gerne korrigieren, kann aber nicht. (nicht signierter Beitrag von 217.6.47.170 (Diskussion) 08:58, 15. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

kleine Unkorrektheiten

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in Frankreich gibt es das NF Zeichen, das ebenfalls ähnlich dem GS Zeiochen zwar freiwillig ist, aber durch ein Gesetz geregelt.

Die EMV Richtlinie ist Teil des Produktsicherheitsgesetzes und damit Voraussetzung zur Erteilung des GS Zeichens.

Die Prüfung der Bedienungsanleitung ist Teil des GS Zeichens.

Auf die Fertigungsüberwachung wird nicht eingegangen.

Dass das GS Zeichen inflationäre Tendenzen hat und inzwischen vor allem für Produkte aus China verwendet wird um den Verbauchern Sicherheit vorzuspiuegeln mag erwähnenswert sein.

Horst Haug (10:26, 24. Nov. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

siehe CE-Kennzeichnung -- Der Tom 12:06, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Das französische NF-Zeichen bezieht sich auf Umweltverträglichkeit, nicht auf Sicherheit, daher ist es nicht vergleichbar.--Raven63 (Diskussion) 09:10, 19. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Tierqälerei in der Schweinemast – garniert mit Gütesiegel

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http://www.stern.de/tv/landwirt-in-merklingen--so-grauenvoll-werden-diese-schweine-gehalten-7106094.html (nicht signierter Beitrag von 2003:C8:43C0:5700:F47F:6A2A:60E3:222F (Diskussion | Beiträge) 22:54, 19. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Einleitung überarbeitungsbedürftig

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§21 ProdSG enthält keine Anforderungen an Produkte sondern an die GS-Stellen."Das GS-Zeichen ist noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit." Das ist eine unbewiesene und schwer beweisbare Behauptung. Der zweite Absatz ist sprachlich holprig (Gleichsetzung von EU (28 Staaten) und Europa (47 Staaten). Zeichen sind keine "Vereinbarung zwischen Prüfhäusern", allenfalls haben mehrere Prüfhäuser Rechte an dem Zeichen. Dieser zweite Absatz ist in der Einleitung so nicht nötig und sollte teilweise in den Abschnitt zur Konkurrenzsituation transferiert werden. --Vingerhuth (Diskussion) 15:02, 24. Mai 2017 (CEST)Beantworten